Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Ich brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.09.2009, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2009
Ort: Gießen
Beiträge: 3
Standard Ich brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!

Ich hätte mal eine Frage und zwar meine Mutter, mein kleiner Bruder und ich leben zusammen und bekommen Harzt 4. Nun werde ich aber ab WS 09/10 mit meinem Studium anfangen und habe bereits einen Bafög Antrag gestellt. Ich werde während des Studiums weiterhin bei meiner Mutter leben. Meine Frage ist, ob ich dann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft aussteige? Wenn ja wird dann mein Bafög Einkommen mit berücksichtig für die Leistungsberechnung für meiner Mutter und meinem Bruder.
Ich bedanke mich schon in Voraus für die Antworten.

LG Berke09
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.09.2009, 15:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du würdest mit deiner Mutter und dem Bruder eine HG bilden.Allerdings müßtest du dich an der Miete beteiligen und dich auch selbst unterhalten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.09.2009, 15:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Ja, Kitty hat Recht, also du fällst, wie du schon vermutetest, aus der BG = Bedarfsemeinschaft heraus und nur noch der auf dich entfallende Mietanteil spielt eine Rolle. Im übrigen wird dein Einkommen, also das Bafög nicht weiter berücksichtigt, spielt keine Rolle und genauso verhält es sich auch mit den Vermögensfreigrenzen (H IV betreffend). Die sind für dich dann auch Null und Nichtig, allerdings gibt es auch Vermögensgrenzen beim Bezug vom Bafög (Guthaben 5200 €).
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.09.2009, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2009
Ort: Gießen
Beiträge: 3
Standard

Also so wie ich es verstanden habe muss ich nur mein eigenen Mitanteil aus der eigenen Tasche bezahlen.
Der Rest ist denen egal was ich verdiene und so?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.09.2009, 16:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Ja, "denen" (also du meinst das Amt, von dem deine Ma H IV bezieht), ist ab dem Zeitpunkt, wo du Bafög erhälst, egal bzw. es ist nicht mehr relevant, was du machst. Aber bedenke bitte, dass es beim Studentenbafög auch Regelungen (Einkommensgrenzen und Vemrögensfreigrenzen) gibt, die beachtet werden müssen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Brauche dringend hilfe! tassy Anspruch und Leistungen 14 15.10.2009 02:29
Brauche dringend Hilfe Maiglöckchen Anspruch und Leistungen 7 06.11.2008 10:17
Brauche dringend Hilfe little_woofwoof Sozialhilfe 12 02.06.2008 18:47
Brauche dringend HILFE !!! manumaus1973 Anspruch und Leistungen 0 19.04.2008 17:08
Brauche dringend Hilfe!!! Crawlbabe Anspruch und Leistungen 2 06.12.2007 09:11