Hilfe! 100% Sperre

  • Hallo,ich bin 24 und habe wegen ein paar Tagen nicht erscheinen eine 100% Sperre bekomme.
    Sehe es auch ein das ich ein Fehler gemacht.
    Aber das Problem ist das ich mit aller Not die laufenden rechnungen zahlen muss.
    Für die Allgemeinen rechnungen habe ich noch meine Mutter die mich Unterstüzt aber ich kann den Strom nicht mehr zahlen.
    Und jetzt wollte ich wissen ob es eine möglichkeit gibt das Amt zu überreden ob sie ihn doch zahlen können.
    Für lebensmittel gibt es ja gutscheine.
    Danke schonmal

  • Hallo maniac923!


    Lege auf jeden Fall Widerspruch gegen die Sanktion ein. Ohne Begründung. Mit der Begründung lasse Dir dann möglichst lange Zeit. Du wirst zwar mit dem Widerspruch keinen Erfolg haben. Dann klagen.


    Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch diese Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen entscheiden. Die U25-Sanktionen haben eine gute Chance, gekippt zu werden. Dein Fall ist ein Musterbeispiel für die Unverhältnismäßigkeit der Sanktionen.


    Rechtskräftig wird die Sanktion bis zur Entscheidung des BVerfGs kaum.


    Viel Erfolg!
    Krause

  • Warum sollte die Sanktion unverhältnismäßig sein. Die Dame bekommt Geld vom JC und muss dafür Pflichten erfüllen. Diese hat sie nicht erfüllt, ergo gibt es kein Geld. Wenn ich meine Arbeit nicht mache, bekomme ich von meinem Arbeitgeber auch kein Geld. So einfach ist das. Ihr war durchaus bewusst, dass es Sanktionen für Nichterscheinen gibt.

  • Zitat:
    "Lege auf jeden Fall Widerspruch gegen die Sanktion ein. Ohne Begründung. Mit der Begründung lasse Dir dann möglichst lange Zeit. Du wirst zwar mit dem Widerspruch keinen Erfolg haben. Dann klagen."


    Tinnef. Da ist die Aussicht auf Erfolg = Null. Widerspruch ja, aber unter Angabe und Begründung mit Verweis auf das Verfahren (mit Aktenzeichen) beim Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig beim zuständigen SG Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aufhebung des Sanktonsbescheides stellen; sozusagen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 86 b Abs. 2 SGG.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: