Hartz IV nach Selbständigkeit?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich eben erst angemeldet, bin ganz neu hier aber sehr erfreut, wieviele sich hier austauschen. Ich habe eine Frage: Ich war bis Dezember 2008 selbständig und habe am 31.12. mein Gewerbe abgemeldet. Es hat mir einfach keine Freude gemacht und finanziell lief es auch nicht gut. Nun will ich wieder zurück in meinen erlernten Beruf - Industriekauffrau -. Aber bis jetzt habe ich leider noch nichts gefunden. Ich habe mich auch schon bei Discountern etc. beworben, einfach um Geld zu verdienen. Aber auch da hatte ich bislang keinen Erfolg. Nun neigt sich mein Erspartes dem Ende zu, ich zahle allein 350€ pro Monat für meine Krankenversicherung.


    Nun meine Frage, habe ich überhaupt einen Anspruch auf Unterstützung vom Staat? Habe natürlich die letzten 2,5 Jahre keine Sozialversicherung bezahlt. Ich will dem Staat nicht auf der Tasche liegen, nur eine kleine Unterstützung bis ich "irgendeinen" Job gefunden habe mit dem ich über die Runden komme.


    Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Leider kenne ich mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus, so dass ich bisher auf kein Thema eine Antwort geben konnte. Sorry! Ich hoffe, mir antwortet trotzdem jemand ;) DANKE!!!

  • Also Anspruch auf ALG I haste als zuvor Selbstständiger in der Regel nicht es sei denn Du wars nicht länger wie 36 Monate Selbstständig und hats zuvor in einer Anstellung gestanden, dann hätteste vielleicht sogar noch darauf Anspruch. ALG II kannst Du beantragen, allerdings weis ich das die ARGE versucht wie folgt zu argumentieren:


    Zeiten ohne Verdienst müssen bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden bisweilen auch mit der Aufnahme eines Kredites überbrückt werden!!!!
    Es ist somit zumutbar in die Schuldenfalle zu tappen nur damit der Staat zunächst einmal nicht bluten muss!


    Jetzt hast Du Deine Arbeitslosigkeit ja im Grunde sogar herbei geführt, für Arbeitnehmer bedeutet dies meist eine Sperrfrist beim ALG I oder II Bezug, je nachdem was die Person beantragen kann und diese dauert in der Regel 3 Monate und kann in Härtefällen auf die Hälfte der Zeit reduziert werden.


    Hängt also einiges davon ab wie Du Deine Situation dort darstellst!


    Aber vielleicht trifft ja auch noch die zuvor genannte Variante zu und Du hast vielleicht sogar Anspruch auf ALG I ich kann das ja schlecht erahnen!


    Gruss

  • Ich würde dir, wenn du mir das so schilderst, kein ALG II zugestehen, denn du hast ja die Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt. Also pass auf was du denen bei Antragsstellung erzählst.


    Warum gibts du zuerst alles auf und machst dich dann auf die Suche nach etwas anderem?
    Man kann sich auch einen Job suchen und nebenbei arbeiten.


    Der Krankenkasenbeitrag von 350€ ist wohl für eine PKV. Du kommst solange nicht in die GKV bist du versicherungspflichtig wirst. Versuche deinen Tarif abzuspecken um Kosten zu sparen.


    Gruß klaus



  • Hallo Horst,


    vielen Dank für die schnelle Antwort und Deine Hilfe. Ich war 2,5 Jahre selbständig, davor azubine. Dass das mit ALGI nix wird dachte ich mir schon. Dass ich einen Kredit aufnehmen müsste finde ich der Hammer. Zumal mir ohne Einkommen wohl niemand einen gewähren wird. Aber so ist da wohl die Sachlage. Auf jeden Fall weiß ich jetzt mehr und danke Dir.


    Lieber Gruß


    blume81


  • Hallo Klaus,


    auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort. Warum ich alles aufgegeben habe? Das habe ich nicht sofort gemacht. Ich habe 1 Jahr nach meiner Selbständigkeit x Bewerbungen geschrieben, habe mir bei allen im Umfeld Geld geliehen, damit ich über die Runden komme. Leider ohne Erfolg. Auf die Idee mit dem arbeiten und nebenher Job suchen bin ich nämlich auch schon gekommen. Ich gehöre nicht zu der Kategorie ich mach mal was und denke erst danach darüber nach. Das Gewerbe habe ich abgemeldet, weil ich von meinem Kooperationspartner gekündigt wurde und ich für dieses Gewerbe eine Versicherung benötigt habe bzw. laut Staat!!! abschließen musste, die mich über 100€ pro Monat gekostet hat. Und wenn das Geld knapp ist und mir klar ist, dass ich ohne Kooperationspartner nicht weiter arbeiten kann, dann macht es Sinn das Gewerbe abzumelden.


    Richtig, dass ist eine PKV. Danke für den Tipp. Werde meinen Selbstbehalt wohl auf 2000€ erhöhen müssen, dann sinkt der monatliche Beitrag noch n bisschen.


