Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

ist die Berufsunfähigkeitsrente auf ALG 2 anrechenbar

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.10.2011, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 2
Frage ist die Berufsunfähigkeitsrente auf ALG 2 anrechenbar

Hallo,

ich hatte die letzten Jahre von der DRV die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und stehe nun vor dem Antrag auf ALG 2.
Parallel zur DRV Rente bekam und bekomme ich aus einem Vorsorgevertrag den mein früherer Arbeitgeber für mich abgeschlossen hatte eine Berufsunfähigkeitsrente, die auf meinem Behinderungsgrad beruht.
Hier stellt sich nun die Frage ob und wieviel aus dieser BU Rente auf die ALG 2 Leistungen angerechnet werden.

Gruss ohne_durchblick
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.10.2011, 18:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

D
Zitat:
er Nachteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Anrechnung bei Leistungen, die an die Bedürftigkeit gekoppelt sind, wie beispielsweise Hartz IV. Da wird auch die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einkommen dazu gezählt und mindert die Sozialleistungen.
was willst du denn nicht noch alles haben? wünsch dir was gab es mal in den 70ern als fernsehshow im ZDF!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.10.2011, 10:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 2
Daumen runter eine vernünftige Antwort ohne dreiste Anmache hätte ich eigentlich schon erwartet....

eine vernünftige Antwort ohne dreiste Anmache hätte ich eigentlich schon erwartet.......
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.10.2011, 15:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Die Rente würde auf deine Leistungen angerechnet werden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.10.2011, 19:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von ohne_durchblick Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hatte die letzten Jahre von der DRV die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und stehe nun vor dem Antrag auf ALG 2.
Parallel zur DRV Rente bekam und bekomme ich aus einem Vorsorgevertrag den mein früherer Arbeitgeber für mich abgeschlossen hatte eine Berufsunfähigkeitsrente, die auf meinem Behinderungsgrad beruht.
Hier stellt sich nun die Frage ob und wieviel aus dieser BU Rente auf die ALG 2 Leistungen angerechnet werden.

Gruss ohne_durchblick
Hallo,

so wie ich das mit der BUV verstanden habe, soll sie die Versorgungslücke decken die entsteht wenn man seinen Job verliert, bzw die Fähigkeit diesen auszuüben. Das heisst man erhält den Betrag der sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt. Wenn dieser Betrag nicht genügt um die Kosten zu decken, dann kann man zusätzlich mit Hartz4 aufstocken. So würde ich das zumindest verstehen. Daraus ergäbe sich dann zwangsläufig, dass die Höhe der BUV-Rente die man erhält maßgeblich dafür ist wieviel ALG2 man höchstens beziehen kann.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG II vs. Berufsunfähigkeitsrente Dummdidumm Einkommensanrechnung 4 05.03.2011 14:24
Berufsunfähigkeitsrente... und nun? Dummdidumm Sozialhilfe 1 05.03.2011 14:21
Zugewinnausgleich anrechenbar? loewenherz_1977 Vermögensanrechnung 5 17.02.2009 10:47
Benzinkosten Anrechenbar? bellaphia Anspruch und Leistungen 0 06.06.2008 22:15
Unterhaltsrückstand anrechenbar? Helmut K. Einkommensanrechnung 2 09.11.2006 20:34