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Harz 4 und Ausbildung Neben Kosten abrechnung

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  #1  
Alt 12.09.2007, 09:49
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Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 2
Standard Harz 4 und Ausbildung Neben Kosten abrechnung

Hallo
Hätte mal eine Frage zu Harz 4
Mein sohn ist ab den 01,8 2007 in Ausbildung er bekommt

450,00 Bruto
Netto 357,00 Euro
Meine Frau
1000,00 Bruto
Netto 820,00 Euro
zzgl
308 euro Kindergeld

Meine Frag jest wieviel geld darf bei diesen verdienst Ausbildung geld von mein sohn angrechnet werden Er soll ja auch was für sich haben
ausgaben haben wir
Miete
445,00
Neben kosten 80,00 euro
Heizkosten
110,00
strom 80,00
Fahrt kosten mein sohn Monats karte 40,00
fahrt kosten meine frau Auto 12 km eingfache fahrt hin und zürück 22km an 22 arbeitstagen
kfz versicherung alle 3 monte 137,00 euro
wieviel würde uns noch von der harz 4 stelle zustehen?
wir sind 4 personen
mein sohn 18
meine tochter 14
mein frau und ich

Dan Habe ich noch eine Frge bezügl Nebenkosten wir hatten ein antrag auf übernahmen der Jahres Neben kosten gestellt 366, euro waren das für Wasserund alle anderen Neben kosten die der vermieter abrechen tut dieser Antrag würde uns abgeleht ist das rechtens ??oder kann mann da gegen vor gehen

dann hätte ich noch eine Frage darf mein sohn jest wo er selbst geld verdiene Tut eine wohnung nehmen ?
wir würden ihn dann noch die 5 euro Kinder geld geben oder würde da das Harz amt schwierigkeiten machen den dann könnten wir uns eine Kleiner Wohnung suchen

Danke für antwort

mfg

Beo
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  #2  
Alt 13.09.2007, 17:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo Beo,

die Einnahmen deines Sohnes werden zu den üblichen Regeln (100,00 Euro anrechnungsfrei, der Rest zu 80%) angerechnet.

Euch stehen pro Erwachsenem 347 Euro und pro Kind 311 Euro zu. (siehe http://www.sozialleistungen.info/con...istungen.html). Also 1316,00 Euro. Außerdem werden Miete und Heizkosten übernommen.

Von dem Gesamtbetrag werden Eure Einnahmen abgezogen.

Fahrtkosten und Anders können ggf. bei gesondertem Antrag erstattet werden - meist aber nicht. Versicherungen - auch für KFZ - werden nicht übernommen.

Ihr erhaltet nach meinen Berechnungen noch etwas über 400,00 Euro Zuschuss zur Miete.

Da dein Sohn sich nicht selbst unterhalten kann und in einer eigenen Wohnung ALG II bräuchte, um leben zu können und er unter 25 ist, darf er nicht ausziehen bzw. würde, wenn er auszieht, keine Unterstützung erhalten.

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 14.09.2007, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 2
Standard

Soll Ich den mein sohn dazu zwingen bei uns zu bleiben ??
Was ist das Nur für ein Gesetz
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  #4  
Alt 14.09.2007, 15:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
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Hallo,

nein, sollst du nicht! Dein Sohn muss nur akzeptieren, dass es solange er nicht das Geld verdient, um sich eine Wohnung leisten zu können, zu Hause wohnen bleiben muss.

Grüße,
Joachim
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