    Vielen Dank und schönen Tag noch.


    Lieber Gruß


    blume81

  • Hallo,


    dann darfst du nicht schreiben, dein Job hat dir keinen Spass mehr gemacht, sonder du hast dein Gewerbe wegen mangelnder Wirschaftlichkeit abgemeldet.


    Damit hast du Anspruch auf ALG II, denn damit hast du die Lage ja nicht selber verschuldet.
    Also ab aufs Amt und Anträge holen ausfüllen und abgeben.
    Wenn du ALG II beziehst, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht in der PKV und kannst wieder in die GKV zurück, die dir dann vom Amt bezahlt wird.
    Pass auf was du dem Sachbearbeiter vom Amt erzählst, wie du hier merkst, kann dir das auch ganz anders ausgelegt werden.


    Viel Erfolg


    Klaus

  • Hallo Klaus,


    Du hast recht. Hab mich unglücklich ausgedrückt. Wobei s ja schon so war, dass es mir auch keinen spaß mehr gemacht hat. Schon seit 1,5 Jahren. Und was das wirtschaftliche angeht sieht das das Amt wahrscheinlich anders. Ich hatte halt viele Monate wo nix kam und dann kam wieder ein Batzen auf einmal. Der ging dann halt für Kosten, geliehenes Geld zurück zahlen etc drauf.


    Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Mehr als nein sagen können die ja nicht. Und vielleicht schreibt mir mein Ex-Kooperationspartner noch ne Kündigung raus dann kann ich mit der aufs Amt und dann das Abmelden des Gewerbes mit dem wirtschaftlichen Aspekt (Versicherung etc) begründen.


    Ich danke Dir und wünsche Dir noch einen schönen Abend.


    LG

  • Du hast dein Gewerbe aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und sonst nichts!
    Hier liest auch der Feind.
    Und ob du ein paar Monate gut verdient hast spielt keine Rolle, denn es muss immer auf ein Ganzes Jahr gesehen werden und wenns da nicht passt.


    Viel Erfolg


    Gruß klaus

  • Hallo an alle,


    wollte nur mal kurz berichten und mich nochmal für eure Unterstützung bedanken! Ich habe nun einen Antrag auf ALGII gestellt. Kein Mensch wollte wissen, warum ich mein Gewerbe abgemeldet habe, und ich hatte so nen Schiss :-)


    Bin aufrecht rein und auch aufrecht raus. Aber innerlich bedrückt. Mein Partner und ich sind nämlich eine BG und er verdient wohl zuviel. Ha, dass ich nicht lache. Wenn er mich unterhalten könnte, dann wäre ich ja wohl nicht beim Amt gewesen. Er hat einen unehelichen Sohn, für den er jeden Monat Unterhalt zahlen muss. Na ja, auf jeden Fall meinte der SB, dass ich zwischen 0 und 100 € bekommen würde.


    Was mich dann aber echt nervt, dass im Wartesaal ungefähr 98% Ausländer sitzen und die alle fröhlich mit Handy teleonieren und sich für abends zum Ausgehen verabreden. Unglaublich.


    Nun warte ich, was ich für einen Bescheid bekomme. Dann werde ich nochmal berichten.


    Liebe Grüße


    blume81

  • Du hast mit keinem Wort erwähnt, dass du mit jemandem zusammen lebst.
    Warum erzählst du das erst jetzt?
    Ihr seit nur eine BG, wenn ihr füreinander einsteht u.s.w..


    Wenn du nun kein ALG II erhälst, dann bist du nicht pflichtig und musst in der PKV bleiben. Die PKV musst du oder dein Partner zahlen, und bei der Steuererklärung kann er dann die Kosten ansetzen.
    Bei der ALG II berechnung interessieren weder Schulden noch Unterhaltsansprüche die jemand zahlen muss.


    Mit Halbwahrheiten können wir selten richtig helfen. Schade!


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    ich wollte hier nicht mit der halben Wahrheit oder so rausrücken. Ich hatte einfach noch nie irgendwas mit der ganzen Thematik zu tun und dachte, da wir nicht verheiratet sind geht es nur um mich! Das lernt man weder in der Schule noch in der Berufschule, ab wann man eine BG ist und was das überhaupt ist.


    Ich bin davon ausgegangen, da ja nur ich Geld brauche, dass es "nur" um mich geht. Er kann sich selbst versorgen, nur ich mich im Moment halt nicht. Und für uns beide reichts halt nicht.


    Außerdem hast Du mir doch sehr weitergeholfen, auf Grund der Infos, die ich Dir gegeben hatte. Sorry, wenn das falsch ankam bei Dir! Es geht mir nicht darum etwas zu verheimlichen, ich wußte nur nicht, dass es von Bedeutung ist, dass ich mit jemand zusammen wohne.


    Okay? :o


    LG blume81