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#1
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Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich bin ab Juli im Mutterschutz, beziehe also nun 1 Jahr lang Elterngeld. Wir sind nicht verheiratet,wohnen aber zusammen. Und nun kann es sein, dass mein Freund seinen Job verliert. Ist momentan selbstständig. Ob er überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss erst noch beim Amt geklärt werden, da er nicht/bzw. nicht immer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat. Sollte er aber kein Arbeitslosengeld erhalten, bekommt er dann überhaupt Hartz IV? Wir wohnen in einer 72qm-Wohnung. Und vom Platz her reicht es gerade so. Müssen wir dann raus? Denn Säuglinge zählen ja leider nicht als dritte Person dazu. Und habe gelesen, dass max. 60qm zulässig sind. Gibt es Mietpreistechnisch eine Obergrenze? Denn wenn er nix bekommt, weil ich Elterngeld beziehe, dann sieht es echt übel aus. Ich kann ja nicht alleine die Miete zahlen und die ganzen Versicherungen, die ja benötigt werden. Das heisst dann für uns, dass ich ja richtig in die Miesen gehe. Viele Grüße Kenzo |
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#2
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Euch würden zu dritt zustehen:
2x316 Euro Regelleistung für dich und deinen Freund 211 Euro Regelleistung für euer Kind angemessene Kosten der Unterkunft für drei Personen (euer Baby ist ja bereits da und ihr wohnt bereits in der größeren Wohnung, da wird man euch soweit ich weiß nicht zum Umzug auffordern können) Von euerm Bedarf werden euch Elterngeld (Freibetrag 300 Euro) und das Kindergeld abgezogen. Ob ihr dann einen Bedarf habt und wie hoch der ist, hängt von der Höhe des Elterngeldes ab. Wenn euer Anspruch nur sehr gering wäre, käme wahrscheinlich eher Wohngeld in Frage. Solltet ihr aufstockendes ALG II bekommen, kann dein Freund sich auch wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, falls er bisher privat versichert war. Die ARGE übernimmt dann die Kosten der GK und ihr seid während des ALG II-Bezugs ebenfalls rentenversichert. Den Antrag am besten frühzeitig stellen, wenn absehbar ist, wann das GEld nicht mehr ausreicht. Solltet ihr trotz der Selbstständigkeit deines Freundes nicht genug Geld haben, könnt ihr bereits dann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen. Dafür muss er nicht erst arbeitslos werden. Liebe Grüße, Jana |
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