#1  
Alt 26.08.2008, 22:44
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Standard Hartz IV brauche eure Hilfe!!

Hallo Freunde,
ich bin leider seit 01/08 arbeitslos und beziehe ALG-2, habe aber jetzt seit 4 monaten kein geld erhalten, in den 4 monaten habe ich geld von meine kinder (Tochter 18 jahre alt und macht eine Ausbildung, Sohn 21 Miinijob) genommen und von Freunde gehliehen, halt wie üblich über bank rechnungen zu zahlen, jetzt sagt mir aber das arbeitsamt das die mein konto überprüft haben und es wurde festgestelt das ich geld überwiessen habe sei es z.b. für miete, strom usw. die von der agentur haben nun meine konto überweissungen als einkommen berechnet diesbezüglich habe ich jetzt kein recht mehr auf leistungen für die 4 vergangenen monaten, dürfen die das überhaupt so???

PS.: ich habe extra schriftliche nachweisse das dass geld geliehen ist, also kein geschenk den welch ein freund würde schon sein geld verschenken!

ich bitte nun um eure mithilfe falls hier informationen für mich hättet oder tipps.

danke
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  #2  
Alt 27.08.2008, 09:09
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Hast du die Aussage schriftlich?

wenn ja, Widerspruch einlegen. Wenn nein, schriftliche Aussage der ARGE abwarten.

Bekommst du wieder Leistungen? Warum wurden dir 4 Monate nicht bezahlt?
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  #3  
Alt 27.08.2008, 22:13
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Nein wir haben persönlich mit dem ARGE Mittarbeiter geredet der dafür verantworlich ist also bist heute nichts schriftlich erhalten ist auch irgendwie komisch, er einte wir hätten es beim Notar beglaubigen lassen sollen das dass geld geliehen ist.. hmm naja wie soll aber eine familie die von HARTZ IV leben und ausserdem seit 4 Monaten kein Cent bekommen hat das geld für ein notar her hollen???

PS.: Der Grund für die monaten ohne leistungen ist ganz einfach die von der ARGE haben die bescheide immer wieder falsch abgerechnet... achso heute hab ich wieder ein brief von den ARGE erhalten in dem es heißt, die hätten mir 1032€ zu unrecht überwiessen aber die konto auszüge sagen was anderes ich hab nähmlich nichts erhalten

ich bitte um eure Mithilfe! Dankeschön
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  #4  
Alt 27.08.2008, 22:58
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Du hast also von 01/08 bis 04/08 Leistungen bezogen? ALG2 + KdU? oder nur ALG2?

Also, wenn du keinen Einstellungsbescheid erhalten hast und die Leistungen einfach nicht bezahlt worden sind, mahne die Zahlungen schriftlich an. (Einschreiben mit Rückschein in diesem Fall).

Für das Leihen von Geldern bei eigenen Kindern und Bekannten reicht ein formloses Schreiben aus, in dem diese bestätigen, dass sie dir das Geld geliehen haben, damit dein Lebensunterhalt gesichert ist. Notarielle beurkundungen sind Quatsch und nicht notwendig.

Welche Begründung steht in dem Schreiben, in dem die ARGE angibt, du hättest 1032 € zu unrecht bezogen?
In welchem Zeitraum (steht auch in dem Schreiben, soll dir diese Leistung zuviel gezahlt worden sein?
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #5  
Alt 28.08.2008, 00:12
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also dieser mitarbeiter ist ja die krönung

das mit dem notar einfach mal vergessen
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  #6  
Alt 28.08.2008, 02:56
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Hallo,
In dem schreiben steht für den zeitraum von 01.04 - 30.05.08 was ich sehr komisch finde den im April wurde mir für die ganze familie nur 400€ gezahlt und im Mai waren 59€ und danach kamm kein Cent mehr (kontoauszüge alle vorhanden), also mein meinung nach ist das einfach schikane den so oft kann man doch wirklich kein bescheid falsch abrechnen den meine tochter macht eine ausbildung und ihr lohn ist immer gleich, mein sohn hatte ein miniijob wobei ich die lohnabrechnung immer eingereicht habe... ALG2 und was bedeutet KdU?

Beründung steht Ihnen wurde für den zeitraum ...-... 1032€ zu unrecht überwiessen, wie gesagt kontoauszüge sind da und ich sehe nichts von so viel geld. ich werde mal in die agentur für arbeit gehen und versuchen wenigstens die sache zu klären aber bin mir sicher, die mitarbeiter sagen wieder ja legen sie ein wiederspruch ein, also bin echt am ende und hoffe einfach mal das die ARGE mitarbeiter ein bisl menschlichkeit zeigen und mir helfen.

ich danke euch für die antworten !
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  #7  
Alt 28.08.2008, 22:34
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ja widerspruch einlegen, um die rechtskraft der hoheitlichen verfügung zu verhindern
nix mit menschlichkeit und mal so klären wollen
es geht um einen verwaltunsakt, der ist in der welt und muss angefochten werden; taugliches Mittel dafür ist der Widerspruch
das ist auch keine bürokratie, sonern zwingendes recht, dass es schon seit ewigkeiten gibt
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  #8  
Alt 29.08.2008, 03:01
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KdU = Kosten der Unterkunft und Heizung (also Miete und Nebenkosten)

Ich gehe davon aus, dass du einen sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bekommen hast.
- Hast du bereits einen Weiterbewilligungs- bzw. Fortzahlungsantrag gestellt oder war dies noch vom Erstantrag?
- In welchem Zeitraum hast du tatsächlich Leistungen (Also Regelleistung + Kosten für Unterkunft) erhalten?
- Über oder unter der Angabe des Zeitraumes auf diesem Aufhebungs- und Erstattungsbescheides steht die genaue Begründung. Wie lautet diese?
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

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Geändert von TheNextOne (29.08.2008 um 03:08 Uhr)
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