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Hat mein Freund Anspruch auf Sozialleistungen?

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  #1  
Alt 19.08.2008, 11:03
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Beiträge: 2
Standard Hat mein Freund Anspruch auf Sozialleistungen?

Hallo und guten morgen,

ich bin total durcheinander und brauche dringend antworten.

Mein Freund und ich kämpfen jetzt schon seit über einem Jahr um Sozialleistungen für ihn, bisher haben wir nur sein KV gezahlt bekommen und für 3 Monate 22 Euro (für was auch immer?)!

Im September 07 ist unsere Tochter zur Welt gekommen und ich habe beschlossen nach dem Mutterschutz weiter zu Arbeiten weil ich einfach mehr verdiene.
Das Sozialamt sagt ihm würde nichts zustehen aber das kann ich nicht glauben.

Durch die ganzen Paragrafen steige ich bald auch nicht mehr durch und ich weiß nicht genau wo ich überhaupt suchen kann um klare antworten zu bekommen.

Es ist so das ich arbeite und wir natürlich Kindergeld bekommen das Elterngeld für ihn fällt ab Oktober weck.
Mein Freund hat keine Ausbildung und hat vor dem Umzug über das Arbeitsamt einen Mini-Job gemacht (war wohl nur dazu gedacht ihn erstmal loß zu werden)

Ich hoffe ich bekomme hier klare antworten oder sogar lösungen damit wir das problem angehen können!

DANKE
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  #2  
Alt 19.08.2008, 12:47
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Hallo,

die Zuständigkeit liegt nicht beim Sozialamt sondern beim Jobcenter.
Aus deinen Schilderungen geht nicht hervor, ob ihr zusammen lebt. Ich gehe daher mal davon aus.
Je nachdem, wie hoch dein Einkommen aus deiner Berufstätigkeit ist, habt ihr Anspruch auf ergänzendes ALG II.
Dabei werden alle "Einkommensquellen" ( Kindergeld, u.U. ein Teil des Elterngeldes, sowie dein Einkommen in bereinigter Form) eurem Bedarf (den Regelsätzen für 3 Personen sowie dem Wohnraum/den Mietkosten) gegenüber gestellt. Tut sich dabei eine Lücke auf, besteht Anspruch auf ALG II oder Wohngeld.

Stellt also schnellstmöglich einen ALG II und Wohngeldantrag.
Eine der beiden Leistungen sollte in Frage kommen.
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  #3  
Alt 19.08.2008, 13:14
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Hallo Knuddelmieze,

Ihr habt doch sicherlich einen Bewilligungsbescheid erhalten, Sozialleistngen sind nur noch für erwachsen Menschen die keiner Erwerbsfähigkeit unterliegen, also die im Grunde nicht mehr in der Lage sind die geforderten 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Ich nehem mal an das das Amt denkt das Dein Lebenspartner wegen der Erziehung des Kindes dazu nicht in der Lage ist, weil er das Elterngeld beantragt zu haben scheint.

Dann müsste er aber ab 10/2008 wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ginge ja auch im Prinzip.

Warum Ihr gegenwärtig keine lLesitungen erhaltet kann viele Ursachen haben, im Bescheid müsste eigentlich eine Begründung enthalten sein, nur mit einem widerspruch ist es wohl etwas aussichtslos, muss in der Regel innerhalb von 4 Wochen erfolgen!

gruß
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  #4  
Alt 19.08.2008, 13:43
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Ihr habt doch sicherlich einen Bewilligungsbescheid erhalten, Sozialleistngen sind nur noch für erwachsen Menschen die keiner Erwerbsfähigkeit unterliegen, also die im Grunde nicht mehr in der Lage sind die geforderten 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Die Aussage ist so nicht ganz richtig!
Auch ALG II ist eine Sozialleistung....


Ich nehem mal an das das Amt denkt das Dein Lebenspartner wegen der Erziehung des Kindes dazu nicht in der Lage ist, weil er das Elterngeld beantragt zu haben scheint.

.. auch das ist m.E. nicht relevant.
Wenn jmd. Elterngeld beantragt hat und erhält, das Einkommen aber nicht zur Deckung des Bedarfes ausreicht (z.B. nur Kindergeld und Elterngeld als Einkommensquelle), ist das Jobcenter für den ergänzenden ALG II Bezug zuständig, weil dem Grunde nach die Vorraussetzung gegeben ist, 3 Stunden am Tag arbeiten zu können..
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  #5  
Alt 19.08.2008, 13:51
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Hallo arimee!

