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#1
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Ich such mir seit Stunden einen Wolf nach einer Lösung
![]() Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Folgendes Problem Sohn 1, 20 Jahre, wohnt in unserem 2 Familienhaus in einer eigenen Wohnung. Bis zum Sommer war er Schüler, hat aber leider keinen Ausbildungsplatz gefunden. Bislang und auch in näherer Zukunft sind wir für seinen Lebensunterhalt aufgekommen. Er zahlt für die Wohnung auch keine Miete und keine Nebenkosten. Sohn 2, 25 Jahre, leider ebenfalls arbeitslos und seit seinem 18. Lebensjahr nicht mehr in unserem Haushalt, muss jetzt aus seiner Wohnung raus. Wir haben ihm angeboten zu seinem Bruder in die Wohnung zu ziehen. Jetzt stellt sich für uns die Frage ob er dann noch Anspruch auf Hartz IV hat und ob wir die Wohnung "offiziell" an unsere Söhne vermieten müssen. Welche finanziellen Nachteile können uns als Eltern dabei entstehen? Wir haben unser Häuschen erst im letzten Jahr gekauft und haben Sorge das wir uns ggf. finanziell Probleme bereiten. Bin für jede Hilfe dankbar. lg |
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#2
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eigentlich hätte er anspruch auf die 364 € regelleistung und ihr müsst mit ihm einen untermietvertrag machen, bitte mit einer angemessenen warmmiete, nicht das maximum was bei euch im landkreis/stadt für eine person erlaubt ist. dann muss er euch die miete per konto überweisen. alles sollte plausibel und nachvollziehbar sein, denn gerade bei inner-familiären geschäften gucken die vom amt genau hin, ob da nicht abgezockt wird.
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#3
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d. h. das der Große dann Miete zahlt und für den eigenen Lebensunterhalt aufkommt, während der Kleine weiterhin kostenfrei da wohnen darf?
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#4
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so ist es, denn der Kleine bekommt nichts vom Amt, da noch U25. Was heisst kostenfrei, ihr lasst ihn gratis wohnen und müsst ihm ja auch Kostgeld geben/beköstigen.
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#5
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danke für die schnelle Antwort.
Dann können wir den Umzug ja in Angriff nehmen. Vielen Dank nochmal. |
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