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Hartz IV für EU Mitglieder ???

 
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  #1  
Alt 03.01.2007, 09:48
Czarkowski Czarkowski ist offline
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Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 1
Frage Hartz IV für EU Mitglieder ???

Hallo, hab da mal ne Frage an euch. Weil am Tel. konnte mir nicht wirklich weiter geholfen werden. Und zwar geht es da um meine Freundin. Sie kommt aus Polen. Wie Ihr wisst ist Polen in der EU. Und da zur Zeit diese Übergangstarife gelten ist es sehr schwer legal eine Arbeit in Deutschland zu finden. Also das finden ist eigentlich ganz leicht für die wirklich Arbeit finden wollen (bei uns max 1 Monat und wir hatten mehrere Arbeitsstellen). Das Problem ist nur dannn noch eine Arbeitsrelaubnis zu bekommen. Wir haben eine EU Arbeitserlaubnis für einen 400€ Job beantragt, doch leider wird dieser wie bei den meisten (ca. 80%) mit der Begründung das es für diese Arbeitsstelle doch so viele Arbeitslose gibt die auch diese Arbeit tun können. Nun ja jetzt hat sie keine Arbeit und kann auch keine Deutschkurse besuchen, denn ohne Geld ist es hier schwierig... Und jetzt hier meine Frage, hat sie Anschpruch auf Harz IV oder irgendwelche Unterstützung...

Danke schonmal für die Antworten
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  #2  
Alt 06.01.2007, 18:27
maciekbonn maciekbonn ist offline
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Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 2
Standard hm

Ich habe dass gleiche problem.
Komme aus polen war in arbeitsamt aber man hat mir erzahlt dass wegen meine aufenthalterlaubnis kriege ich keine HartzIV....Ich habe ab 1 september 2 monate ausbildung gemach danach bis jetzt bzw bis ende dezember zeitarbeit.. jetzt ist ende habe auch keine geld zum leben weiß nicht was soll ich machen.
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  #3  
Alt 06.01.2007, 18:44
Kätzchen35 Kätzchen35 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 548
Standard

Hallo ihr zwei,

leider ist es so,

EU-Bürger, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen und vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Bitte holt euch aber trotzdem wenn es möglich ist eine Rechtsberatung ein.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #4  
Alt 10.01.2007, 14:09
maciekbonn maciekbonn ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 2
Standard

ja ich habe hier ab 1 september bis 2 oktober ausbildung gemacht. dann ab 20 november bis ende dezember in eine zeitarbeitfirma gearbeitet und trotzdem habe ich kein anspruch
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