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Kaltwasserkostenabrechnung gutschrift vermieter stellt sich quer

 
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  #1  
Alt 07.05.2008, 19:11
Paul1234 Paul1234 ist offline
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Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 5
Ausrufezeichen Kaltwasserkostenabrechnung gutschrift vermieter stellt sich quer

hallo

ich brauche eure hilfe.
ich habe anfang des monats meine abrechung für mai 2006 bis april2007 erhalten. Ich erhalte eine menge Geld zurück, welches ich von meiner vermieterin bekomme. Seit sep2006 bin ich in ausbildung und beziehe bafög und unterhalt. davor absolvierte ich mein abitur und bezog alg II. Nun meinte meine vermieterin am telefon, dass ich in der Zeit der abbrechnung alg II bezog, da hat sie recht.insgesamt waren es drei monate. Meine vermieterin sagte zu mir, dass sie mir das geld nicht auszahlt, solange ich mir keine schriftl. bestätigung vom jobcenter geben lasse, das dies ok sei.
ich bin der meinung, dass diese sache meine angelegenheit ist. Ich habe jahre zuvor nachzahlen müssen und das jobcenter ist auch nicht aufgekommen.ich möchte natürlich gern das geld behalten, weil es einfach nur gerecht wäre. hat das jobcenter denn wirklich einen anspruch darauf.

Ich muss erwähnen, dass ich hauptsächlich bei meinem freund lebe.natürlich verbraucht man automatisch weniger, aber ich wollte ihm mein guthaben auszahlen, da er auf jedenfall eine dicke nachrechnung erhalten wird.
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ganz schnell antwortet. danke
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  #2  
Alt 07.05.2008, 20:26
nataly nataly ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.151
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Geht es um Kaltwasser? Das bezahhlst du doch aus dem Regelsatz.Wenn du weinger verbrauchst, geht das zu deinen Gunsten. Anders wäre dies bei Heizkosten. Die werden nicht aus dem Regelsatz bezahlt.
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  #3  
Alt 07.05.2008, 20:35
Paul1234 Paul1234 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 5
Standard

die kaltwasserkostenabrechnung beinhaltet heikosten, warm und kaltwasser. na das ist ja dann umso peinlicher von meiner vermieterin oder da man von mai bis sept für gewöhnlich nicht heizt?also bin ich im recht?

Geändert von Paul1234 (07.05.2008 um 20:51 Uhr).
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  #4  
Alt 08.05.2008, 21:12
nataly nataly ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.151
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Die Bezeichnung "Kaltwasserkostenabrechnung" ist dann aber falsch.
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