Hartz IV und Abfindung

  • Ich arbeite seit 8Monaten in einer Firma die in 2 Monaten zumacht.Ich habe dort nur einen zeitvertrag der in 2 Monaten endet.Trotzdem bekomme ich von der Firma 3000€ Abfindung...freiwillig.Ich rutsche danach aber wieder gleich ins Hartz IV da ich ja kein volles Jahr gearbeitet habe.Meine Frage ist jetzt kann ich die Abfindung Retten oder wird die mir beim Hartz IV angerechnet?

  • Hallo bertholo!


    Im Grunde halte ich nichts von Versicherungen, aber eine Chance sehe ich wenn Du den Betrag als Einmaleinzahlung in eine Riesterente pakst, das ist relativ sicher !


    Da Du die anstehende Arbeitslosigkeit bereits jetzt dem Arbeitsamt mitteilen musst, wird man Dir vielleicht ein Arbeitsangebot unterbreiten, welches Du aus zweierlei Gründen annehmen solltest. 1. Bekommst Du vielleicht dadurch später ALG I und 2. vermeidest Du die Anrechnung bei ALG II.


    Ist alles nur ein anraten, weis selbst das es schwierig sein wird eine nachfolgende Arbeitsstelle zu bekommen!


    Such Dir den besten Tip raus!


    Gruss

  • Wenn die Abfindung ausbezahlt wird, bevor der Bewilligungszeitraum für das ALG 2 beginnt, gilt die Abfindung als Vermögen (ist auch als solches anzugeben). Falls sonst kein Vermögen vorliegt, könnten die 3000 EUR unter dem Vermögensfreibetrag liegen.