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Hilfe ich weiss nicht weiter!!!

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  #1  
Alt 14.11.2007, 12:49
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Ausrufezeichen Hilfe ich weiss nicht weiter!!!

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HALLO,

vielleicht kann mir jemand helfen so erst mal zu meiner person ich bin 24 jahre alt habe 3 kinder von denen eins beim vater wohnt und eins von einem kerl ist von dem ich schon seit über eienm oder auch fast 2 jahren nichts mehr gehört habe.und im moment wohne ich mit meinen beiden kinder bei meinen eltern in einer 4 raum wohnung.

so nun habe ich einen antrag auf alg2 gestellt und heute einen brief bekommen wo drine steht was die von mir noch an unterlagen verlangen also zuerst wollen sie eine situationbeschreibung was die wohnverhältnisse angeht ok kann ich noch irgendwo nachvollziehen.

dann die anschrift des vaters meiner grossen tochter und desen zur zeit ausgeübter beruf.aber da ich nicht mal weiss wo er sich aufhält da selbst das jugendamt schwierigkeiten hat ihn zu finden kann ich dazu schon mal nichts sagen.

dann wollen sie meldebescheinigungen aller im haushalt lebenden personen haben.omg

nachweis auf zahlung von kinergeld,hatte ich denen schon geschickt,weiss derteufel warum ich es nochmal tun soll.

kopie der personalausweisse aller im haushalt lebenden personen über 15 das wären mein vater meine mutter und ich.

kopien aller mitgliedskarten der krankenkasse also von uns allen 5.

kopie der sozailversicherungsausweisse

und jetzt wie ich finde der obebrüller,kopien sämtlicher spar- und girokonten ab 1.06.07 bis aktuellem datum von allen personen ,ich mein die wissen wohl nicht das die dinger auch geld kosten,ein bekannter von mir hat sich kontoauszüge geholt für einen monat und musste pro auszug 50 cent bezahlen´,und im moment hab ich nicht wirklich das geld dafür.

lebenslauf von mir,ok verständlich.

erziehungsgeldbescheid kopie,dazu muss ich sagen das ich gar kein erziehungsgeld mehr bekomme.

ja und dann meinten sie das ich keine angaben zum dritten kind gemacht habe die bräuchten sie wenn diese bei mir lebt. aber da sie nicht bei mir lebt und ich ihnen das auch mitgeteilt habe kann ich keine angaben machen oder meinen die ich bin so doof das ich das nicht wüsste

jetzt wollte ich wissen ob das alles so rechtens ist mein vater verdient wenns hoch kommt 1100 euro im monat da sie kurzarbeit machen zur zeit,davon muss er ca 300 miete zahlen und sein auto etc.,sein konto zeigt jeden monat trotz des lohns ein minus von ca 3000-4000 euro an weil er noch schulden auf der bank wegen seines autos hat.

meine grosse geht in kinder garten das kostet mich 72 euro ein antrag auf übernahme habe ich gestellt,ich lebe im moment von ca 400 euro von denen ich rechnungen usw bezahlen muss,so das mir am ende garnichts mehr weiter übrig bleibt und ich froh bin das ich die kinder noch ernähren kann.

was soll ich tun und dürfen die diese unterlagen alle überhaupt verlangen ???

ich würde mich über ein paar tipps und ratschläge freuen.

mfg

Geändert von EinfachIch (14.11.2007 um 13:25 Uhr)
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  #2  
Alt 14.11.2007, 14:42
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Hallo,


das ist ein ganz normaler Vorgang, die Unterlagen sind notwendig zur Beurteilung und Berechnung der dir zustehenden Leistungen.
Das die persönlichen Einkommenverhältnisse deines Vaters geprüft werden sollen, entbehrt aber jeder Grundlage, da dieser für dich, da du als Mutter eine eigene BG bildest nicht unterhalspflichtig ist.

Wenn du nicht weißt wo der Vater, eines deiner Kinder zur Zeit lebt, dann vermerke dies in den Antragsunterlagen.
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  #3  
Alt 14.11.2007, 15:31
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,


das ist ein ganz normaler Vorgang, die Unterlagen sind notwendig zur Beurteilung und Berechnung der dir zustehenden Leistungen.
Das die persönlichen Einkommenverhältnisse deines Vaters geprüft werden sollen, entbehrt aber jeder Grundlage, da dieser für dich, da du als Mutter eine eigene BG bildest nicht unterhalspflichtig ist.

