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Hartz IV-Anspruch als Schüler???

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  #1  
Alt 23.06.2006, 10:08
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Beiträge: 2
Standard Hartz IV-Anspruch als Schüler???

Ich habe gehört, dass man als Schüler über 18 Jahren HartzIV beantragen kann. Das käme mir im moment gelegen, da sich meine Eltern vor kurzem getrennt haben und mein Erzeuger sich weigert unterhalt zu zahlen. Außerdem will ich nach dem Gymnasium eine Ausbildung als PTA machen, wo man keine Ausbildungsvergütung bekommt, da es eine rein schulische Ausbildung ist. Und da hätte ich dann trotzdem gerne mal ein bisschen eigenes Geld. Nebenbei Jobben is auch schlecht, da ich meißtens bis 17:30 Schule hab und wenn nicht auch noch ein kleines bisschen Freizeit will.
Naja, jedenfalls finde ich nirgends etwas, was mir das ganze bestätigt, aber auch nichts was es wirklich widerlegt.
Bitte helft mir, wenn ihr was davon wisst.
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  #2  
Alt 30.06.2006, 20:49
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Registriert seit: 23.06.2006
Beiträge: 2
Standard Re: Hartz IV-Anspruch als Schüler???

also die zeit, die ich in der schule bin beläuft sich insgesammt (mit mittagspause, der zeit in der schule bin, nachdem der letzte bus hin fährt oder warten muss, biss der nächste bus nach hause fährt, ...) auf 39 stunden, dazu kommt noch lernen (was man laut einigen lehrern mindestens zwei stunden tun sollte (wären dann mindestens 49)) und AGs. Da hab ich wirklich keine Zeit zu jobben, weil ich fast täglich auch erst um 18.15 uhr nach hause komme. Und weggehn kann ich auch nicht oft, erstens kaum zeit und zweitens kaum geld (20? Taschengeld im Monat, von denen ich alles selbst kaufen muss außer einen teil meiner kleidung und essen zu hause) Bitte helft mir, ich würde das geld wirklich brauchen...
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  #3  
Alt 30.06.2006, 23:45
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Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 205
Standard Re: Hartz IV-Anspruch als Schüler???

Hallo Gary,

als Schüler oder Auszubildender besteht grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen, dazu mehr auf http://www.hartz-iv-antrag.de/de/inf...en/bafoeg.html) kein Anspruch auf ALG II. Dies liegt schlicht und einfach daran, das es ein Gesetz speziell zur Förderung von Auszubildenden und Schülern gibt, das so genannte Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG.

Hiernach erhälst Du allerdings nur eine Förderung, wenn das Einkommen Deiner Eltern nicht zu hoch ist. Deine Eltern sind verpflichtet Deine erste Ausbildung zu finanzierung. Für den Fall, dass Sie dies nicht in vollen Umfang (die genaue Höhe der von den Eltern zu zahlenden Beträge wird mit dem BAföG Bescheid festgelegt) tun, kann man beantragen diese Summe vom BAföG-Amt vorgestreckt zu bekommen. Das Amt wird sich das Geld dann allerdings von Deinen Eltern wieder holen.

Für weitergehende Informationen zum Thema BAföG empfehle ich einen Besuch auf www.bafoeg-aktuell.de

Gruß

Philipp
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