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#1
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Hallo
Wir kommen mit unseren Berechnungen gerade nicht hin. Wir bezogen Hartz IV + Erziehungsgeld und haben eine 1 Jährige Tochter. Im April lief das Erziehungsgeld aus und nun bleibt uns nur noch Hartz IV, d.h. zum Leben für 3 Personen: 665 Euro. Wir kriegen zwar obendrauf unsere Miete vollständig bezahlt aber kommen mit 665 Euro vorn und hinten nicht aus. Mein Freund geht zwar jetzt noch auf 165 Euro Basis arbeiten, aber ich kann erst in einem Jahr wieder gehen ( kind = Frühchen ) Kann man da noch irgendwas beantragen??? Liebe Grüße |
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#2
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Hallo Celice 82!
Alleinstehend hat man grade mal 347 € und damit muss man ebenso klar kommen. Du schreibst das Ihr zusammen 665 € habt und wenn er ALG II bezieht stimmt meiner Meinung nach an dieser Aussage etwas nicht denn 2x 347€ + 1 x Kinderanteil und Erziehungsgeld, da ist meines Erachtens irgendetwas nicht richtig in Deinen Angaben! Vielleicht klärst Du uns mal auf! Gruß Habt Ihr evtl. das Auslaufen des Elterngeldes nicht der ARGE mitgeteilt ? Ihr seit nämlich aufgrund der Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet! |
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#3
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass ihr das Erziehungsgeld für 1 Jahr (erhöhte Auszahlung) beantragt habt und deswegen kein Anspruch mehr besteht. Folgene ALG2 Leistungen stehen euch zu 312€ Regelbedarf für dich 312€ Regelbedarf für deinen Mann 208€ Regelbedarf für das Kind also ein Gesamtbedarf von 832€ davon wird das Kindergeld abgezogen - 154€ bleibt ein Restanspruch von 678€, warum ihr nur 665€ bekommt kann ich nicht beurteilen, eventuell liegt es an den Nebenkosten oder einer erhöhten KDU. Auf jeden Fall kommt die Berechnung bis auf diese kleine Differenz hin. Es besteht kein weiterer Anspruch auf andere Sozialleistungen da der gesamte Lebensunterhalt mit diesem Betrag "gedeckt" ist. |
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