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#1
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben. Ich lebe mit meiner 4 jährigen Tochter alleine und beziehe ALGII. Beziehe weder Unterhalt noch UVG für meine Tochter. Der Kindesvater hat zwar Arbeit aber hat noch eine unterhaltspflichtige Tochter und ist in der Privatinsolvenz und sein Verdienst ist unter der Pfändungsgrenze,was die Insolvenz angeht. Wir haben uns freundschaftlich getrennt und er nimmt jedes Wochenende seine Tochter und was das finanzielle angeht kümmert er sich auch, wie Sachen ihr kaufen,Spielzeug,Kino,Schwimmbäder usw. Deswegen habe ich gesagt ich möchte keinen Unterhalt, er gibt ja monatlich für sie schon einiges aus. Nun bekam ich Post vom Eigenbetrieb ich möchte Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Nachweise über UVG vorlegen. UVG möchte ich nicht beantragen. Könnt ihr mir sagen wie der Eigenbetrieb reagiert da ich nichts vorlegen kann,denen nur das sagen kann wie wir uns geeinigt haben was unsere Tochter angeht? LG sony26 |
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#2
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"Eigenbetrieb"
Was ist ein Eigenbetrieb? Ist das was ähnliches wie die Arge? |
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#3
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"Eigenbetrieb für Arbeit" heisst bei uns die Argentur
LG sony26 |
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#4
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Sachsen-Anhalt?
Ich würde ganz sachlich schreiben: SgDuH, ich erhalte keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und keine Unterhaltszahlungen für meine Tochter. Der Kindesvater befindet sich in der Privatinsolvenz. Mfg Wenn die mehr wissen wollen, werden sie sich schon melden. |
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#5
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Hallo nataly,
danke für deine Antwort. Ja, wohne in Sachsen-Anhalt. Kann mir die Arge den Unterhalt,was meine Tochter laut Tabelle bekommen würde, mir von meinen Satz abziehen? Nicht das es heissen könnte ich kann ja UVG beantragen. LG sony26 |
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#6
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Die Arge kann schon verlangen, dass du Unterhaltsansprüche und Ansprüche nach dem UVG geltend machst.
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