Haushaltsgemeinschaft - Wie komm ich da wieder raus?!?

  • Hallo Leute,


    hab ein großes Problem...


    Bin über 25 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern Zuhause, da ich jetzt mit dem Studium fertig geworden bin, hab ich mich arbeitslos gemeldet... Eigentlich dachte ich, daß ich aus diesem Grund Anspruch auf die Regelleistung und anteiliges Wohngeld habe. (Bedarfsgemeinschaft) Da ich aber keinen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich habe, vermutet die ARGE jetzt wohl aber das wir zusammen eine Haushaltsgemeinschaft führen. Aus diesem Grund wollen sie sämtliche Unterlagen von meinen Eltern haben. Dieses lehnen meine Eltern jedoch ab. (Was ich voll und ganz verstehen kann...) Ich muss dazu sagen, daß ich von Ihnen keinerlei Unterstützung mehr bekomme...


    Jetzt zu meiner Frage! Gibt es eine Möglichkeit doch noch an Unterstützung zu kommen?!? Wenn ja, wie?!?


    Bin für jede Antwort dankbar...


    Gruß
    F-4-F

  • nun, du bist über 25, erwerbsfähig und sofern du keine einnahmen hast auch bedürftig, solange dein lebensunterhalt nicht von deinen eltern bestritten wird


    genau diese unterhaltsvermutung ist legitim, kann von dir bzw. deinen eltern auf grund deines alters bestritten werden
    hilfreich wäre hier, die nutzung bestimmter teile der wohnung finanziell zu regeln... (miete untermiete)
    vielleicht ist ein umzug in eine eigene wohnung zu überlegen

  • Da du über 25 bist bildest du eine eigene BG.Du mußt also einen Antrag auf ALG2 stellen.Da du noch keine eigene Wohnung hast müssen deine Eltern nur dem Amt mitteilen wie hoch die Mietzahlung ist weil du für die Wohnkosten nur deinen Anteil bekommst.Alles andere geht das Amt nichts an da deine Eltern für dich nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

  • Kitty121


    Das hab ich auch gedacht, leider sieht die Realität bei Mir anders aus... :-( Das liegt wohl daran, daß ich keinen eigenen Eingang, keine eigene Küche und kein eigenes Bad besitze... Ich versteh es echt nicht...


    Auf jeden Fall will die ARGE die Vermögensverhältnisse meiner Eltern prüfen, sonst werden die Leistungen ganz versagt... (sagt die von der ARGE) Sie besteht auf §9 Abs.5 SGB II...


    uiffi


    Umziehen darf ich wohl auch nicht, da es sonst ein selbst herbeigeführte (oder so ähnlich) Arbeitslosigkeit ist, was das Amt ablehnen kann und wohl auch wird... Also die Kosten für eine neue Wohnung höher sind, als die Kosten für das Wohnen bei meinen Eltern...


    Hat noch einer ne Idee, was ich da machen kann?!? Kann ja schließlich nicht von Luft leben... :confused:


    Gruß
    F-4-F

  • Hallo F-4-F,


    eine "Haushaltsgemeinschaft" erfordert keinen separaten Wohnungseingang, allerdings geht die ARGE davon aus, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen, sei es in Form von Geld, Lebensmitteln usw.
    Dieser "Vermutung der Bedarfsdeckung" (§ 36 SGB XII) könnt ihr durch eine beiderseitige Erklärung gegenüber der ARGE begegnen, dass Du keine Leistungen aus dem Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern erhältst und diese wiederum, dass sie Dir keine derartgen Leistungen zukommen lassen.


    vG Berthold

  • Berthold2008 :


    Erstmal danke für deine Antwort...


    Also würde ein formloses Schreiben von meinen Eltern und Mir genügen?!? Ich hab da so meine Zweifel... Die Mitarbeiterin mit der ich gesprochen hatte, meinte das teilweise nicht einmal eine eidesstattliche Erklärung ausreicht...


    Aber versuchen werd ich es bestimmt... Hab ja eh keine andere Wahl...


    Fühl mich von der ARGE echt ein wenig verarscht... Jeder der Mitarbeiter meinte, daß ich auf jeden Fall den Regelsatz bekommen würde und die Wohnung anteilmäßig bezahlt wird... Hätte ich vorher gewußt, daß die alles auf meine Eltern abwälzen wollen, hätte ich mir gleich eine neue Wohnung genommen... Dann würde das Amt noch viel mehr zahlen (müssen)... *UNBELIEVABLE*


    Gruß
    F-4-F

  • Da hast Du recht, dass eine eigene Wohnung für die ARGE erheblich teuerer käme, aber einen Umzug könnten sie wiederum ablehnen, da sie keinen zwingenden Grund dafür sehen. Manchmal beissen sich die einzelnen §§ selbst in den Schwanz :)
    Wie schon gesagt, ist die gegenseitige Unterstützung eine "Vermutung" und keine Tatsache und es genügt, dieser formlos zu widersprechen.
    Du solltest Dich soweit wie möglich für den "schriftlichen Weg" im Umgang mit der ARGE entscheiden, dann bekommst Du auch etwas schriftliches zurück und Dein SB wird sich hüten, solche Aussagen zu Papier zu bringen. :)


    vG Berthold

  • Hallo,


    wie Berthold bereits sagte, stehen dir als Ü25 Leistungen unabhängig vom Einkommen deiner Eltern zu. Hier reicht eine formlose Erklärung. Dies hat die Arge auch anzuerkennen und da kann auch deine Arge keine Extrawurst braten.


    Ebenfalls hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung da du nicht mehr unter die U25 Regelung fällst! !!!

  • Berthold2008 :
    SGB XII ist doch für Sozialhilfe, kann der §36 da überhaupt analog angewendet werden?!?


