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Irrwald der Behörden Trotz Bafög anspruch auf Harz IV als Alleinerziehende

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  #1  
Alt 16.10.2007, 20:37
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Beiträge: 3
Unglücklich Irrwald der Behörden Trotz Bafög anspruch auf Harz IV als Alleinerziehende

Hallo, ich habe ein paar ganz dringende Probleme.

Erstmal grundlegende Informationen:
2001- 2004 Lehre zur Zahnarzthelferin, dann gearbeitet
Geburt von m Sohn: 14. 10. 2005
seit dem Im ERziehungsjahr...

Mai 2007 selbstständig um eine neue Ausbildung bemüht
Juni 2007 Unterschriebener Ausbildungsvertrag bei PEZ Berufsschule für Ergotherapeuten
Juni 2007 ANTRAG AUF Bafög & ALG II gestellt
Juli 2007 Antrag bei Alg II für Übernahme Umzug gestellt ( genehmigt, bezahlt)
Juli 2007 Antrag bei Alg II gestellt für Kautionsübernahme der neuen Wohnung( Nicht bewilligt, da ja noch nicht entsdchieden)

August 2007 bedingter Umzug in neue Wohnung Nähe Arbeit
August 2007 Dahrlehensantrag bei ARGE gestellt für 2 Monatsmieten wg. Bearbeitungszeit Bafög ( genehmigt)
September 2007 Lehrbeginn
Sep.07 Bafög bescheid 412 Euro monatlich wovon gleich 3000 einbehalten wurden wegen DAhrlehen ARGE MIETE ???????!!!!!!! das heißt 100 euro für2 monate überleben

NUn kommt es extrem hart....ARGE ANtrag besteht seit Juni 2007 und erst jetzt fällt denen ein,das ich erst Wohngeld beantragen soll bevor über meinen Antrag endlich entschieden wird....
die ARGE mitarbeiterin sagt, ich würde finanziell damit besser kommen...WAS NICHT STIMMT...

Mein monatl. Einkommen:
Kindergeld Kind 154 Euro
Unterhalt Vater des Kindes: 109 Euro
Bafög 412 Euro
und noch bis Juni 2008 ( 9 Monate) 307 Euro Erziehungsgeld...das wird ja aber niergendwo angerechnet


aber ab Juni 2008 stehe ich nach dem jetztigen stand mit ca 670 Euro da und muß 300 Euro Miete monatlich zahlen, + noch 400 euro Kaution so schnell wie möglich.

Frage:
Wieviel würde ich evtl Harz IV für mein Kind bekommen?
Wieviel würde ich Wohngeld bekommen
Kann ich durch Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzten, das ich auf HArz iV angewiesen bin....da komme ich wirklich viel besser mit allem...

Der staat läßt mich seit monaten im stich und schiebt mich und mein 2 jähr. sahn ständig zu anderen Behörden ab, die mir auch nicht mehr bieten können und schon gar keine fragen beantworten können...
Ich weis nicht mehr weiter wenn ich nicht endlich geld als unterstützung bekomme kann ich alles an sden nagel hängen und bekomme 3 monate sperre und danach wieder hatz IV...

HAbe ich noch andere3 Möglichkeiten ???
Ich kann vonm 500 eoru im monat nicht überleben mit dem kleinen und ca 1200 Euro schulden habe ich inzwischen auch, da ich nicht zum leben auf menem konta habe und sich die mahnungen und Inkassobüros inzwischen vor den Türen stehen...

Ich habe aNGST111
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  #2  
Alt 16.10.2007, 23:25
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Hallo,

ich kann dich sehr gut verstehen da ich bereits ähnliches durchmachen musste.
Leider hast du keine Rechtsanspruch auf ALG 2 für dich da du Bafögberechtigt bist.

Dir stehen für das Kind 205€ Regelbedarf zu und die Hälfte der Mietkosten.
Für deinen Regelbedarf und die andere Hälfte der Miete musst du mit deinem Bafög aufkommen.

Hier eine grob kalkulierte Kalkulation

412€ Bafög
Wohngeld ca. 70€
205€ Regelbedarf für das Kind
anteilig Miete für das Kind (gegebenfalls durch den Vater falls zahlungsfähig sonst durch die Arge) ca 250€
anteilig deine Mietkosten von 250€

ergibt einen Bedarf von

1137€

Dein tatsächlicher Bedarf wird von der Arge aber nicht berechnet sondern nur der deines Kindes, so das das Einkommen deines Kindes wie Kindergeld und Unterhalt von dessen Leistungen in Abzug gebracht werden.
Der Bedarf deines Kindes beträgt 457€, davon werden die Einkünfte deines Kindes abgezogen also Kindergeld und Unterhalt, bleibt ein Zahlbetrag durch die Arge von 194€.

Dir bleiben also 937€ zum leben.
Hast du das 26 Lebensjahr schon beendet, wenn nicht hast du Anspruch auf Kindergeld für dich.
Warum bekommst du nur 412€ Bafög und nicht den Höchstssatz?

seit Anfang des Jahres besteht die Mögkichkeit auch als Bafögempfänger eine Mietbeihilfe der Arge zu erhalten (unter besonderen Voraussetzungen die einen Nebenerrwerb unmöglich machen) diesen kannst du aber erst beantragen wenn Wohngeld beantragt wurde und dies nicht ausreicht um die Wohnkosten zu decken.
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  #3  
Alt 16.10.2007, 23:28
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Ein kleiner Nachtrag, das sind nur Schätzwerte und ich habe gerade auch gesehen das deine Miete 300€ beträgt dementsprechend verringert sich dein Bedarf.
Du bekommst ausserdem noch einen Zuschlag für Alleinerziehende, der liegt bei ca. 42€.
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  #4  
Alt 17.10.2007, 19:57
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Beiträge: 3
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Ich danke dir und werde inden nächsten tagen sehen, was bei wohngeld heraus kommt.
Im endefekt lässt einen der V....Staat absolut fast in der luft hängen
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  #5  
Alt 17.10.2007, 20:08
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Da gebe ich dir Recht, als alleinerziehender in Ausbildung oder Studium bist du oftmals aufgeschmissen.
Es ist natürlich bitter sehen zu müssen, dass jemand der daheim die Füße hochlegt im Durchschnitt mehr zur Verfügung hat als man selbst.
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