Wenn du nicht weißt wo der Vater, eines deiner Kinder zur Zeit lebt, dann vermerke dies in den Antragsunterlagen.
ja aber dann reicht es doch wenn sie eine lohnabrechnung von ihm hätten un eventuell den aktuellen kontoauszug,und die wollen aber von jedem der hier im haushalt lebt,von juli bis jetzt lückenlos die kontoauszüge haben.

das sind 3 personen die das betreffen würde,soll ich da en packet hinschicken oder wie stelen die sich das vor,also leider habe weder ich noch meine eltern eine goldesel im keller stehen und da das amt 20 km weg is und ich eine sehr schlechte bus verbindung habe,und mein vater ja arbeiten gehn muss komme ich da schlecht hin,und ohne moos nichts los.

dann da ne kopie und hier ne kopie,bei uns kostet das alles irgendwie geld,gerade wenn ich jetzt aufs einwohnermelde amt geh und für 5 personen einen melenachweiss brauche,das schenken die mir leider nicht und auf meinem konto herrscht im moment eher der zwibeleffekt.

ich hab heute auch schon mehrfach versucht um genau zu sein über eine stunde dort anzurufen und entweder besetzt war oder niemand ans telefon gegangen ist um es eventuel schon mal zu erläutern,das mein drittes kind nicht bei mir lebt usw.
ich könnte platzen ganz ehrlich

ich komm mir im moment etwas verarscht vor.
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  #4  
Alt 14.11.2007, 15:53
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Hallo,

nochmal, warum sollen die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft werden?
Diese sind nicht nicht unterhalspflichtig und das Einkommen hat die Arge nicht zu interessieren!

Es geht also um deine Kontoauszüge!
Die Meldebescheinigung bekommst du bei der Anmeldung, schaut doch mal in euren Unterlagen nach ob euch diese noch vorliegt.

Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du erklärst, das eine Tochter nicht im Haushalt lebt und ein Kindsvater unbekannt verzogen ist.
Du bekommst doch monatlich Kontoauszüge zugeschickt oder?
Wenn du Internetbanking nutzt, dann lade dor die deine Umsätze runter und schicke sie per mail.
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  #5  
Alt 14.11.2007, 16:22
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Die Kontoauszüge der Eltern sind von Interesse um zu prüfen, ob Geld von der Tochter zu den Eltern verschoben wurde. Wenn da immer ein Minus drauf ist, wirkt sich das nur zu Gunsten der Tochter aus.
Das Einwohnermeldeamt stellt Meldebescheinigungen aus; gebraucht werden aktuelle Meldebescheinigungen, nicht uralte aus der Zeit, wo man sich angemeldet hat. Die Meldebescheinigung wird nach meinem Infostand kopstenlos erteilt, wenn sie vom Sozialamt bze. Arge verlangt werden.
Wenn EinfachIch Geld braucht, sollte sie mit den Kontoauszügen zum Amt "pilgern" (viel Zeit mitbringen).
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  #6  
Alt 14.11.2007, 16:57
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

nochmal, warum sollen die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft werden?
Diese sind nicht nicht unterhalspflichtig und das Einkommen hat die Arge nicht zu interessieren!

Es geht also um deine Kontoauszüge!
Die Meldebescheinigung bekommst du bei der Anmeldung, schaut doch mal in euren Unterlagen nach ob euch diese noch vorliegt.

Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du erklärst, das eine Tochter nicht im Haushalt lebt und ein Kindsvater unbekannt verzogen ist.
Du bekommst doch monatlich Kontoauszüge zugeschickt oder?
Wenn du Internetbanking nutzt, dann lade dor die deine Umsätze runter und schicke sie per mail.
ja warum die die kontoauszüge aller im haushalt lebenden personen haben wollen kann ich dir nicht sagen steht so in dem brief drine,die meinen anscheinend das ich jeden monat 50.000 euro einfach aufs konto bekomm lol aber wenn das so wäre würd ich mich hütten,von den schuldigung nichtskönnern irgendwas zu wollen.

