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Hilfe bei Berechnung des Anspruches

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  #1  
Alt 03.09.2007, 15:55
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Registriert seit: 03.09.2007
Beiträge: 4
Standard Hilfe bei Berechnung des Anspruches

Guten Tag,

Ich habe ein grosses Problem, die Berechnung zur Sicherung meines Lebensunterhaltes zu verstehen.
Laut Fallmanager in der Leistungsabteilung haben meine Frau und ich "nur" Anspruch auf 11 Euro im Monat.
Ich habe im Netz mehrere "Hartz IV" Rechner gefunden, die mir alle zwar etwas anderes versprechen, aber immerhin weitaus mehr als mir das Amt geben möchte.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen diese Rechnung zu verstehen, bzw. mir sagen, wie hoch mein Anspruch auf soziale Leistungen ist.

Meine Daten:

verheiratet, Frau arbeitslos, keine Kinder.
Weder meine Frau noch ich sind schwanger, noch behindert.
Kaltmiete:228 Euro, Betriebskosten: 54 Euro, Heizkosten: 36 Euro, Warmwasser kommt vom Durchlauferhitzer.
Die Gesamtmiete beträgt also: 318 Euro.

Ich habe monatlich schwankendes Gehalt, da immer mehrarbeitsstunden, bzw nacht/spätzuschläge miteinbezogen werden.
Mein letztes Gehalt war 969,03 Euro Brutto, und 766,17 Euro Netto.

Es kann doch nicht sein, das ich jetzt, wo ich doppelt soviel wie vor 3 Monaten verdiene mein Anspruch so dermassen schwindet.

Ich hoffe das man mir mit meinen Fragen helfen kann, und danke im Voraus für jede Antwort.

MfG Packxxx

Geändert von packxxx (03.09.2007 um 16:00 Uhr)
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  #2  
Alt 03.09.2007, 16:02
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Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
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Hallo,
der Anspruch muss durch Dein unterschiedliches Nettogehalt für jeden Monat neu berechnet werden.
Ihr habt mit allem Einkommen immer nur Anspruch auf die selbe Summe im Monat.
Netto +Hartz IV = Anspruch
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  #3  
Alt 03.09.2007, 16:11
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Registriert seit: 03.09.2007
Beiträge: 4
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Danke hosching für die schnelle Antwort.
Nun ist es so, das ich dieses ganze Berechnungsgehabe überhaupt nicht verstehe...
Also ich kann ungefähr mit einem Nettoeinkommen+Hartz IV rechnen (Hartz IV=311 Euro???)?

Wie verhält sich denn das mit der Miete?
Meiner Frau haben sie heute morgen in der Leistungsabteilung erzählt, das die nur die halbe Miete überwiesen hätten, ist das denn dann auch rechtens von denen.

Sorry, ich weiss, das ich mit solchen Fragen wahrscheinlich nur nerve, aber ich befürchte, das die mich verar...en wollen, denn vor 3 Monaten habe ich alles in Allem mit Freibetrag für Berufstätige, Miete, ALG II ca 1060 Euro bekommen, und nun wollen die mir erzählen, das ich, wo ich jetzt n bissel mehr verdiene nur noch 766€+halbe Miete (159€)+11€ =936 € bekommen soll, also ganze 100 € weniger...
Ich finde das mehr als merkwürdig.

Und das mit dem schwankendem Gehalt ist nicht soooo schlimm, es schwankt höchstens um 40-50 € die 969 € sind mit maximalen zuschlägen.
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  #4  
Alt 03.09.2007, 16:16
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Beiträge: 10
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Hallo...
Die Berechnung der Lebensunterhalt der ARGE sprich Hartz IV sieht wie folgt aus,
311? Ehemann
+311? Ehefrau
_+318? Miete____________________
- Einkommen

Der Rest der daraus entsteht is der tatsächliche Bedarf eurer Bedarfgemeinschaft!

Hoffe konnt ein wenig helfen ^^
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  #5  
Alt 03.09.2007, 16:20
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Beiträge: 4
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Erst einmal vielen Dank für die Antwort, St.-B.H.

So hatte ich mir das auch gedacht, 2X311+318 €= 940 Euro.
Da ich aber berufstätig bin, steht mir doch ein Freibetrag zu, der nicht vom ALG abgezogen wird, das meinte auf jeden Fall mein Fallmanager.
Manmanman, ich kapier das alles nich, erst geben se mir das Geld, dann auf einmal nicht mehr...
*heul*
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  #6  
Alt 03.09.2007, 19:32
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Registriert seit: 03.09.2007
Ort: Wuppertal
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Also bei einem 400? Job is der Freibetrag 134,35? Also denke ich mal das bei Deinem Gehalt da auch nicht so viel behalten werden, bzw nicht mit angerechnet wird.
Richtig is aber das sie nun die hälfte der Kaltmiete und nebenkosten glaub auch nur Anteilig bezahlen.
Das Problem an dem ganzen System is, dass die Fallmanager teilweise selber nicht wissen was sie da machen *fG* habe ich schon des öfteren selbst erlebt. Am Bestens ist es, Du kaufst Dir bei der Verbraucherzentrale mal das Sozialgesetz Buch oder wie immer das heisst was Leistungen der ARGE beschreiben und drinne steht was einem genau zusteht! Also hier in Wuppertal gibt es eine Einruíchtung die nennt sich Tachelis, die sind auf Hartz IV spezialisiert und helfen einem bei solch Problemen, weiss allerdings nicht ob es woanders auch so etwas gibt, einfach mal erkundigen, oder auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen!
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  #7  
Alt 04.09.2007, 12:10
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Beiträge: 4
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hm, ok, ich werde mich mal beim essener landgericht melden, das is quasi um die ecke, da gibt es auch so eine gesellschaft, die sich auf hartz iv spezialisiert hat, dort kann ich, wenn nötig auch nen anwalt auf "armenrecht" bekommen.
danke für die antwort
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