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Hartz IV trotz Unterhalt??

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  #1  
Alt 13.09.2006, 14:20
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Beiträge: 5
Ausrufezeichen Hartz IV trotz Unterhalt??

Hallo,

ich habe eine ziemlich wichtige Frage, und zwar hab ich ein Problem. Wär nett, wenn ihr mir helfen könntet.
Und zwar habe ich eine Ausbildung abgebrochen, da sie mir nicht gefallen hat. Ich habe von meinem Vater Unterhalt bekommen.
Bekomme von ihm aber eigentlich nur Unterhalt, wenn ich eine Ausbildung mach, da ich aber nichts mit ihm zu tun habe, weiss er nichts davon, dass ich die Ausbildung abgebrochen habe und zahlt natürlich weiter-bis nächstes Jahr Oktober voraussichtlich!
Ich wohne in einer WG (zu 2t). Zahle meine Miete etc., alles selber, da meine Mutter mich leider nicht unterstützen kann. Ausserdem bekomme ich noch 154Euro Kindergeld.
Das heisst ich habe im Monat 553Euro, davon ist die Miete alleine schon 400Euro!
Meine Mutter hat mir vorgeschlagen, ins Arbeitsamt zu gehen und ich soll Hartz IV beantragen. Glaubt ihr, dass ich überhaupt Hartz IV bekomme? Trotz Unterhalt? Meine Mutter hat auch gemeint, dass ich einfach nicht angeben soll, dass ich Unterhalt bekomme. Aber man muss doch Kontoauszüge abgeben oder?

Wisst ihr darüber Bescheid?

Liebe Grüße
lünn
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  #2  
Alt 13.09.2006, 15:14
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Beiträge: 550
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Hallo,

na liebe luenn..................wenn da mal nicht der Schuss nach hinten los.
geht.

Kleine Anmerkung: Leider stößt du bei mir auf unverständniss im Bezug auf Lehre abbrechen. Auch wenn man nicht ganz so glücklich ist mit seiner Ausbildung, sollte man, gerade in der heutigen Zeit, durchhalten und diese zu ende bringen. Wenn nichts mehr geht, dann sollte man sich vor Abbruch etwas anderes suchen um einen graden Übergang zu haben. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln..........sorry.

So nun aber zu deinen Fragen:
1. Dein Vater ist nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn du deine Ausbildung machst, du hast diese Abgebrochen, folglich ist er auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Im Härtefall ist das Betrug was du da betreibst, du lässt deinen Vater unwissendlich weiter zahlen, obwohl er dazu nicht mehr verpflichtet ist.............eben wegen Abbruch deiner Lehre.

2. Solltest du ALG II beantragen, kann es gut Möglich sein, das du für 3 Monate ersteinmal gesperrt wirst, also nix bekommst. Grund: Abbruch der Lehre durch Dich!

3. Die Aussage deiner Mutter, einfach die Unterhaltszahlungen nicht beim Amt anzugeben ist eine frechheit und dem solltest du NICHT so folgen. (Sorry, wer solch eine Einstellung hat, sollte NIX bekommen). Unterhaltszahlungen sind anzugeben, den diese stellen Einkommen dar.

Was abschießend zu den KdU zu sagen ist. Nun ich finde deinen Anteil bei einer 2er WG ziehmlich hoch. das hieße ja Die Wohnung würde 800 Euro für 2 Personen kosten?!.........Hammer! Soweit ich das aus deinen Zeilen beurteilen kann grenzt dies an unangemessenheit. Sollte allerdings ALG II gewährt werden, dann müssen die tatsächlichen KdU bis zu 6 Monaten übernommen werden, danach wird nur noch nach angemessenheit gezahlt.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen..................und bitte nicht böse sein, das ich hier mal meine Meinung geschrieben habe, aber vielleicht ist es ja mal ein denkanstoss für dich.

