Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Hartz IV: Welcher Zeitraum rückwirkend ist relevant bei der Frage nach Vermögen?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.08.2008, 19:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 3
Standard Hartz IV: Welcher Zeitraum rückwirkend ist relevant bei der Frage nach Vermögen?

Hallo,

möglicherweise erhalte ich im neuen Jahr eine Kündigung/ Änderungkündigung, weil unsere Abteilung "ausgelagert" wurde und ich den neuen Vertrag nicht freiwillig unterschrieben habe. Das vom Gesetz vorgeschriebene Schonjahr ist Ende dieses Jahres zuende.

Es wird noch lange (?) dauern, bis ich bei Hartz IV angelangt bin. 7 Monate Kündigungsfrist, Verfahren vor dem Arbeitsgericht...

ABER
Wenn Hartz IV da ist, für welchen Zeitraum müss ich rückblickend mein Vermögen darlegen?
Ich habe vor, es in der nächsten Zeit zu nutzen.

Ich möchte einen Verbrauchszeitraum anstreben, der keine Fragen aufwirft.

Ich bin neu im Forum und bin gespannt, was mich an Antworten erwartet.
Vielen Dank.
IWAN, 50 Jahre,
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.08.2008, 19:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2008
Ort: bad harzburg
Beiträge: 9
Hans Hermann Mädje eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

die letzen 5 jahre wollen sie alles lücken los wissen auch rück zahlungen vom finanzamt
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.08.2008, 20:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

ich hab bei akte x mal gesehen, da haben die vermögensdaten der letzten 10 jahre wissen wollen

wenn man heute ne million hat und sie morgen verliert, gibts es nach antrag übermorgen alg ii
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.08.2008, 15:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
Standard

Also um mal zumidest einen Ansatz zu geben

Die ARGE wendet das Prinzip des verarmtes Schenkers an. Dies bedeutet, dass bis zu 10 Jahre, nachdem man beispielsweise ein Haus verschenkt hat, sich dieses wieder holen kann. Das Finazamt siet das genau so.

Diablo
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.08.2008, 08:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 3
Standard 5-10 Jahre rückwirkend Vermögen offenbaren

Danke für die Antworten auf meine Frage.

Angenommen ich gebe heute 10.000 E aus, z. B. für einen Urlaub oder im Casino, wird das Vermögen wie noch vorhanden angesehen? Ich gehe mal davon aus, dass ich mindestens noch 1 Jahr arbeite. Dann kommt ALG I (oder?).

IWAN

Geändert von iwan (23.08.2008 um 08:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.08.2008, 15:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Zitat:
Zitat von iwan Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten auf meine Frage.

Angenommen ich gebe heute 10.000 E aus, z. B. für einen Urlaub oder im Casino, wird das Vermögen wie noch vorhanden angesehen?
Nein, wird es nicht. Es wird nur das Vermögen angerechnet, worauf du noch zurückgreifen kannst. Z.B. wenn du Geld nach Luxemburg oder Lichtenstein schaffst Auch z.B. Widerrufsfristen bei Überweisungen, Lastschriften, die zweideutig sind, müssen evtl. dazugerechnet werden. Wie auch schon erwähnt, Schenkungen oder vorweggenomme Erbschaften können bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren berechnet werden. Was viele auch nicht beachten sind Gegenstände zu kaufen, die einen Wert haben, also Autos, Bilder usw. Ist also nix mit nem Ferrari schnell kaufen

Das heißt: Geld, was defintiv weg ist, ist weg!

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass ich mindestens noch 1 Jahr arbeite. Dann kommt ALG I (oder?).

IWAN
So ist es...

Geändert von TheNextOne (25.08.2008 um 15:54 Uhr)
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ab wann relevant ? Hoppelfritze Vermögensanrechnung 4 23.08.2008 08:34
Hartz 4 Leistungen rückwirkend? Biene_Andrea Anspruch und Leistungen 2 10.07.2008 21:24
Hartz 4 rückwirkend ghettokid87 Anspruch und Leistungen 6 20.02.2008 08:52
Frage zur Anrechnung von Einkommen / Zeitraum Nynette Einkommensanrechnung 1 25.10.2007 21:38
Nach Umzug rückwirkend Alg2? Kosmopolit Wohnung und Miete 3 02.10.2006 18:39