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Hilfe mein Sohn wird 18

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  #1  
Alt 12.05.2009, 18:38
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Frage Hilfe mein Sohn wird 18

Ich lebe mit meinen Sohn und Lebenspartner in einer Bedarfgemeinschaft.
Mein Sohn (17) besucht noch die Schule und will dann noch 3 weitere Jahre zu Schule gehen (gymn. Oberstufe).
Im nächsten Bewilligungszeitraum wird mein Sohn 18 und ab diesen Tag steht ihm nur noch laut Bewilligungsbescheid ca 9,00 € zu. Nun meine Frage: "Was kann ich oder er beantragen, damit wir einigermaßen über die Runden kommen???

Geändert von Jolly (12.05.2009 um 18:41 Uhr)
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  #2  
Alt 12.05.2009, 19:41
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Hallo!

Ich denke das Ihr Sohn dann entweder Anspruch auf Wohngeld hat oder auf Bafög. Es gibt verschiedene Stellen bei denen man erfahren kann, welche Gelder einem zustehen, bei uns heißt eine davon Donum Vitae. Vielleicht versuchen Sie sich nach sowas zu erkundigen, die könne einem sehr gut weiter helfen...

Viel Glück
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  #3  
Alt 12.05.2009, 21:32
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Vielen Dank mammi88 für Deinen Tipp, aber leider lebe ich in einer Großstadt und auf den Ämtern sitzen entweder die "Nullbock Leute" oder die "Nichtallwissenden Leute" und somit erzählen sie dir nichts, was Du nicht schon weißt.
Gruß
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  #4  
Alt 12.05.2009, 22:04
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Hallo,

dein Sohn kann Schüler-BaföG beantragen, das wird er sicher auch bekommen. Zusätzlich steht ihm evtl. noch Wohngeld zu. Ich verstehe überhaupt nicht warum er im nächsten Bewilligungszeitraum noch berücksichtigt wird. Aslo entweder ganz oder gar nicht.
Ihr könnt ja mal einen BaföG-Rechner online benutzen.

LG, Jalale.
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  #5  
Alt 13.05.2009, 17:06
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Wenn deinem Sohn im neuen Bewilligungsbescheid nur noch ein geringer Betrag zusteht dann muß er doch irgendwelche Einkünfte haben oder durch was kommt der geringe Betrag zustande.Nur das dein Sohn volljährig wird heißt ja nicht das er keine Leistungen mehr bekommen kann.Wenn er weiterhin zur Schule geht könntet ihr Bafög beantragen.
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  #6  
Alt 13.05.2009, 17:14
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Ich möchte bitte noch einmal daran erinnern, dass Bafög-Empfänger ohne Kinder keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

Kleine Info: http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/...ldSchueler.htm
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  #7  
Alt 13.05.2009, 17:40
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Er würde ja trotz Bafög weiterhin in der BG verbleiben.
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  #8  
Alt 13.05.2009, 22:17
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Ein großes Dankeschön für alle Antworten, bin begeistert zu wissen - das ich nicht mehr allein da stehe.
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  #9  
Alt 13.05.2009, 23:00
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hallo jolly, auch ich habe einen sohn, der mittlerweile die 12. klasse im gym. besucht und im sommer 20 wird. seine volljährigkeit hat sich überhaupt nicht auf die leistungen ausgewirkt. lediglich muss er regelmäßig eine schulbescheinigung bei der arge einreichen - er könnte ja die schule auch abgebrochen haben -.
was die sache mit dem schülerbafög angeht, hatten wir bei meiner älteren tochter, als sie noch das gym. hier in der stadt besuchte, auch einen antrag gestellt. die auskunft lautete, dass sie schülerbafög nur bekommen würde, wenn die schule mehr als zwei fahrtstunden entfernt vom elternhaus läge. hat sie also nicht bekommen. aber auch ganz normal weiter hartz IV bis zum beginn des studiums.
hast du den bescheid denn mal mit dem alten bescheid verglichen. es muss sich doch irgendwo etwas geändert haben, wenn dein sohn nur noch 9 € erhalten soll. Text genau durchgelesen? manchmal stehen dort ja auch hinweise, was anders berücksichtigt worden ist. Will damit nicht andeuten, dass du nicht alles gelesen hast, aber manchmal "übersieht" man ja auch mal was, weil da ohnehin immer so viel drin steht. Solltest du keinen genauen hinweis finden, würde ich so schnell wie möglich einen Termin bei dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung machen und noch einmal darauf hinweisen, dass er weiter zur schule gehen will. evtl. geht das ja auch schon am telefon. lg jolik
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  #10  
Alt 14.05.2009, 05:49
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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@jolly
Jolik hat Recht. Wir hatten sogar erst längere Zeit, nachdem mein Sohn 18 Jahre alt war, Differenz (also aufstockende Hilfe) H IV beantragt und er war ganz normales Mitglied der BG bis zum Ende des Abis. Ab Studienbeginn allerdings haben wir dann Bafög beantragt, weil andere Möglichkeiten zunächst ausgeschöpft sein müssen, bevor man H IV beantragen kann. Ab dem Zeitpunkt fällt er aus der BG `raus. Wohngeld gibt es neben dem Bafög natürlich nicht. Die Kosten der Unterkunft werden anteilig berechnet, euch fehlt dann lediglich sein Anteil. Wiederum fehlt der aber auch dann nicht, weil dein Sohn er ja ersatzweise das Bafög bezieht. Also mach` dir keine Sorgen. Meine Tochter wird auch bald 18 Jahre alt, das ist kein Problem.

Geändert von lirafe (14.05.2009 um 05:55 Uhr) Grund: Korrektur Tippfehler und Wortergänzung
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