Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Hartz4 Kürzungen durch neuen Mitbewohner?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.10.2011, 14:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 1
Standard Hartz4 Kürzungen durch neuen Mitbewohner?

Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin seit gestern wieder zu meinen Eltern umgezogen. Meine Mutter bezieht Hartz IV vom Staat.
Ich beziehe zur Zeit das Arbeitslosengeld 1 und bin 25 Jahre alt. Muss meine Mutter jetzt mit irgendwelchen finanziellen Kürzungen rechnen weil ich mit in die Wohnung als Untermieter eingezogen bin?

Müsste Sie mit einer Kürzung ihrer Sozialleistungen rechnen, wenn eine 23 jährige Person mit eigenem Einkommen in die Wohnung als Untermieter einziehen würde?

Ich bedanke mich herzlichst für eure Antworten
Gruss
Tobi
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.10.2011, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2011
Beiträge: 15
Standard

Hallo Tobi

ich denke, daß auf jeden Fall die Untermiete, die Du zahlst als Einkünfte berechnet werden und dementsprechend gekürzt wird. Wird ja auch bei jedem Neuantrag gefragt nach Einkünften über Vermietung/Verpachtung etc.

Dazu solltet Ihr aber auch alles wasserdicht machen und einen Untermietervertrag aufsetzen und beide unterzeichnen.

Inwieweit das Jobcenter das allerdings so anerkennt, das weiß ich nicht, da Ihr ja ein Eltern-Kind-Verhältnis habt, kann es durchaus sein, daß alles unter einer Bedarfsgemeinschaft läuft, dann sieht das Ganze noch viel anders aus.

An Deiner Stelle würde ich mich lieber um eine eigene Wohnung bemühen - sofern denn möglich (ich möchte Dir auch nicht zu nahe treten und meine das auch nicht böse) aber ich denke, daß es sonst wirklich zu Kürzungen bei Deiner Mutter kommt.

Sollte es aber dabei bleiben, daß Du bei Deinen Eltern einziehst, seid Ihr wirklich verpflichtet, da sofort eine Änderungsmeldung beim Jobcenter nachzureichen, um evtl. Sanktionen vorzubeugen.

Mal nur als Hinweis am Rande, es werden ja selbst Geldgeschenke von Omas an Enkelkinder, deren Eltern HartzIV beziehen, als "Einkommen" berechnet und das Geld entsprechend gekürzt.

LG Biene59
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.10.2011, 19:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.909
Standard

Hallo tobi,

Du bist Ü25, entsprechend zählst Du nicht mehr zur BG Deiner Mutter, allerdings werden ihre Leistungen um Deinen Mietanteil gekürzt. Gleiches gilt bzgl. der genannten 23-jährigen Person!

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hartz4 Kürzungen? LittleSinger Wohnung und Miete 8 26.07.2011 14:03
Streik gegen Hartz4 Kürzungen dennis1977 Anspruch und Leistungen 6 02.06.2010 11:50
Durch Ausbildung weniger Lebensunterh. als Hartz4 Such3nd3r Anspruch und Leistungen 7 02.11.2009 20:36
Minijob durch Hartz4 verloren Malvin Minijob / 400 Euro Job 4 19.03.2009 16:43
[Alleinstehend] Weniger ALG durch neuen Job? Snoopy999 Anspruch und Leistungen 0 25.11.2008 20:18