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#1
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Hallo ,
Habe ziemliche Probleme mit den Amt also folgendes habe von 2006 bis 2008 nicht gearbeitet (Anfang 2006 war ich noch bei der Agre gemeldet) und war auch nicht beim Amt gemeldet . Habe dann von Ende 2008 bis vor kurzem gearbeitet (5 Monate) . war dann beim Amt wo ich gekündigt wurde . habe Hartz 4 beantragt . - Habe Mietvertrag von meiner Mutter abgegeben dann 3 Monate kontoauszüge (habe in der zeit kein Bargeld vom konto abgehoben machte den Berater stutzig) habe 3000 EU noch auf mein Konto. Der berater gab mir dann folgendes mit über ihren Antrag kann leider noch nicht entschieden werden , weil die folgenden Unterlagen bzw. angaben fehlen : - Aktuelle Meldebescheinigung - Kontoauszüge seit dem 1.1.2008 (lückenlos) - Aktuelle Schufa-selbstauskunft - Paypal-Kontoauszug für die Jahre 2008 und 2009 - Nachweis über Mietzahlungen seit dem 1.2.07 - Nebenkostenabrechnnungen für die Jahre 2007 u 2008 - Nachweis darüber , wie und wovon sie in der Zeit vom 1.1.06 und dem 7.10.08 den Lebensunterhalt bestritten und Miete gezahlt ahben - Nachweis, welche Unterstützung sie durch Dritte in der selbigen Zeit erhalten haben (Name und Anschrift der unterstützenden Person, Erklärung über die Form der Unterstützung, Kopie der Personalausweises) und warum die unterstützung nicht mehr möglich ist (Lohnabrechnung, etc.) und sowas alles beim Hartz4 Antrag ?? was soll sowas ? könnt ihr mir sagen ob der Berater das alles verlangen darf ?? -- ich war schon 1mal beim SB habe folgendes dort schon abgegeben : - 3 Mon Kontoauszug (habe keine Barabhebung in den letzten 6 mon. gemacht und noch 3000eu drauf wegen fleppe hat den SB stutzig gemacht) (3 Monate haben ihn anscheinend nicht gereicht) - Mietvertrag (wohne in eigenheim bei meiner Oma habe den MV zur Untermiete abgegeben 150EU pro Mon.) - Kündigung daraufhin hat er mir den Brief hier mitgegeben was noch so alles fehlen würde und wenn ich was davon nicht abgebe, dann gibts auch kein ALG2 . Hoffe ihr könnt mir helfen mfg tobis ! |
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#2
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Wovon hast du denn:
1. In den letzten 3 Monaten Gelebt (als du kein Geld von deinem konto abgeholt hast)? 2. von 2006 - 2008 gelebt?? Dass wirkt auf jeden Fall fragwürdig, denn warum kannst du jetzt aufeinmal nicht mehr so leben wie von 2006 - 2008 und brachst ALG II Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#3
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ich hatte noch ein bischen Geld übrig und ansonsten von Bekannten halt . aber damit hat das amt doch nichts zutun ?? ich bin doch jetzt hilfebedürftig Es zählt nur das was ist, nicht das was wart !!
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#4
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Doch, dass ist es, denn es kann ja sei, dass du dich bedürftig gemacht hast indem du dein Vermögen (welches ja nach deiner Aussage zumindest ja vorhanden war) nicht einfach beiseite geschafft hast, um noch Sozialleistungen zu kassieren.
Außerdem verstehe ich gar nicht warum du dich so aufregst, wenn du nichts zu verbergen hast, hast du auch nichts zu befürchten. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#5
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Es ist schon komisch wenn du mehrere Monate kein Geld von deinem Konto abhebst und auch keine Mietzahlungen abgebucht werden oder sonst irgendwas.Kann ich den SB verstehen das er da eine Erklärung sucht und wenn du regelmäßig Leistungen von anderen Leuten bekommst dann hast du keinen Anspruch auf ALG2 zumal dann wenn du ansonsten das Geld auf deinem Konto anhäufst.
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#6
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Hallo.
Ja seltsam ist das ganze schon. Aber Schufa-Selbstauskunft und Paypal Konto find ich schon was seltsam. Ich weis ja nicht wie alt du bist aber wenn du ueber 25 bist dann kann das Amt doch wohl schlecht verlangen das (wer auch immer dich unterstuetzt hat) betreffende Person bis ans ende seiner Tage fuer dich auf kommt.... An deiner Stelle wuerde ich damit mal zur Bürgerberatung gehen. Die können dir da sicher besser weiter helfen. mfg Jea |
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#7
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Hallo,
ja, mit der Schufaauskunft sehe ich genauso. M.E. geht das die Arge überhaupt nichts an. |
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