    Gruß
    F-4-F


    ???


    es geht hier gerade um SGB II
    außerdem frag ich was man noch schreiben soll?
    geh zum amt und stelle den entsprechenden antrag auf hilfe nach SGB II
    wenn du das schon getan hast und die dort etwas benötigen, reich es ein, soweit es dich betrifft, was deine eltern betrifft reichen die unterlagen zu miete und verbrauch ... wenn das amt nochmehr haben will ist das ungesetzlich, es sei denn du erhälst von deinen eltern monatliche geld (oder geldwerte beträge).


    also nur mut und hin zum amt und klarstellung verlangen...!!!

  • Sie versuchen immer wieder mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen die die meisten überhaupt nicht kennen und sich dann mit den Aussagen der Sb zufrieden geben und dabei auf Geld verzichten was ihnen eigentlich zusteht.Lass dich da nicht abspeisen.Deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen und du hättest auch ein Anrecht auf eine eigene Wohnung und könntest sogar die Erstaustattung geltend machen.Am besten machst du es wie hier schon gesagt schriftlich.Sollte es abgelehnt werden was ich nicht glaube dann Widerspruch und wenn gar nichts hilft dann ab zum Gericht.Du hast auf alle Fälle einen Anspruch.

  • .... ja, und zwar umgehend, damit du nicht täglich Geld sozusagen "verlierst" ... Ablehnen können die alles mögliche (verbal), aber so, wie meine "Vorredner" denke auch ich, dass sie das Geäußerte nicht schriftlich zu Papier bringen werden. Da wird dann ggf. doch drei Mal überlegt und entsprechend den Vorschriften entschieden werden müssen, die da lauten, dass dir zum Einen, wenn du es darauf anlegtest, eine Wohnung zusteht (ü25) und sich außerdem deine Eltern nicht offenlegen müssen.


    Wir haben hier den Umkehrfall. Mein Sohn bezieht Bafög und war lediglich Mitglied der HG. In den Anträgen habe ich keinerlei Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht; es kam auch keine weitere Nachfrage.

  • Hallo 4-F-4: Ich bleibe trotz deines Hinweises auf dieses andere Forum bei meiner Meinung. Jeder Fall liegt anders, aber ich weiß nicht, was es an deinem Fall zu deuteln geben sollte. Und wie ich es schon anregte: Stelle umgehend den Antrag, damit dir nichts verloren geht. Du kannst ja hin- und herüberlegen, wie du möchtest, wirst aber niemals Gewissheit haben oder Hilfe, wenn du nur weiter herumfachsimplest (-simpeln läßt).


    Du bist nun mal definitiv ü25, hast maximal eine HG mit deinen Eltern und so weiter. Du hast nichts zu verlieren; eher das Gegenteil ist der Fall.

  • lirafe


    was für einen Antrag meinst du denn?!? Oder meinst du die schriftliche Erklärung?!? Fachsimpeln liegt mir fern, will nur auf Nummer sicher gehen, daß ich alles richtig mache...


    Den Hauptantrag hab ich ja schon abgegeben und die wollen in ihrer "Zwischenmitteilung" die Angaben zum $9 Abs. 5 und die Anlage HG nachgereicht haben...


    Reicht also ein Erklärung von Mir, daß ich keine finanzielle Unterstützung und sonstige Leistungen von meinen Eltern bekomme, oder würdet ihr sonst noch was machen?!?


    Gruß
    F-4-F

  • Hallo zurück. In Ordnung. Ist wohl mein Fehler; war bislang davon ausgegangen, dass der "richtige" Antrag noch nicht gestellt war und meine Antworten zielten darauf ab. Kannst`e bitte kurz mal zitieren, was die gem. § 9. Abs. 5 und Anlage HG genau von dir wollen. Aber auch wenn nicht. Laß dich nicht ins Boxhorn jagen. Schreibe, wie hier auch von anderen schon geschrieben, dass deine Eltern und du (ihr gegenseitig also) nicht füreinander aufkommt/einsteht, damit sie dann maximal die Mietkosten teilen und auch nur das auf deine Eltern anrechnen können. Ich bin mir sicher, dass dir H IV insgesamt (also Grundsicherung und Mietanteil) zustehen. (Aber dennoch: Wenn du kurz mal zitieren könntest § 9 Abs. 5...?!) L.G. LiRaFe

  • lirafe :


    Hier also der Absatz mit dem §9 Abs.5:


    "Durch §9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Hausgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Reichen sie komplett ausgefüllt Anlagen WEP, KDU, EK, Einkommensbescheinigungen un VM mit allen aktuellen relevanten Nachweisen von allen weiteren lebenden Personen im Haushalt ein."


    So sieht das aus...


    Was mach ich jetzt damit?!? ;)


    Gruß
    F-4-F

  • Ok. Jetzt machste damit genau das, was wir, also die anderen und ich im Vorfeld, bereits geschrieben hatten: Schriftliche Feststellung, dass ihr euch "absolut" nicht gegenseitig unterstützt, keinesfalls füreinander einsteht, und somit maximal eine HG bildet. Daneben bleibt ja auch außerdem noch festzuhalten (vielleicht kann man das so nebenbei im Anschreiben "fallen lassen"), dass du (auch wenn dem nicht so ist) vielleicht bald ausziehen könntest, was dir ja auch nicht verwehrt werden darf (da ü25).


    Sollte da was Gegenteiliges kommen, was ich nicht glaube, sofort Widerspruch einlegen - und dann sehen wir weiter und suchen entsprechende Urteile heraus (gibt es auch irgendwo hier, die sind in irgendeinem Untermenue der oberen Menueleiste nach Stichpunkten zu finden).