Hartz IV, ALG 2 bei Scheidung, was ist wichtig?

  • Hallo allerseits,


    leider muss ich nun auch einige Fragen los werden und hoffe sie beantwortet zu bekommen.
    Nach dem ich nun mit meiner ExFrau 10 Jahre verheiratet war, häuften sich die Probleme zunehmend und wir entschieden uns zur Scheidung.
    Demnach sind nun einige Dinge/ offene Fragen ganz sicher zu beachten. Meine Exfrau steht in einem Arbeitsverhältnis, ich selbst beziehe Harz4.
    Wir wollen uns natürlich so gut als möglich aus dieser Situation heraus zu bewegen. Trennen uns also frenudschaftlich. Meine Exfrau
    will zunächst in der bisherigen Wohnung bleiben und ich werde in den nächsten Tagen einen Termin in der Arge wahrnehmen um dort die nötigen Anträge zu bekommen/ einzureichen.
    Ehe ich mich aber unbelesen in die Arge begebe, hätte ich mich ganz gern vorbereitet.


    Folgende Fragen stellen sich mir:


    • bekomme ich Leistungen bezüglich Umzug, Einrichtung/ Erstausstattung, notwendige Kaution für die WHG? (habe ich etwas wichtiges vergessen?)
    • wie groß darf die Whg sein und wieviele Zimmer darf diese haben? (habe ich etwas wichtiges vergessen?)
    • Wie verhält es sich mit den Scheidungskosten?
    • gibt es zu beachtende Fristen bezüglich der Wohnungssuche? (ist ja nicht immer leicht, eine halbwegs anständige Whg zu finden)
    • welche Anträge müssen wann gestellt werden? (da ich ausziehe, sicherlich die Umzugskosten etc. Ehe ich etwas falsch mache, frag ich besser, ab und an kommt es dumm)


    Leider bin ich finanziell gezwungen, all diese Fragen zu stellen. Aus eigener Kraft wäre es mir auch lieber!

    Wie meine Mom schon immer sagte, zieh aus allem Negativen das Positive. Ich habe eine Liebe verloren jedoch einen Freund gewonnen.


    Eure Antworten werden mir sicher weiter helfen und dafür im voraus, Danke!


    Grüsse

    Wenn es einfach wäre, würden es ja "Alle" machen!
    CMS - Grafikdesign - Webdesign - Marketing - Video/ Sound

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von RonnyB ()

  • Hallo RonnyB!


    Bevor man dazu etwas sagen kann, meinerseits ein paar Fragen:


    a) Wie groß und wie teuer ist eure derzeitige Wohnung?
    b) wieviel verdient Deine Noch-Frau oder Ex netto?
    c) Habt ihr gemeinsame Kinder und falls ja, wieviele?


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    vielen Dank für deine Antwort! :)


    zu 1) Die derzeitige Whg. kostet momentan 540€/warm und hat 68m²
    zu 2) Meine Exfrau verdient ca. 750€
    zu 3) Sie brachte ein Kind mit in die Ehe, er ist 17J. und noch Schüler


    Im Falle es noch wichtig ist. Eine gemeinschaftliche Bedarfsberechung wird/wurde jeden Monat ermittelt. Wie sicher bekannt ist, muss das monatlich eingereicht werden.


    Deine Fragen werden sich mir sicher mit deinem nächsten Post erklären.


    Grüsse Ronny

    Wenn es einfach wäre, würden es ja "Alle" machen!
    CMS - Grafikdesign - Webdesign - Marketing - Video/ Sound

  • Hallo Ronny!


    Ja, ich fragte nicht grundlos. Bei höherem Einkommen Deiner Frau, wäre sie unter Umständen Dir gegenüber teilunterhaltspflichtig. Aber dem ist ja nicht so und ihr habt auch keine gemeinsamen Kinder.


    Du solltest Dir bei der ARGE/JobCenter die Genehmigung holen, in eine andere Wohnung ziehen zu dürfen. Als alleinstehende Person hast Du Anspruch auf ca. 50 qm Wohnraum. Wie teuer Miete und Heizung sein dürfen um von der ARGE übernommen zu werden, erfährst Du dort.
    Als zweiter Schritt solltest Du Dich nach einer solch angemessenen Wohnung umsehen, aber noch Mietvertrag unterschreiben, sondern mit den Daten der Wohnung zurück zur ARGE und genehmigen lassen.


    Solltest Du Deinen Umzug nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten können, die Übernahme der Umzugskosten bei der ARGE gleich mit beantragen.


    Was die Erstausstattung anbelangt, wird man Dich erst einmal an Deine Frau verweisen, da Dir ja (theoretisch) die Hälfte der ehemals gemeinsamen Wohnungseinrichtung gehört. Was Dir dann noch fehlt, solltest Du beantragen!


    Die Scheidungskosten werden von dieser Stelle nicht übernommen. Da Du dafür ohnehin einen Anwalt brauchst, wird der Dich beraten, in wie weit Prozesskostenhilfe zu beantragen ist.


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    vielen Dank für deinen Post. Ich denke, es wird ganz sicher weiter helfen! Wenn ich Ergebnisse habe, werde ich mich melden. Bis dahin wünsche ich dir viel Erfolg.


    Gruss Ronny

    Wenn es einfach wäre, würden es ja "Alle" machen!
    CMS - Grafikdesign - Webdesign - Marketing - Video/ Sound