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#1
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Hallo,
möglicherweise erhalte ich im neuen Jahr eine Kündigung/ Änderungkündigung, weil unsere Abteilung "ausgelagert" wurde und ich den neuen Vertrag nicht freiwillig unterschrieben habe. Das vom Gesetz vorgeschriebene Schonjahr ist Ende dieses Jahres zuende. Es wird noch lange (?) dauern, bis ich bei Hartz IV angelangt bin. 7 Monate Kündigungsfrist, Verfahren vor dem Arbeitsgericht... ABER Wenn Hartz IV da ist, für welchen Zeitraum müss ich rückblickend mein Vermögen darlegen? Ich habe vor, es in der nächsten Zeit zu nutzen. Ich möchte einen Verbrauchszeitraum anstreben, der keine Fragen aufwirft. Ich bin neu im Forum und bin gespannt, was mich an Antworten erwartet. Vielen Dank. IWAN, 50 Jahre, |
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#2
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die letzen 5 jahre wollen sie alles lücken los wissen auch rück zahlungen vom finanzamt
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#3
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ich hab bei akte x mal gesehen, da haben die vermögensdaten der letzten 10 jahre wissen wollen
wenn man heute ne million hat und sie morgen verliert, gibts es nach antrag übermorgen alg ii |
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#4
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Also um mal zumidest einen Ansatz zu geben
![]() Die ARGE wendet das Prinzip des verarmtes Schenkers an. Dies bedeutet, dass bis zu 10 Jahre, nachdem man beispielsweise ein Haus verschenkt hat, sich dieses wieder holen kann. Das Finazamt siet das genau so. Diablo |
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#5
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Danke für die Antworten auf meine Frage.
Angenommen ich gebe heute 10.000 E aus, z. B. für einen Urlaub oder im Casino, wird das Vermögen wie noch vorhanden angesehen? Ich gehe mal davon aus, dass ich mindestens noch 1 Jahr arbeite. Dann kommt ALG I (oder?). IWAN Geändert von iwan (23.08.2008 um 08:28 Uhr) |
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#6
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Zitat:
Auch z.B. Widerrufsfristen bei Überweisungen, Lastschriften, die zweideutig sind, müssen evtl. dazugerechnet werden. Wie auch schon erwähnt, Schenkungen oder vorweggenomme Erbschaften können bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren berechnet werden. Was viele auch nicht beachten sind Gegenstände zu kaufen, die einen Wert haben, also Autos, Bilder usw. Ist also nix mit nem Ferrari schnell kaufen ![]() Das heißt: Geld, was defintiv weg ist, ist weg! Zitat:
Geändert von TheNextOne (25.08.2008 um 15:54 Uhr) |
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