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#1
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Guten Tag,
Ich habe eine Frage, in meinem Bekanntenkreis gibt es im Moment denn Fall das mein Schwager Hartz4 empfänger ist. Er ist 21 und wohnt mit seiner Mutter in einer Wohnung. (Brandenburg) Nun ist es so, er hat einen 1.- Euro Job der noch bis April 2007 läuft. Er möchte gerne zu seinem Bruder nach Baden-Württemberg umziehen, weil dort in seinem Beruf sehr viele freie stellen vorhanden sind. Meine Frage ist nun, bekommt er fürs erste in BW (bis er arbeit gefunden hat) die selben leistungen wie in Brandenburg oder hat er kein Anspruch wenn er seinen Job einfach kündigt? Wo steht was über solche Fälle, bzw wer kann mir weiter helfen. Vielen dank für alle Beiträge sonycsiss
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#2
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Hallo sonycsiss,
seit der neuen Regelung für U 25 (unter 25zig Jährige) darf dein Schwager nicht ausziehen. Diies ist nur dann möglich § 22 SGB II (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Also, er sollte sich ersteinmal Bewerben. sollte r in BW ein Arbeitsstelle bekommen und kann dies auch nachweisen, dann darf er umziehen. Ich hoffe ich konnte weiter helfen. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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