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Hartz IV bei Wohnung im Haus der Eltern?

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  #1  
Alt 23.08.2008, 18:42
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Beiträge: 2
Standard Hartz IV bei Wohnung im Haus der Eltern?

Hallo Ihr,
meine Eltern haben ein Zweifamilien-Haus. Mein Bruder bekommt bislang kein Hartz IV, weil seine Freundin zu viel verdient(e). Nun hat die Freundin ihn vor die Tür gesetzt. Hat er Anspruch auf Hartz IV, wenn er eine (abgeschlossene) Wohnung im Haus meiner Eltern bezieht?

Gruß

Claudia
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  #2  
Alt 24.08.2008, 00:00
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Beiträge: 1.023
Standard

nein, er hat nur anspruch, wenn er nackig im park schläft
ok spaß beiseite

ob er anspruch hat richtet sich nach seinen einkommen und ob er unter 25 ist und wie viel dann mutti und vati haben
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  #3  
Alt 24.08.2008, 13:47
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Beiträge: 2
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Nun ja, er ist deutlich über 25 und meine Eltern bekommen normale Rente.
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  #4  
Alt 25.08.2008, 13:17
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.938
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Hallo Claudia 99!

Guter Scherz von Advokat, stimmt aber bei einigen Anfragen muss man hier ganz schön rätseln!

Als über 25 wird Dein Bruder als eigene BG betrachtet und wenn darüber hinaus auch die Wohnung im Haus der Eltern über einen eigenen Zugang verfügt besteht eigentlich keinerlei Grund mehr für die ARGE diese BG nicht anzuerkennen!

Er wird aber wegen der Mietkostenübernahme einen Mietvertrag vorlegen müssen!

Scherzfrage: "...und wie will er die (abgeschlossen Wohnung) beziehen?" Ich denke Kaution und Umzugskosten gibts dann nicht!


Gruß
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  #5  
Alt 25.08.2008, 13:35
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Mit welcher Begründung sollte er keine Kaution oder Umzugskosten erhalten?

Wenn ein ordentlicher Mietvertrag vorliegt, sind alle Kosten zu tragen. Die Eltern werden hier als Vermieter gesehen, nicht als Verwandte. Es kommt also nur auf den Mietvertrag an, was darin Zwecks Kaution vereinbart wird.

Die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts erhält er auf jeden Fall.
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  #6  
Alt 29.09.2010, 19:02
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Registriert seit: 29.09.2010
Beiträge: 1
Standard Hallo

Hallo

Mein Problem ist, ich bekomme Hartz IV muß aber jetzt meine Wohung nach 13 Jahren wegen Eigenbedarf räumen.
ich finde jetzt keine neue Wohung weil keiner einen Arbeitslosen will.
Im extremfall muß ich zurück in meine Elternwohnung.

Dort gibt es keine Einliegerwohnung. Ich zahl dann auch keine Miete.
Nun folgende Frage:

Bekomme ich trotzdem die Hartz IV Regelleistung?
Vielen Dank
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  #7  
Alt 29.09.2010, 19:14
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Registriert seit: 11.01.2010
Ort: Stade
Beiträge: 147
Daumen hoch

Hallo,

Regelleistung plus Mietanteil plus Heizungsanteil.

An alle die informiert sind und sich mit den Problemen auseinadersetzen. Wollen wir besser Informierten nicht ein Netzwerk gründen und uns austauschen. Falls Interesse vorhanden ist, schreibt mir ankurse2007@web.de

Gruß
Wolfgang
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