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Hartz IV als Student?

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  #1  
Alt 10.09.2008, 11:28
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
Standard Hartz IV als Student?

Guten Morgen!

Ich bin Student und lebe derzeit noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter (Hartz IV-Empfängerin).
Ich beziehe/bezog Bafög, doch meine Förderungshöchstdauer ist diesen Monat abgelaufen, d.h. ich bin ab sofort ohne jegliches Einkommen.
Die "Hilfe zum Studienabschluss" kommt für mich leider nicht in Frage, da ich noch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen bin und das in nächster Zeit auch nicht der Fall sein wird. Ein Bankdarlehen möchte ich möglichst vermeiden; allein deshalb, weil ich keinen Bürgen habe.

Ist es mir nun mit den Voraussetzungen

- ehemaliger Bafög-Empfänger
- Förderungshöchstdauer abgelaufen
- Voraussetzung zur "Hilfe zum Studienabschluss" nicht erfüllt
- Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter (Hartz IV-Empfängerin)
- 25 Jahre alt, daher kein Kindergeld und selbst krankenversichert
- kein sonstiges Einkommen

möglich, Hartz IV zu bekommen, damit ich meine monatlichen Ausgaben decken kann?


Für alle Antworten danke ich im Voraus.

Geändert von Vince (10.09.2008 um 11:33 Uhr)
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  #2  
Alt 10.09.2008, 12:02
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Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Ich gehe davon aus, dass du nicht in einer Bedarfs- sondern in einer Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter bist, da du keine Sozialleistungen erhälst, sondern lediglich deine Mutter.

Da die BaFög-Leistungen erschöpft sind, dein Studium dem Grund nach aber dennoch förderungswürdig wäre, besteht kein Anspruch auf ALG II Leistungen. Deine Mutter wäre hier dir unterhaltsverpflichtet. Dies ist ihr aber durch den eigenen Hartz IV Bezug nicht zuzumuten. Daher kannst du "aufstockendes ALG II" beantragen. Diese werden m. E. in Höhe der Regelleistungen und der Kosten der Unterkunft gewährt werden.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 10.09.2008, 12:59
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
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Okay, danke. Das werde ich mal mit der Arge besprechen.
Außerdem beantrage ich vorsichtshalber einen Studienkredit bei der Kfw, von der ich hier schon gelesen habe; ich komme jetzt ins 10. Semester, so hätte ich zumindest bis März '09 erstmal ausreichend Luft, um meine Lage zu stabilisieren.

Das hilft mir schon ein Stück weiter, danke.
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  #4  
Alt 10.09.2008, 15:02
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
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So. Vertrag ausgedruckt und gelesen, dass ich für das Darlehen keine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben darf - was bei mir jedoch blöderweise der Fall ist.

Also stehe ich ab sofort ohne jedes Einkommen oder Ahnung, wie's jetzt weitergeht da. Scheiße.
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  #5  
Alt 10.09.2008, 15:07
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Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Hinweis: schau in meinen Beitrag. Du hast m. E. Anspruch auf aufstockendes ALG II. ANTRAG STELLEN!
__________________
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Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #6  
Alt 10.09.2008, 15:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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er hat keinen Anspruch, vor allem: was soll aufgestockt werden, der mann ist doch blank?!
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  #7  
Alt 10.09.2008, 17:49
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Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 2
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bei mir ist der Fall ähnlich. Ich mache aber ein Fernstudium das Bafög-förderfähig war (Regelstudienzeit abgelaufen) . Da ich im Moment nur noch die Restfächer belegt habe, könnte das Studium auch als Teilzeitstudium durchgehen. Hätte ich damit Anspruch auf HarzIV ?
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