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HartzIV/6Monate arbeiten - dann wieder HartzV- wann bekomme ich wieder Leistungen?

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  #1  
Alt 11.04.2008, 16:35
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Beiträge: 2
Standard HartzIV/6Monate arbeiten - dann wieder HartzV- wann bekomme ich wieder Leistungen?

Hallo!
habe eine großes Problem. Ich war HartzIV-Empfänger und habe jetzt 6 Monate gearbeitet und wurde zum 31.03.2008 gekündigt. Das Gehalt von März kommt rückwirkend zum 15.04.2008. Ich muß davon alle liegengebliebenen monatlichen zahlungen machen, wie miete usw. Vom Amt bekomme ich für April nichts. Ich bekomme aber auch kein Gehalt im April. Ist das korrekt? Ich bin also einen Monat völlig ohne Mittel und wie es im Mai weiter geht weiss ich noch nicht. Das Amt hat mich erst mal abgewiesen und gesagt, ich würde ja noch ein Gehalt kriegen und davon könnte ich ja schließlich leben.
Wer kann mir helfen? hat jemand einen Tipp ob das so korrekt ist?
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  #2  
Alt 11.04.2008, 17:03
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Beiträge: 352
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Guten Tag,

das sieht sehr korrekt aus. Es gilt das sog. "Zuflussprinzip": Einkommen wird immer in dem Monat angerechnet, in dem es tatsächlich gezahlt wird. Du hast im März ja aber das Gehalt für Februar erhalten? Dann müsste doch eigentlich alles stimmen?

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 11.04.2008, 17:03
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Beiträge: 1.174
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Bei ALG 2 gilt das Zuflussprinzip, das Gehalt für März wird im April angerechnet,wenn es im April zufließt. Andererseits: Wenn du z.B.im April eine Beschäftigung aufnimmst,muss dir für April weiterhin ALG 2 gezahlt werden, wenn das Gehalt erst im Mai zufließt,die Vor-und Nachteile des Zuflussprinzips müssten sich also ausgleichen.
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  #4  
Alt 11.04.2008, 17:47
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Beiträge: 2
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danke für die Infos, hat mir schon sehr geholfen. Im genauen sieht es so aus.
Ich bin zum 31.03. gekündigt. Mit großer Wahrscheinlichkeit fange ich am 01.05. eine neue Tätigkeit an. Was ist mit April? Das Gehalt für Mai kommt dann erst im Juni. Für April muß das Amt also zahlen? Ist schwierig das alles zu überbrücken.
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  #5  
Alt 11.04.2008, 19:05
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"Für April muß das Amt also zahlen?"

Ja. Das Zuflussprinzip gilt auch dann,wenn es für den ALG 2-Empfänger günstig ist.

("Spare in der Not. Da hast du Zeit dafür.")
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  #6  
Alt 11.04.2008, 19:17
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Beiträge: 2.940
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Hallo gacki !

ALG II Leistungen werden immer im voraus geleistet. in dem Monat als Du aus dem ALG II Bezug gefallen bist durch Deine Arbeitsaufnahme war die ARGE ja auch noch in Vorleistung, solltest Du aber Leistungen zurück gezahlt haben was ja von eineigen ARGE'n so gehandhabt wird, oder überhaupt kein Geld von der ARGE erhalten haben, weil die Begründung der Vorschussleistung durch den Arbeitgeber von der arge als Argument kam, dann solltest Du darauf bestehen das für April das eingehende Gehalt zum Rückstandsausgleich des Vormates gedient hat. Notfalls muss man dan einen Widerspruch einlegen und vor das Sozialgericht klagen gehen, weil dann die Praktik des Zuflussprinzipes zu einer klaren Benachteiligung geführt hat.

Gruß
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