Hartz4-Anspruch: Ausland, ohne Wohnsitz, wo muss ich Arbeit annehmen?

  • hallo :-) ich studiere zur Zeit in Deutschland und werde mein Studium im Juli beenden. Arbeitsantritt ist erst im November.
    Wie verhält es sich hier in Bezug auf Hartz4.


    Ich habe mal alle Varianten aufgestellt, die mir beim nachlesen aufgefallen sind. Ich habe von dem Thema recht wenig Ahnung gehabt & bei ein paar Fragen bin ich mir noch unsicher:


    Variante1:
    Wohnsitz: NL
    V1.A: Bekommt man dann überhaupt Hartz4?


    Variante2:
    Wohnsitz: DEU, bei Angehörigen im Nicht-Studienort
    V2.A: Wie viel Einkommen dürfen Angehörige behalten?
    V2.B: Wer gilt als Angehöriger? Ist es egal, ob es angehörige oder Freunde sind(weil eh alles Bedarfsgemeinschaft ist)?
    V2.C: Bekomme ich dann Wohngeld oder mehr oder weniger?


    Variante3:
    Wohnsitz: DEU, 1.Wohnsitz Studienort, Wohnung gekündigt
    V3.A: Muss man zum Jobcenter im dann ehemaligen Studienort, wo ich ja die Wohnung kündigen musste?
    V3.B: Bekommt man eine Wohnung zugewiesen? (in welchem Ort - ehemaliger Studienort oder Heimatort?)
    V3.C: Muss ich dann im ehemaligen Studienort Arbeit annehmen?
    V3.D: Brauch ich zum Wohnsitzumlegen eine Wohnung?
    V3.E: Bekomme ich dann Wohngeld oder mehr oder weniger?


    danke Euch!


    Julia

  • 1. Kein ALG 2


    2. Wie wäre es denn, wenn du mal von dir gibtst, was das für Angehörige oder Freunde sind, ehe man hier seitenlange Ausführungen zu allen Eventualitäten schreibt?!


    3. ALG 2 gibt es dort, wo man sich gewöhnlich aufhält. Wenn du also wegen der gekündigten Wohnung gar nicht mehr am Studienort wohnst, kanns du dort kein ALG 2 beanspruchen.


    Übrigens gibts noch eine Variante 4:


    Job suchen für die Zeit bis November.

  • danke, Variante 4.. ist mir aber schon klar gewesen & läuft schon an - ist ja nicht so kompliziert - aber genau dabei hilft ja auch die Arge dann.


    V2: also z.B. Freunde(nicht verwand) oder Opa


    V3: aber der 1. Wohnsitz ist ja bislang noch am Studienort angegeben. Also der würde dann ja somit geändert auf meinen "alten" Lebensort, wenn ich dort eine Wohnung finde. Aber bis dahin bin ich ja noch im aktuellen Lebensort als 1.Wohnsitz gemeldet - und dort muss ich ja dann erst einmal den ALG2-Antrag stellen. Erst genau in dem Monat wo ich das Studium beende, habe ich ja die Wohnung zum Monatsletzten gekündigt. Und dann bin ich dort weg. Aber genau dann kann ich ja erst ALG2 erhalten(und Krankenversicherung ja auch irgendwie darüber oder halt vom neuen Arbeitgeber oder so). Aber den Antrag muss ich ja schon 6 Wochen vorher stellen, und dann lebe ich ja noch im Studienort=1.Wohnsitz.

  • Was um Himmels Willen hast du studiert? Offensichtlich nichts, was dich aufs wahre Leben vorbereitet hat. Anspruch auf ALG 2 hast du erst, wenn das Studium beendet ist. Und wenn du da nicht mehr am Studienort wohnst, musst du deinen Antrag natürlich auch bei dem JOBCENTER (so heißt die Behörde!!!) stellen, wo du dann wohnst!

  • danke. Das Problem liegt im Detail. Mal am Beispiel:


    Januar: Studienortwohnhaft, Studierend
    Februar: Studienortwohnhaft, Studierend
    März: Heimatortwohnhaft, NichStudierend


    6 Wochen vor dem NichtStudierendsein muss man sich jedoch beim Jobcenter ALG2 melden.
    ->Der Bewilligungszeitraum jedoch beginnt ja aber erst mit dem Tag des Umzugs zum Heimatwohnort!

  • Ja und? Das zu lösen ist dein Problem. Du bist doch dann Teil der Bildungselite, du wirst doch wohl selbst auf den Gedanken kommen können, dass es etwas gibt, das sich "Post" nennt und man einen Antrag auch per Post an das JC, das im "März", wenn man Anspruch hätte, schicken kann. Der wird sowieso nicht eher bearbeitet, ehe du dort wohnst und das mit Ummeldebescheinigung nachgewiesen hast. Also nix mit 6 Wochen vorher, damit alles schön pünktlich zur Verfügung steht.


    Im Übrigen MUSS sich überhaupt niemand beim Jobcenter melden. Du möchtest es offensichtlich, weil du keinen Bock auf Arbeit von August bis Ende Oktober hast.