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Hilfe:Leistungen wegen Einzug des Partners gestrichen

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  #1  
Alt 21.01.2009, 20:38
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Beiträge: 15
Frage Hilfe:Leistungen wegen Einzug des Partners gestrichen

Hallo,

ich brauche mal wieder Euren Rat.
Mein Freund zieht zum 01.02. bei mir ein und damit alles seine Richtigkeit hat,
habe ich die Arge darüber informiert und die Formulare ausgefüllt.
Nun kam heute der Bescheid das unter Berücksichtigung des Erwerbseinkommes meines
Freundes ich keinen Anspruch auf die Leistungen habe. Das ist mir auch durchaus verständlich
und ich habe fast damit gerechnet!

Nun aber meine Frage, wie ist das jetzt mit dem Beitrag für die Krankenversicherung ect.?
Ich lebe in Scheidung und weiß gar nicht so recht ob mein "Noch-Mann" meine KV mitzahlt
Meinen Unterhalt hat zuvor die Arge eingefordert, dies wird dann ja wohl mein Anwalt weiterhin machen.
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #2  
Alt 21.01.2009, 20:50
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Beiträge: 685
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Hallo Tanja,

Wenn dein Mann GKV-Versichert:

Dann bist du, bis zur Scheidung, mit eventuellem Kind bei ihm kostenlos in der Familienversicherung.
Danach musst du dich als freiwilliges Mitglied bei der GKV melden.
Kosten dann monatlich ca. 150 €.

Sollte dein Mann PKV-Versichert sein, dann melde dich nochmal.

Gruß klaus
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  #3  
Alt 21.01.2009, 20:52
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Beiträge: 1.023
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eine eheähnliche gemeinschaft und damit bg besteht nicht, wenn man noch verheiratet ist

darum wunderts mich, dass man dein freund mit einbezieht

unbedingt widerspruch einlegen
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  #4  
Alt 21.01.2009, 21:12
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Beiträge: 15
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@Klaus:Mein "Noch-Mann" ist GKV-Versichert, dann habe ich da also erst einmal eine Sorge weniger.

@advokat: Was meinst du mit bg?
Ich dachte immer, das ich, jetzt wo ich mit meinem Freund zusammen ziehe, wieder in einem eheähnlichen Verhältnis lebe. Ist das erst wenn ich ich geschieden bin???
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #5  
Alt 21.01.2009, 21:21
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richtig, auch wenn cih das öfters erlebe, dass die arge hier eine bg annimmt, so verstößt das dennoch gegen verfassungsrecht

denn aus der rechtsprechung des verfg geht hervor, dass eine eheähnliche gmeinschaft nicht bneben eienr ehe bestehen kann

und solange man nicht geschieden ist, besteht die ehe

denn es kann trotzdem sein, dass du trennungsunterhalt zahlen musst.

also so gesehen bist du, zumindest rechtlich, deinem ehemann verpflichtet, daher kannst du nicht auch noch eine verpflichtugn für einen freund übernehmen
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  #6  
Alt 21.01.2009, 21:43
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Was heißt den nun bg???

Das mit dem Trennungsunterhalt wusste ich gar nicht*schäm*habe jetzt mal gegoogelt um mich etwas
schlauer zu machen! Im Moment zahlt mein Mann an mich bzw. an die Arge den Unterhalt.

Kann ich irgendwo den Gesetztes Text nachlesen damit ich dies in meinem Einspruch mit einbringen kann?
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #7  
Alt 21.01.2009, 22:10
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bg = bedarfsgemeinschaft

schreib einfach einspruch, brauchst kein gesetz

wäre etwas zu kompliziert

aus welchem bundesland kommst du, falls du es verraten willst
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  #8  
Alt 21.01.2009, 22:15
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Ahh, Bedarfsgemeinschaft- habe ja an alles gedacht, nur nicht daran

Na klar verrate ich aus welchem Bundesland ich komme
Bin ein Bergisches Mädel und lebe somit in NRW
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #9  
Alt 28.01.2009, 13:35
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Beiträge: 15
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Hallo,

ich wollte Euch kurz auf dem laufenden halten.
Mein Einspruch habe ich am Montag abgegeben und heute bekam ich
einen Brief mit der Bitte den jeweiligen Bearbeiter zu kontaktieren und
ein Gesprächstermin zu vereinbaren.

Werde ihn nachher anrufen, weil sie jetzt Pause haben, allerdings kann ich erst
einmal keinen Termin vereinbaren weil ich morgen Probearbeiten muss und dann
evtl. endlich wieder eine Arbeitsstelle habe
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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