ja und was geht die denn das alles an was sich auf meinem konto tut da sind eh nur abgänge drauf und ruckbuchungen die ich machen haben lasse weil ich meine kinder sonst verhungern lassen muss.en mindestsatz müssen die doch eh zahlen oder nicht ?
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  #7  
Alt 14.11.2007, 17:04
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Zitat:
Zitat von nataly Beitrag anzeigen
Die Kontoauszüge der Eltern sind von Interesse um zu prüfen, ob Geld von der Tochter zu den Eltern verschoben wurde. Wenn da immer ein Minus drauf ist, wirkt sich das nur zu Gunsten der Tochter aus.
Das Einwohnermeldeamt stellt Meldebescheinigungen aus; gebraucht werden aktuelle Meldebescheinigungen, nicht uralte aus der Zeit, wo man sich angemeldet hat. Die Meldebescheinigung wird nach meinem Infostand kopstenlos erteilt, wenn sie vom Sozialamt bze. Arge verlangt werden.
Wenn EinfachIch Geld braucht, sollte sie mit den Kontoauszügen zum Amt "pilgern" (viel Zeit mitbringen).
was soll ich denn für geld verschieben?ich bekomm nur kindergeld für 2 kinder und unterhaltsvorschuss und davon lebe ich im moment.und davon gehen rechnungen wie kiga gebürhren monatlich 72 euro und so weiter ab also ich versteck bestimmt kein geld vor diesen,naja sag ich jetzt lieber nicht,

genauso wie sie in dem brief schreiben warum ich mein 3tes kind nicht angegeben habe,meinen die ich bin so doof un geb die net an damit ich weniger geld bekomm oder was,ausserdem hab ich denen das schon hundert mal erklärt das die bei ihrem vater lebt

ja ob das einwohnermeldeamt das dann auch glaubt,aber zum glück hab ich ja den bekloppten brief,weil da könnte ja jeder kommen und sagen das is fürs arbeitsamt.

und warum wollen die die personlaausweisse also kopien von allen über 15 haben und die krankenkarte der versicherung haben ???????????????????

Geändert von EinfachIch (14.11.2007 um 17:07 Uhr)
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  #8  
Alt 14.11.2007, 17:23
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Zitat:
Zitat von nataly Beitrag anzeigen
Die Kontoauszüge der Eltern sind von Interesse um zu prüfen, ob Geld von der Tochter zu den Eltern verschoben wurde. Wenn da immer ein Minus drauf ist, wirkt sich das nur zu Gunsten der Tochter aus.
Das Einwohnermeldeamt stellt Meldebescheinigungen aus; gebraucht werden aktuelle Meldebescheinigungen, nicht uralte aus der Zeit, wo man sich angemeldet hat. Die Meldebescheinigung wird nach meinem Infostand kopstenlos erteilt, wenn sie vom Sozialamt bze. Arge verlangt werden.
Wenn EinfachIch Geld braucht, sollte sie mit den Kontoauszügen zum Amt "pilgern" (viel Zeit mitbringen).
Das ist trotzdem keine gängige Praxis, da Elternunabhängige Leistungen aufgrund der Schwangerschaft gestellt wurden.
Mir ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem die Konten der Eltern geprüft wurden.

Ummeldebescheinigungen sind amtliche Dokumente und verlieren nicht zwangsläufig ihre Gültigkeit.
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  #9  
Alt 14.11.2007, 17:26
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Das ist trotzdem keine gängige Praxis, da Elternunabhängige Leistungen aufgrund der Schwangerschaft gestellt wurden.
Mir ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem die Konten der Eltern geprüft wurden.

Ummeldebescheinigungen sind amtliche Dokumente und verlieren nicht zwangsläufig ihre Gültigkeit.
ja nur ob meiner eltern ihre noch haben das ist die andere sache die wohnen jetzt schliesslich schon seit über 30 jahren oder so hier in der wohnung

und wozu brauchen die meiner eltern ihre sozialversicherungsausweisse also ich blick da nicht durch soll ich denen noch ein planer auf stellen wann ich irgendwas mache damit se mich unter totalen kontrolle haben,im moment komm ich mir vor wie der Staatsfeind Nr.1

Geändert von EinfachIch (14.11.2007 um 18:01 Uhr)
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  #10  
Alt 14.11.2007, 21:21
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Das Amt ist an den aktuellen Verhältnissen interessiert. Es will wissen, wo die Personen jetzt gemeldet sind.
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