Ich wünsche dir alles lieben!
Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
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  #3  
Alt 13.09.2006, 15:34
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Beiträge: 42
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Hola,
ich muß meinem GROSSEN Kätzchen mal wieder zustimmen in allem was sie gesagt hat.Das was deine Mutter gesagt hat ist wirklich voll daneben.Was die Sperre angeht,die wirst du sehr wahrscheinlich auch bekommen.Aber ich heiße WIDERSPRUCH mit zweiten Vornamen und ich glaube das ich dir helfen könnte.Vorausgesetzt du erzählst mir mal deinen Grund warum du deine Lehre abgebrochen hast.Wenn du es nicht ins Forum stellen willst meld dich per PN.

liebe Grüße,schronny
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  #4  
Alt 13.09.2006, 15:48
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@ schronny, ........komm her und lass dich mal kräftig wuscheln

widerspruch gegen Sperre: Grund der Sperre Abbruch der Lehre?

Nun da hieße ich allerdings "Richter" und würde dies nicht durchgehen lassen, nur weil es dem jungen Mädchen nicht gefallen hat.
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  #5  
Alt 13.09.2006, 15:56
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@Kätzchen
Habe zurückgeschrieben.Lese mal lieber deine PN bevor du mein Widerspruch ablehnst.Wir wissen das sie kein Spass an ihrer Lehre hatte aber ich denke und hoffe das Amt weiß es noch nicht.Und du hast ja vorher die Möglichkeit dich zu der bevorstehenden Sperrung zu äussern.Und da kommt dann mein Part.Deshalb soll sie mir mal alles erzählen und dann schauen wir mal.

liebe Grüße,schronny
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  #6  
Alt 13.09.2006, 15:59
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Ausrufezeichen hm

also es ist so, dass ich meine lehre abgebrochen hab, da sie eine schulische war und ich keine berufsschule hab, der chef mich fertig gemacht und ich letzendlich kein anerkannten ihk abschluss habe deshalb will ich keine 2 jahre einfach so vergehen lassen, ohne dass ich was danach habe. hoffentlich verständlich.
das zu meinem dad ist eine lange vorgeschichte. ich musste ihn vreklagen, da er mir nicht zahlen wollte.. das ging 1,5jahre hin und her bis ich endlich geld bekam...deshalb die meinung von euch, macht mich ziemlich fertig, weil mein dad mich damals auch fertig gemacht hat und er meinte, er will nichts mehr mit mir zu tun haben, wenn ich ihn verklag, aber was sollte ich tun? soll ich von nichts leben??

also bekomm ich erstmal eine sperre??
3monate? und dann zahlen sie? unterhalt muss ich angeben? wegen den kontoauszügen!? oder?
und glaubt ihr, ich bekomm etwas und wenn ja könnt ihr schätzen wieviel? kennt euch ja anscheinend schon gut aus...

lg
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  #7  
Alt 13.09.2006, 16:03
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Beiträge: 5
Standard wohnung

und die wohnung ist 63qm groß 2 zimmer + wohnküche, münchen innenstadt !
meine mitbewohnerin hat ein größeres zimmer.. sie zahlt 360 ich zahl 320
insgesamt 685, dazu strom und gas 66euro

also zahl ich für die wohnung warm 360euro! ist nicht so teuer, wie gesagt wohn in münchen in der stadt.

lg
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  #8  
Alt 13.09.2006, 16:12
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Zitat:
Zitat von luenn Beitrag anzeigen

und dann zahlen sie?

JA

unterhalt muss ich angeben? wegen den kontoauszügen!? oder?

JA

lg
Geschätzt könntest du eventuell Anspruch auf ca. 180 - 190 Euro ?? haben
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  #9  
Alt 13.09.2006, 16:14
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Wie bist du denn Krankenversichert? Noch über deine Mutter?

Wenn ja, dann probier es dochmal mit einem Antrag auf Wohngeld. Dies ist eine Leistung ist eine vorranginge Leistung zum ALG II....
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  #10  
Alt 13.09.2006, 16:22
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was hat das damit zu tun wo ich krankenversichert bin?
weisst du wieviel man bekommt hartz IV?

das problem ist, meine mitbewohnerin ist schon verheiratet..kroatin wohnt aber nicht bei ihrem mann, ist aber dort gemeldet und hier nicht, mein nächstes problem man echt
und dann muss ich sicher den mietsvertrag und so abgeben oder und den untermietsvertrag von ihr, überprüfen die dann ob sie hier wohnt? oder wie ist das.. scheisse echt
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