Hat 22 jähriger Sohn Anspruch auf Harz IV bzw. bei 400 € Job Anspruch auf Wohngeld

  • Hallo, unser Sohn, 22, ist seit Ende März 2006, auf Grund der Arbeitssituation in Thüringen, in den Schwarzwald gezogen. Dort arbeitete er seit 01.04.06 als Koch. Im September 2007 kündigte er selber den Job. Wegen Mobbing durch den Arbeitgeber war ein weiterführen des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr möglich. Er bekam durch das dortige Arbeitsamt erst mal eine Sperre wegen Eigenkündigung! Die anfallenden Kosten (Miete, Strom Unterhalt etc.) übernahmen erst mal wir als Eltern, weil die Chancen auf dem dortigen Arbeitsmarkt besser schienen. Seit Mai 08 hat er wieder einen Job auf 400,. € Basis. Bislang efolgten keinerlei Zahlungen durch das AA bzw. ARGE!! Ein letztens gestellter Antrag auf Wohngeld, wurde ihm mit der Begründung abgelehnt, er bekomme die Miete von den Eltern bezahlt. Ist diese Art und Weise des Umganges mit jungen Erwachsenen eigentlich Rechtens ????

  • ja,genau das problem tritt öfters auf
    eltern elfen aus und die arge betrachten das als einkommen
    zu recht
    warum?
    weil es ein sog. ostzonales und altwürdiges denken gibt
    viele glauben noch an alte werte und werden dafür bestraft


    die arge betrachen jede zuwendung der eltern als einkommen
    würden die eltern dies lediglich als zweckgebundenes darlehen vergeben, wäre die sache anders


    jetzt werde ich auch mal poltisch
    genau hier ist nämlich mein nerv getroffen
    die gute eltern und familieseele wird dazu ausgenutzt, sich den staatlichen Leistungspflichten zu entziehen


    oma und opa helfen aus, aha, also einkommen, kürzung
    mutti und vati wollen, dass der sohnemann endlich mal arbeit findet
    wohnungseinrichtung und umzug gesponsort, behörde sagt, na bitte, sie hatten doch eigenmittel
    wozu noch kostenantrag


    also kann ich nur darlehen empfehlen und die mietzahlung einzustellen und sohnemann wieder antrag stellen lassen

  • ist sehr simpel...


    Dahrlehensvertrag


    zwischen


    Vater


    und Sohn


    wird folgender dahrlehensvertrag geschlossen.


    Der Vater zahlt dem Sohn einen Betrag in Höhe von monatlich ...... € als zinsloses Darlehen zur Zahlung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom...... aus. Diese Zahlungen beginnen mit dem ..... und enden mit dem ......... oder enden mit der Aufhebung dieses Vertrages.


    Der Sohn verpflichtet sich, dieses Darlehen - in Raten -* zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.


    Sollte eine Rückzahlung nicht möglich sein, wird das darlehen mit einem evtl. Erbe verrechnet.*



    Ort, den.... Otto MaierSchulze Werner MaierSchulze
    Vater Sohn



    * wenn nicht zutreffend, streichen oder nicht schreiben ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D