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Hartz IV, wenn der Vater nicht den vollen Untehralt leisten kann??

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  #1  
Alt 06.07.2009, 15:50
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Beiträge: 1
Standard Hartz IV, wenn der Vater nicht den vollen Untehralt leisten kann??

Hallo ihr Lieben!
Mein Fall ist glaub ich etwas komplizierter.
Ich mache seit Februar 08 eine schulische Ausbildung zur Erzieherin. Seitdem habe ich ein Anrecht auf Unterhalt von meinem Vater. Da er diesen nicht freiwillig zahlt, bin ich zum Anwalt gegangen und habe ihn eingeklat. Die Klage läuft nun schon seit fast einem Jahr und am 30.07 soll es endlich das Urteil geben.
Wie es aussieht wird mein Vater aber nicht den vollen, mir zustehenden Bedarf zahlen können. Bafög bekomme ich auch keins mehr, da die der Meinung sind mein Vater verdient zu viel und kann für mich aufkommen.
Wenn es jetzt wirklich so kommen sollte, dass mein Vater nicht den gesamten ungedeckten Bedarf für mich zahlen muss, steht mir trotzdem kein Bafög zu, da dem Bafög-Amt egal ist, ob ich Unterhalt bekomme oder nicht. Das hab ich schon geklärt....aber steht mir dann Harzt IV zu????
Ich steig hier langsam nicht mehr durch und bin einfach nur noch am verzweifeln....achso...ich bin 22 und habe meine eigene Wohnung und somit ja einen Bedarf von 640€. Momentan bekomme ich nur mein Kindergeld....fragt mich nicht wie ich lebe.....ich weiß es selber nicht und bin froh, dass es Freunde gibt!!!!
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  #2  
Alt 06.07.2009, 22:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Hartz IV gibt es für dich nicht. Hartz IV-Empfänger müssen dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Schade - das mit deinem Vater; keine schöne Situation. Wenn er zahlen muss, kommt es darauf an, wieviel das ist. ggf. kannst du noch einen Teil Bafög dazu erhalten. Muss er nicht zahlen, hast du Anspruch auf Bafög. Neben dem Schülerbafög ist meiner Meinung nach der Wohngeld-Bezug möglich; bei Studentenbafög dagegen nicht. Wie das mit dem "Kindergeldzuschlag" ist, weiß ich leider nicht. Also ich weiß nicht, ob man auch als nicht mehr zu Hause lebendes "Kind" Kindergeldzuschlag für sich selbst erhalten kann, aber einen Versuch, eine Nachfrage wäre es wert. Wie immer ist es so, dass die vielen kleinen Beträge sich sozusagen "läppern" und man dann zurechtkommt.
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