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#1
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Hallo liebe Leut, kann mir vielleicht jemand eine info geben???Frage: Habe Hartz IV und zum 01.12.09 eine Kommunal-Kombi Stelle, Verdienst liegt bei 1050 Brutto und Netto werden das ca. 800 Euro sein (also nicht so berauschend, aber besser wie nix!!), steht mir eine Aufstockung zu, bzw. gibt es darüber eine Bestimmung oder wovon hängt das ab wer eine bekommt??? Ich Danke Euch ![]() ![]() Lg Cora
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#2
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Also, wenn du netto 800 Euro `raus hast, wirst du wohl kein aufstockendes H IV mehr bekommen. Dein Regelsatz plus Miete werden unter deinem Einkommen liegen.
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#3
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Hallo, das stimmt aber nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wie hoch Deine Miete ist, denn bei Deinem Einkommen hast Du auch noch den Freibetrag. Goole Dir doch mal den Hartz-Rechner, da kannst Du es selbst checken. Andere Variante ist Wohngeld, auch das kannst Du selbst ausrechnen lassen.
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#4
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Zitat:
Miete beträgt 350 Euro, lt. Rechner ca 140 Euro, aber ich weiß nicht ob die Hartz IV Stelle mir das gewähren muß!! Habe Angst das ich irgendwann nicht mehr zur Arbeit komm denn Auto kostet ja auch, Danke!! LG Cora |
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#5
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Liebe Cora,
na klar müssen die Dir das geben. Hab es auch mal mit Deinen Angaben durchgerechnet. Wohngeld wäre Blödsinn. Also ganz schnell Antrag stellen. Ist auch nicht schlecht z.B. wegen Nebenkostennachzahlung, die die dann auch übernehmen müssen. Und wenn es Dir zusteht, dann mach es auch. |
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#6
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Du solltest einen Aufstockungsantrag stellen denn du hast ja auch auf deinen Verdienst einen Freibetrag und von der ARGE würdest du dann auch Kilometergeld und die Versicherung bekommen.Ich denke bei ALG2 bekommst du mehr als wenn du nur Wohngeld beantragst.Trotzdem kannst du den Wohngeldantrag zeitgleich stellen damit dir kein Tag vrloren geht sollte dein ALG2 Antrag abgelehnt werden.
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#7
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Ich Danke Euch für die Auskünfte, habt mir sehr geholfen nun hoffe ich ....., Danke Liebe Chater!!! LG
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