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#11
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Neon: Unter diesen Umständen besteht Anspruch auf BAföG (allerdings nicht elternunabhängig).
Der Bedarf richtet sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG. Wenn kein elterliches Einkommen anzurechnen wäre und wenn dein eigenes Nebeneinkommen 400 EUR nicht übersteigt, dann errechnet sich folgender Anspruch: BAföG-Grundbedarf (§12 (1) 2.) 459,00 € + Mietzuschlag (bei Miete > 57 €) +72,00 € = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 531,00 € BAföG-Anspruch pro Monat: 531 € Geändert von nataly (07.04.2008 um 18:43 Uhr) |
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#12
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Für einen Anspruch auf ALG 2 sehe ich schwarz, da eine Ablehnung von BAföG auf Grund von § 2 Abs. 1 a BAföG nicht erfolgen wird und sich der Bedarf auch nicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG bemisst.
Allerdings besteht die Möglichkeit, bei der Arge einen Mietzuschuss nach § 22 Abs.7 SGB II zu beantragen: (7) 1 Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist. Geändert von nataly (07.04.2008 um 19:07 Uhr) |
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#13
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Falls es dir auf das elternunabhängige BaföG ankommt,wäre zu prüfen, ob du das Abi auf einem Kolleg oder einer Berufsoberschule (BOS) machen kannst. Dort ist die Förderung immer elternunabhängig.
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#14
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Hallo Neon, Hallo Nataly,
ich habe eure Unterredung mir mal durchgelesen, weil icgh genau das selbe Problem habe wie du Neon, ich habe eine Ausbildung beendet und mach nun seid dem 1.9.2007 mein Abitur. Das richtige Abtur und kein Fachabi. Nun ist meine Schwester aber vor ein paar Wochen ausgezogen und daher das meine Ma für sie noch Unterhalt bekommen hat, fehlt ihr jetzt Geld und sie hat sich eine kleiner Wohnung gesucht, und mit 20 ist s nun nicht meine Meinung mit meinem kleinen Brude in ein Zimmer zu Ziehen.(Verständlich denk ich) Mein Vater verdient aber für Bafög zuviel. Und Untrhalt bekomme ich laut jugendamt auch nicht, da ich eine Ausbildung bereits Abgeschlossen habe. Nun klapper ich bereits alle mögliche Punkte wie Job-Center, Sozialamt etc ab aber es kann mir bisher keiner was genaues sagen, weil dieses Problem bisher so noch nicht aufgetreten ist. Ich gehe neben dem Abitur auch noch Arbeiten, aber das reicht natürlich für n Wohnung alles vorne und hinten nicht . Was kann ich tun??!?!?!?!?!?!
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#15
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Wo wohnst du (Ort, Bundesland)? Was für eine Ausbildung hast du bereits abgeschlossen? Deine Eltern sind geschieden? Das Abi machst du auf einem normalen Gymnasium?
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#16
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Berlin, Berlin
Habe bereits eine Ausbildung zum verkäufer und dann die erweiterung zum Einzelhandelskaufmann abgeschlossen. Ja meine Eltern sind Geschieden. Und ich mache das Abi auf einem ganz normalen OSZ. |
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#17
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Crasher: In Berlin hast du ja sicher die ganze Palette an Bildungseinrichtungen; darunter auch Kollegs und Berufsoberschulen. Dort gibt es elternunabhängiges BaföG und es wird nicht unterstellt, dass du bei den Eltern wohnen solltest. Ich empfehle den Wechsel. Sicher wird dir die Zeit auf dem OSZ angerechnet, so dass keine Zeit verloren geht.
Z.B. gibt es das Berlin-Kolleg: http://berlin-kolleg.de/externes/foerderung.html Auch die "Berufsoberschule" wird angeboten: http://www.oszkim.de/home/media/arch...oberschule.pdf Geändert von nataly (26.04.2008 um 16:51 Uhr) |
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#18
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Zitat:
http://osz-handel.de/ Aber die sagen alle von einem OSZ gibt es kein elternunabhängiges BaFög |
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