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Hartz IV und Wohnungeigentümer

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  #1  
Alt 09.01.2007, 14:07
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Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 1
Standard Hartz IV und Wohnungeigentümer

Im Auslang eine Wohnung besitzen, jedoch trotzdem Hartz IV benatragen
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  #2  
Alt 10.01.2007, 08:41
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo Majchen,

Wohneigentum im Ausland, das nicht selbst bewohnt wird, wird als Vermögen angesehen.
Ob es zu einer Verwertung des Eigentums kommt muss im Einzelfall geprüft werden.

Deshalb würde ich hier anraten, mal eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße
Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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