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Hilfe zum Antrag

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  #1  
Alt 29.09.2006, 16:41
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Ausrufezeichen Hilfe zum Antrag

Hallo ich werde im November 24 jahre alt, bin also leider noch unter 25, und muss einen Neuantrag für das Alg 2 stellen.

Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.

Dazu muss ich noch sagen, dass ich zwar noch keine 25 bin, aber trotzdem vor kurzem einen Antrag auf Bewilligung einer eigenen Wohnung angegeben habe.

Das liegt daran, dass ich zuhause schwerwiegende familiäre Probleme hatte und ich vor kurzem letztendlich dann aus der elterlichen Wohnung geschmissen worden bin.

Die direkten gründe und Einzelheiten möchte ich jetzt hier nicht unbedingt breitreten, aber auf alle Fälle war es so verworren, dass ein normales und geregeltes Zusammenleben in keinster Weise mehr möglich war.

Daraufhin bekam ich jedenfalls von einem Arge-Mitarbeiter einen Brief, in dem stand, dass er im Moment keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bewilligung einer eigenen Wohnung sehen würde, da ich ja im Moment keine Leistungen von der Arge beziehen würde.

Ich habe ihm dann eine Email geschrieben und gefragt, wie es denn wegen der Wohnung aussähe, wenn ich ab November wieder Alg 2 beziehe?

Habe bisher noch nichts gehört, aber bin ja mal gespannt, was er schreibt.


Also aufgrund der oben aufgeführten Gründe, weiß ich nun leider nicht, wie ich den Antrag jetzt überhaupt ausfüllen muss.

1. Wie sieht es denn jetzt überhaupt mit der Bedarfsgemeinschaft aus, existiert die mit meinen Eltern nun überhauptnoch oder bin ich jetzt alleine in einer BG, da ich zwar noch zuhause gemeldet bin, aber nicht mehr dort lebe?

2. Wie fülle ich den Antrag hinsichtlich Vermögen und Geldleistungen meiner Eltern aus? Muss ich das dann überhaupt noch angeben?

3. Muss ich im Antrag das so angeben, dass ich noch mit meinen Eltern zusammenwohne, obwohl das ja eigentlich nicht der Fall ist? Weil man da ja angeben muss, mit welchen leuten man zusammenwohnt bzw. wer zur BG gehört.

4. Muss ich im Antrag überhaupt noch was von meinen Eltern reinschreiben, wenn ich gar nicht mehr bei ihnen lebe?

5. Was meint ihr, wird das wohl mit der Wohnung klappen?


Da ich den Antrag so schnell wie möglich abgeben muss, bitte ich euch mir ganz ganz schnell zu helfen!

Bitte bitte, ganz dringend!

Danke schon mal im voraus!
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  #2  
Alt 29.09.2006, 17:00
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Zitat:
Zitat von Bushidochick Beitrag anzeigen
Hallo ich werde im November 24 jahre alt, bin also leider noch unter 25, und muss einen Neuantrag für das Alg 2 stellen.

Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.

Hallo Bushidochick,

da ich momentan nicht allzuviel Zeit habe möchte ich erst einmal auf deine Ersten Zeilen, hier als Zitat, eingehen.
Die Vereinbarung ist hier meineserachtens nicht wirklich rechtens..........kann nur hoffen, das du diesbezüglich nichts unterschrieben hast?!
Auch wenn du unwissendlich dein Sparbuch nicht angegeben hast, kann hier nicht einfach vereinbart werden, das du das Geld ersteinmal aufbrauchen musst. Dein Freibetrag an Vermögen (ab 1.8.2006) liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, sind also bei dir 3450 Euro die du an Vermögen haben darfst. Du liegst also darunter. Selbst wenn du es nicht angegeben hast und das Amt durch Datenabgleich es nun herausgefunden hat, wäre hier eventuell eine Kürzung oder eine Sperre möglich nich aber eine VEREINBARUNG , das dieses Geld ersteinmal verbaucht werden MUSS.
Hier solltest du dagegen unbedinngt etwas unternehmen.
Wenn du hilfe brauchst gib mir bitte Bescheid.

Zu deinen anderen Fagen komme ich später, aber ich bin mir auch sicher, das andere User dazu noch etwas schreiben.

Liebe Grüße
Kätzchen
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  #3  
Alt 29.09.2006, 17:25
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Hallo kätzchen,

vielen lieben Dank schon mal für deinen Tip, ich werde mich da mal informieren!

Wäre lieb, wenn du mir zu meinen anderen Fragen vielleicht auch noch Hilfe geben könntest.

Danke!
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  #4  
Alt 29.09.2006, 17:42
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Wo wohnst du denn jetzt?

Da du von deinen Eltern aus der Wohnung geschmissen wurden bist, ist dies schon ein Härtefall. Somit bildest du deine eigene BG und musst keine Angaben zu deinen Eltern machen.
Schau bitte bei dir vor Ort ob es Beratungsstellen gibt. Oftmals sind dies soziale Einrichtungen und lass dich dahingehend weiterhin beraten. Du kannst auch zu deinem zuständigem Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem suchst du dann einen RA für sozialrecht auf, die Beratung ist mit diesem Schrein dann kostenfrei.

Liebe Grüße
Kätzchen35
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  #5  
Alt 29.09.2006, 18:25
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also ich schlafe mal hier und mal da bei Bekannten und Freunden.


Ich habe in einem anderen Forum auch mein Problem geschildert und dort hat mir eine richtige Sachbearbeiterin etwas dazu geschrieben.

Schau dir das mal bitte an und sag mal, was du davon hälst, ja?

Hier der Link http://www.flunk.de/webkatalog/forum...-4/forum1.html
Klappt der Link?
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  #6  
Alt 29.09.2006, 22:15
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Hallo,

ok, habs gelesen, mich interesiert jetzt aber was auf deine letzte Fragestellung kommt...*gg*


Liebe GRüße
Kätzchen35
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  #7  
Alt 01.10.2006, 20:52
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Hallo Kätzchen,

ich war auch gespannt darauf, was die Sachbearbeiterin auf meine letzte Frage, also ob sie mir denn meinen Antrag genehmigen würde, wenn sie meine Sb wäre, antworten würde.

Das hier hat sie geschrieben:

Zitat:
In jeder ARGE ist es anders geregelt wie man Anträge abgibt aber ich bin immer eher für ein persönliches Gespräch. Der Sachbearbeiter kann sich ein Bild von der Person und der Sachlage machen. Ist auf jeden Fall immer hilfreicher als wenn alles nur über schriftlichen Kontakt geht.

Das Schreiben find ich in Ordnung.

Also am besten nächste Woche ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und dann wirds schon schief gehen.

Gruß
Und was meinst du?
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  #8  
Alt 04.10.2006, 13:14
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Hallo,

wenn du keinen baldmöglichen Termin bekommst, dann schick das Schreiben per Einschreiben an das Amt oder gib es persönlich am Empfang ab und bitte um eine schriftl. Eingangsbestätigung.

Halt uns hier mal bitte auf dem laufenden.

Liebe Grüße
Kätzchen35
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