Ich blicke nicht mehr durch Alg.II, BAB, Wohngeld, Kinderzuschuss, Sozialhilfe???

  • Ich blicke nicht mehr durch Alg.II, BAB, Wohngeld, Kinderzuschuss, Sozialhilfe???
    Hallo euch allen,
    Ich habe im Laufe der letzten Wochen die Übersicht verloren, je mehr ich lese desto schlimmer ist es und jeder sagt mir was anderes.


    Zu meiner Situation:
    Ich bin 25 Jahre Alt, alleinerziehend (Kind 3 1/2) seit 01.09.2010 in Erstausbildung (Technischer Zeichner. Alg II Empfänger.


    In der Arge wurde mir gesagt das ich keinen Anspruch mehr auf Alg. II habe sondern BAB beantragen soll, dies habe ich auch gemacht, der Antrag wurde Genehmigt. Die Kosten für die Unterkunft werden nicht komplett übernommen, also sagte man mir das ich bei der Arge denn Mitzuschuss beantragen soll, eine andere Person meinte das ich Wohngeld für mich und mein Kind beantragen soll und noch eine das ich einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen soll, aber auch einen auf Sozialhilfe oder Sozialgeld für mein Kind. Plus eine Antrag oder eine Übehrprüfung auf Kinderzuschuss.


    Was soll ich den jetzt tun? Habe Wohngeld beantragt und sitze jetzt in einem Papier Chaos!
    Die schicken mich von Amt zu Amt und jeder sagt was anderes: „Ja sie haben Anspruch, nein sie haben kein Anspruch, da müssen sie woanders hin etc“ wo früher ein Amt für uns zuständig war (habe erst vor kurzem erfahren das mein Kind schon lange Wohngeld beantragen konnte, stimmt das?)sind es jetzt auf einmal vier. Meine ausgaben haben sich erhöht wegen Kindergartenkosten und Werbungskosten aber momentan haben wir weniger als bei der ARGE. Kann mir jemand sagen was denn jetzt stimmt??? Sonderregelungen bringen mich noch mehr durcheinander.


    Wichtige Daten von uns:


    Miete: 357 €
    Betriebskosten: 80 €
    Heizkosten: 75 €
    Strom: 39 €
    Kabel: 16,90 €
    Stellplatz: 25€


    Kindergarten 46€ Mittagessengeld, mit Düssel – Pass 23€, Frühstücksbeitrag monatlich 7€
    Monatlich Kopie Zahnbürstengeld 5€


    Geld für Benzin (täglich eine strecke von 38km also hin 19km zurück 19km)


    Telefon, Handy, Internet Kosten


    Ausbildungsvergütung 716 brutto – 571 netto
    Unterhaltsvorschuss für Emilio 133€
    Kindergeld für Emilio 184€
    BAB (vor kurzem bewilligt) 180€

  • Hast du denn schon einmal versucht irgend einen rechner zu benutzen, um evtl. Anspruchsbeträge für dich zu erfahren? Wenn nein, ich habe den ein oder anderen in meiner Signatur. Wenn du die Beträge hast (es sind nur in etwa Beträge) mache dir eine kleine Liste von allem, schreibe auf, wo beantragt, wo abgelehnt usw.; so wirst Du erst einmal einen kleinen Überblick finden.
    Also Wohngeld für das Kind denke ich, ist schon mal nicht falsch; da es eh keinen Anspruch auf H4 hätte durch den UV. Für die Kosten des Kindergartens würde ich mich an das zuständige Jugendamt wenden, die haben Vordrucke für Übernahme der Kosten. Selbst wenn sie nur einen Teil übernehmen, hilft dir dieser weiter. Mit deiner Ausbildungsvergütung wirst du allerdings selbst auch keine Chance auf H4 haben. Daher würde ich dir auch einen Versuch für Kinderzuschlag raten und auf alle Fälle das Wohngeld.

  • Hallo BineNRW, danke schön für deine Antwort,
    habe schon Rechner benutzt trotz denen ist alles unklar, der Wohngeldrechner verweist mich auf Grundsicherung da wir nicht genug Einkommen haben, Alg II kann ich ja jetzt nicht bekommen (glaube ich da BAB) mein Sohn hat mit mir Alg II bezogen trotz UV, keiner hat mich darauf hingewiesen das er Wohngeld beantragen sollte. Die frage ob mein Kind Sozialhilfe oder Sozialgeld bekommen könnte ist mir unklar. Alg II ist doch Sozialgeld oder andersrum? Wie wird das alles eigentlich miteinander verrechnet, also BAB mit Wohngeld, Wohngeld und BAB mit Sozialhilfe und so weiter??? Was ist mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende? Das beantragt man ja von der ARGE auf die ich kein Anspruch mehr habe... habe fragen über fragen und bei der Arge oder BAB stelle keine hilfreichen Antworten bekommen die schicken mich hin und her. Beim Jugendamt war ich noch nocht das währe wohl die fünfte stelle.