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Harz 4 Schwanger und partner(ich) verdiene

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  #1  
Alt 12.09.2009, 21:09
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Standard Harz 4 Schwanger und partner(ich) verdiene

Wer weis was wenn meine verlobte harz 4 bekommt und ein kind von mir erwartet was der betrag is wo ich selber aufkommen müsste für beide!!!
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  #2  
Alt 12.09.2009, 21:55
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Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!

Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.

Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.

LG, Jana
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  #3  
Alt 12.09.2009, 21:59
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Zitat:
Zitat von Jana1987 Beitrag anzeigen
Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!

Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.

Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.

LG, Jana
mh und was wäre die grenze wo die arge sagt ich muss für die aufkommen wenn wir zusammen wohnen??

Geändert von Marauder (12.09.2009 um 22:13 Uhr)
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  #4  
Alt 12.09.2009, 22:13
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Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.

Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.

LG, Jana
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  #5  
Alt 12.09.2009, 22:18
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Zitat:
Zitat von Jana1987 Beitrag anzeigen
Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.

Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.

LG, Jana
aso ich verdien mom noch 1520 euro brutto! netto weis ich noch net weil des mei 1 monat. als geselle bin! fall ich tz drunter?
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  #6  
Alt 12.09.2009, 22:30
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Ich hab dir jetzt alles haarklein erklärt, lesen musst du schon selber. Sorry, aber ich habe keine Lust, dir das Gleiche jetzt nochmal zu schreiben ...
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  #7  
Alt 12.09.2009, 22:37
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Zitat:
Zitat von Jana1987 Beitrag anzeigen
Ich hab dir jetzt alles haarklein erklärt, lesen musst du schon selber. Sorry, aber ich habe keine Lust, dir das Gleiche jetzt nochmal zu schreiben ...
ja entschuldigung aber ich versteh des net wirklich!
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  #8  
Alt 13.09.2009, 09:31
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Hallo,

es gibt im Netz ALG II- Rechner, da gibst du alle eure Daten ein und du weißt, was ihr etwa vom Jobcenter bekommt.
Bei 1500 brutto bekommt ihr auf jeden Fall aufstockende Leistung.

LG, Jalale.
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  #9  
Alt 13.09.2009, 11:05
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Zitat:
Zitat von jalale Beitrag anzeigen
Hallo,

es gibt im Netz ALG II- Rechner, da gibst du alle eure Daten ein und du weißt, was ihr etwa vom Jobcenter bekommt.
Bei 1500 brutto bekommt ihr auf jeden Fall aufstockende Leistung.

LG, Jalale.
danke für deine hilfe!!!
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  #10  
Alt 13.09.2009, 15:41
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Beiträge: 4.501
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Ich glaube nicht das ihr noch viel von der ARGE bekommt bei deinem Einkommen.Es kommt ja auch noch das Kindergeld dazu welches als Einkommen angerechnet wird und dann müßtet ihr erstmal Wohngeld beantragen und eventuell den Kindergeldzuschlag.
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