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#1
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Hallo,
meine Freundin schließt im Juli ihr Studium ab erwartet im gleichen Monat unser erstes gemeinsames Kind. Durch den Abschluss des Studiums ist sie ja automatisch exmatrikuliert und muss für die ersten 12 Monate (August 09 bis August 10) Sozialleistungen empfangen. Ich selbst studiere noch bis September 2010. Wir leben beide gemeinsam in einer Wohnung und sind nicht miteinander verheiratet. Da meine Freundin vor ihrem Studium noch nicht gearbeitet hat gehe ich davon aus das ihr eine gewisse Grundversorgung gesichert wird. Kann mir jemand sagen wie groß diese Grundversorgung ausfällt und wieviel Elterngeld wir erwarten können? Gibt es sonst Dinge die wir beachten müssen? Da es unser erster kontakt mit dem Sozialamt ist bin ich für alle Tips und Hinweise dankbar. |
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#2
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Hallo Sale,
deiner Freundin steht eine Grundsicherung nach SGB II zu. Ich weiß ja nicht ob du neben dem Studium arbeitest, wenn das der Fall ist und du mehr verdienst als dir an ALG II zustehen würde, wird das bei deiner Freundin angerechnet. Deiner Freundin steht zu: 316,- Regelsatz KdU (Kosten der Unterkunft, also die Hälfte der Miete) Wenn sie ALG II bezieht bevor das Baby da ist, steht ihr Mehrbedarf für Schwangere zu. Weiterhin Regelsatz für das Kind, wenn es dann da ist: 211,- (davon werden die 165,- Kindergeld abgezogen, also 46€). Dann bekommt sie den Mindestsatz von 300,- Elterngeld und eben die 165,- Kindergeld. Sie sollte den Antrag rechtzeitig stellen, fehlende Unterlagen wie Exmatrikulationsbescheid usw. können nachgereicht werden. Ich glaub das wars erstmal. Alles Gute! LG, Jalale. |
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#3
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Hallo Jalale,
wo gibt es in Deutschland 165 € Kindergeld ? Bei uns in Bayern sind es 164 €. Tippfehler? Gruß Klaus |
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#4
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Man nun häng Dich mal nicht an diesem einem Euro auf...Wenn Du nicht weißt was Du schreiben sollst, dann lass es einfach....
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#5
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@ Biene67
Nimm mal die Boxerzeitung unter deinem Kopfkissen raus und lerne mal mit Kritik umzugehen, vorallem dann wenn du alles so todernst nehmen musst. Verhilft zu einem längerem Leben. Gruß klaus |
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#6
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Du bist doch echt der Jenige der zu jedem Thema etwas schreiben muss und wenn es nur um einen Euro geht....
Gehen Deine Argumente aus??? Lieben Gruß und halt einfach mal den Ball flach, lieber Klaus |
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#7
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Die Einzige, die sich aufregt, bist du.
Aber du kannst ruhig so weiterzicken, hast ja anscheinend ein Privileg drauf. Sachlichkeit ist schwierig zu erlernen, besonders wenn Frau aus allem einen persönlichen Kreuzzug macht. Meine Argumente kannst du nachlesen und wo sind deine ? Es gibt eben Leute die können mit Kritik nicht umgehen. Viel Spaß weiterhin dabei. Klaus Und was ich halte musst du schon mir überlassen. |
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#8
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Hallo Jalale,
erst einmal danke für die Antwort. Ich arbeite neben dem Studium in einem Arbeitsverhältniss mit geringfügiger Beschäftigung, heißt das ich monatlich nicht mehr als 400 € verdiene. Das dürfte dann ja nicht angerechnet werden oder? Wie genau ist das mit der Miete geregelt? Wir wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung und zahlen 444 € Warmiete. Wird dabei von ihrem Anteil (also 222€) die Hälfte übernommen oder von der Gesamtmiete? (Wir stehen beide im Mietvertrag). Lg Sale Geändert von sale (31.01.2009 um 16:02 Uhr) |
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#9
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Da ihr zusammenlebt werdet ihr ja als BG eingestuft.Ihr bekommt also den Regelsatz und deine 400€ werden bis auf einen Freibetrag angerechnet.Die Miete werden sie euch übernehmen.Ich würde dir raten mal einen ALG2 Rechner zu nehmen und da kannst du dann sehen was ihr bekommen würdet.
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#10
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@ Biene und Klaus
Ihr werdet euch doch wegen einem Euro nicht in die Wolle geraten. |
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