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#1
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Hallo,
ich brauche mal wieder Euren Rat. Mein Freund zieht zum 01.02. bei mir ein und damit alles seine Richtigkeit hat, habe ich die Arge darüber informiert und die Formulare ausgefüllt. Nun kam heute der Bescheid das unter Berücksichtigung des Erwerbseinkommes meines Freundes ich keinen Anspruch auf die Leistungen habe. Das ist mir auch durchaus verständlich und ich habe fast damit gerechnet! Nun aber meine Frage, wie ist das jetzt mit dem Beitrag für die Krankenversicherung ect.? Ich lebe in Scheidung und weiß gar nicht so recht ob mein "Noch-Mann" meine KV mitzahlt ![]() Meinen Unterhalt hat zuvor die Arge eingefordert, dies wird dann ja wohl mein Anwalt weiterhin machen.
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Liebe Grüße sendet Tanja |
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#2
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Hallo Tanja,
Wenn dein Mann GKV-Versichert: Dann bist du, bis zur Scheidung, mit eventuellem Kind bei ihm kostenlos in der Familienversicherung. Danach musst du dich als freiwilliges Mitglied bei der GKV melden. Kosten dann monatlich ca. 150 €. Sollte dein Mann PKV-Versichert sein, dann melde dich nochmal. Gruß klaus |
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#3
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eine eheähnliche gemeinschaft und damit bg besteht nicht, wenn man noch verheiratet ist
darum wunderts mich, dass man dein freund mit einbezieht unbedingt widerspruch einlegen |
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#4
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@Klaus:Mein "Noch-Mann" ist GKV-Versichert, dann habe ich da also erst einmal eine Sorge weniger.
@advokat: Was meinst du mit bg? Ich dachte immer, das ich, jetzt wo ich mit meinem Freund zusammen ziehe, wieder in einem eheähnlichen Verhältnis lebe. Ist das erst wenn ich ich geschieden bin???
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Liebe Grüße sendet Tanja |
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#5
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richtig, auch wenn cih das öfters erlebe, dass die arge hier eine bg annimmt, so verstößt das dennoch gegen verfassungsrecht
denn aus der rechtsprechung des verfg geht hervor, dass eine eheähnliche gmeinschaft nicht bneben eienr ehe bestehen kann und solange man nicht geschieden ist, besteht die ehe denn es kann trotzdem sein, dass du trennungsunterhalt zahlen musst. also so gesehen bist du, zumindest rechtlich, deinem ehemann verpflichtet, daher kannst du nicht auch noch eine verpflichtugn für einen freund übernehmen |
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#6
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Was heißt den nun bg???
Das mit dem Trennungsunterhalt wusste ich gar nicht*schäm*habe jetzt mal gegoogelt um mich etwas schlauer zu machen! Im Moment zahlt mein Mann an mich bzw. an die Arge den Unterhalt. Kann ich irgendwo den Gesetztes Text nachlesen damit ich dies in meinem Einspruch mit einbringen kann?
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Liebe Grüße sendet Tanja |
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#7
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bg = bedarfsgemeinschaft
schreib einfach einspruch, brauchst kein gesetz wäre etwas zu kompliziert aus welchem bundesland kommst du, falls du es verraten willst |
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#8
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Ahh, Bedarfsgemeinschaft- habe ja an alles gedacht, nur nicht daran
![]() Na klar verrate ich aus welchem Bundesland ich komme ![]() Bin ein Bergisches Mädel und lebe somit in NRW
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Liebe Grüße sendet Tanja |
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#9
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Hallo,
ich wollte Euch kurz auf dem laufenden halten. Mein Einspruch habe ich am Montag abgegeben und heute bekam ich einen Brief mit der Bitte den jeweiligen Bearbeiter zu kontaktieren und ein Gesprächstermin zu vereinbaren. Werde ihn nachher anrufen, weil sie jetzt Pause haben, allerdings kann ich erst einmal keinen Termin vereinbaren weil ich morgen Probearbeiten muss und dann evtl. endlich wieder eine Arbeitsstelle habe
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Liebe Grüße sendet Tanja |
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