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#1
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Ich hätte mal eine Frage und zwar meine Mutter, mein kleiner Bruder und ich leben zusammen und bekommen Harzt 4. Nun werde ich aber ab WS 09/10 mit meinem Studium anfangen und habe bereits einen Bafög Antrag gestellt. Ich werde während des Studiums weiterhin bei meiner Mutter leben. Meine Frage ist, ob ich dann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft aussteige? Wenn ja wird dann mein Bafög Einkommen mit berücksichtig für die Leistungsberechnung für meiner Mutter und meinem Bruder.
Ich bedanke mich schon in Voraus für die Antworten. LG Berke09 |
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#2
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Du würdest mit deiner Mutter und dem Bruder eine HG bilden.Allerdings müßtest du dich an der Miete beteiligen und dich auch selbst unterhalten.
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#3
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Ja, Kitty hat Recht, also du fällst, wie du schon vermutetest, aus der BG = Bedarfsemeinschaft heraus und nur noch der auf dich entfallende Mietanteil spielt eine Rolle. Im übrigen wird dein Einkommen, also das Bafög nicht weiter berücksichtigt, spielt keine Rolle und genauso verhält es sich auch mit den Vermögensfreigrenzen (H IV betreffend). Die sind für dich dann auch Null und Nichtig, allerdings gibt es auch Vermögensgrenzen beim Bezug vom Bafög (Guthaben 5200 €).
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#4
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Also so wie ich es verstanden habe muss ich nur mein eigenen Mitanteil aus der eigenen Tasche bezahlen.
Der Rest ist denen egal was ich verdiene und so? |
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#5
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Ja, "denen" (also du meinst das Amt, von dem deine Ma H IV bezieht), ist ab dem Zeitpunkt, wo du Bafög erhälst, egal bzw. es ist nicht mehr relevant, was du machst. Aber bedenke bitte, dass es beim Studentenbafög auch Regelungen (Einkommensgrenzen und Vemrögensfreigrenzen) gibt, die beachtet werden müssen.
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