ALG II ist dem Grunde nach eine Sozialleistung (nähmlich die ehemalige alte Arbeitslosenhilfe); es stellt sich allerdings die Frage der Zuständigkeit und die lliegt für Erwerbsunfähige dann eben beim Sozialamt!

Gruß
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  #6  
Alt 19.08.2008, 15:26
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Also es ist vollgendermaßen....

Ich gehe arbeiten (Vollzeit über 40 Std. die Woche) und mein Freund macht die Elternzeit (das sind 3 Jahre)
Das Elterngeld fällt jetzt ja weck weil die 12 Monate um sind.
Er könnte arbeiten gehen aber nur abends und am Wochenende, weil ich will meinen Job ja nicht aufgeben.
Wenn ich jetzt mein gehalt nehme und alles abziehe haben wir weniger als 400 Euro zum Leben (ohne Kindergeld) ich sag mal pauschal 350 Euro im Monat (muss es nochmal genau nachrechnen) plus das Kindergeld was ja natürlich für die lüdde is.

Mehr haben wir nicht!
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  #7  
Alt 20.08.2008, 12:26
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hallo Knuddelmieze,

er könnte arbeiten gehen aber nur Abends, das beinhaltet 2 Bewertungskriterien der ARGE!

1.) Muss eine grundsätzliche "erwerbsfähigkeit" vorliegen (3 Std. täglich und 15 Std. wöchentlich)
2.) Man muss dem Arbeitsmarkt dann auch zur Verfügung stehen

Einige Fallmanager legen das zur Verfügung stehen so aus, das dies in den üblichen (was ist das? 8-16, 9-17, oder 14-22 Uhr) Arbeitszeiten gegeben sein muss, ich sehe das bei globalisiertem Wettbewerb und immer längeren Ladenöffnungszeiten als völlig unerheblich an, ein Nachtwächter (Security) hat seine üblichen Arbeitszeiten auch nicht von 9-17 Uhr!!!"

Dir geht es sicherlich darum das Kind betreut zu wissen, dies geht allerdings auch durch sogenannte Tagesmütter (immer mehr im Kommen und oft über das örtliche Jugendamt initiiert) und auch die Kosten können bisweilen zumindest für eine Zeit, oder wenn kein entsprechendes öffentliches Angebot besteht von Amtwegen dafür übernommen werden, z.B. durch Eingliederungszuschüsse, weil die Zielsetzung sein muss die Menschen aus ALG II (HARTZ IV) heraus zu bekommen und zwar dauerhaft.

Also sollte sich Dein Lebenspartner ebenfalls Arbeitsuchend melden und nach einer Lösung für die andere problematik (Kindesbetreuung) entsprechende Hilfe erfragen!

Gruß
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  #8  
Alt 20.08.2008, 13:56
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siehst du Horst, das meine ich

nichts gegen dein Geschimpfe auf den Staat
nichts gegen deine Hilfebereitschaft
aber gerade denen, denen du helfen willst quasi mit falschen Rechtsauskünften fehlzuleiten, ist doch genau gegen deine absicht
Übrigens verheißen persönliche Anfragen, von denen ich auch haufenweise bekomme, nicht, dass man rechtlich richtig liegt, sondern allein, dass die menschen glauben, man könne gute ratschläge geben

aber hier hilfst du gar nicht, sondern berätst falsch
ich stehe, wie man sehen kann, auch auf der seite der hilfebedürftigen
aber wnen ich hier ratschläge gebe, habe ich eine besondere verantwortung
und dein juristisches halbwissen ist ben auch gefährlich
bei den Juristen gibt es so einen Spruch:
Der Blick ins Gestz erleichtert das Arbeiten

also hier das entscheidende aus § 10 SGB II:

Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ... 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird“
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  #9  
Alt 20.08.2008, 14:40
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Hallo advokat!

haste den Text von Knuddelmieze gelesen?

[COLOR="Red"][er könnte arbeiten gehen aber nur Abends,/COLOR]

darauf habe ich geantwortet!

Es handelt sich also nicht um eine Falschbehauptung meinerseits, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Ps..: Darüber hinaus ist mir auch bekannt, das Mütter (dann ja auch wohl Väter) mit einem Kleinkind wenn eben möglich auch vor Einsatz in qualifizierenden Maßnahmen und 1€ Jobs in sofern unberücksichtigt bleiben sollen, das man Sie erst gar nicht dazu verdonnert!


Knuddelmieze hatte geschrieben was der Lebenspartner könnte, darauf habe ich meine Hinweise eingestellt .

Aber schön das wir uns so gut verstehen!

Gruß
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