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#1
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Hallo,
kurz meine Lage: Ich hab vor zwei Jahren eine schulische Ausbilung angefangen und werde sie dieses Jahr abschließen. Da die Schule 70 km von meinen Eltern entfernt ist, bin ich im 2 AJ ausgezogen. Nun möchte ich nach der Schule die BOS (Berufsoberschule) machen und habe mich jetzt hier in meinem Wohnort angemeldet. Die BOS gibt es natürlich auch paar km von meinen Eltern entfernt, aber ich möchte nicht umziehen und in meiner Wohnung bleiben. Und ich habe mich in der Schule bei meinen Eltern nicht angemeldet. Kann ich dann noch Bafög beziehen? Oder wird das Bafög-Amt darauf bestehen, dass ich zu meinen Eltern zurückziehe? Was kann ich tun, um meine Wohnung zu behalten? Immerhin muss man im Bafögantrag einen bestimmten Grund angeben warum man ausserhalb des Elternhauses wohnt. Und ich weiß nicht, ob es ein Grund ist, dass ich schon hier wohne und das ich mich hier an der Schule angemeldet habe. Außerdem möchte ich danach studieren und dann muss ich ja wieder hierher ziehen. Und meiner Meinung nach, kann ich ja nicht einfach zu meinen Eltern zurück und dann zu der Schule gehen und sagen, "Hallo hier bin ich, nehmt mich!" Denn die Anmeldezeiten warem im Februar. Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben?? Was kann ich als Grund angeben? Ich habe in einem anderem Forum gelesen, dass im Falle einer abgeschlossenen Ausbildung es andere Regelungen gibt. Trifft das zu? Achja, das könnte noch wichtig sein, ich bin 21 und komme aus Bayern. Danke! |
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#2
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Ist die schulische Ausbildung, die derzeit läuft, berufsqualifizierend? Was für einen Abschluss hast du mit dieser Ausbildung?
Hast du die Zusage der BOS, dass du nach Abschluss der derzeitigen Ausbildung die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS erfüllst? Wie heißt die BOS, in welcher Stadt ist sie? Ist die BOS in Bayern? Geändert von nataly (08.05.2008 um 20:28 Uhr). |
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#3
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entschuldige, das hab ich wohl falsch ausgedrückt. Ja ich wohne in Bayern.
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#4
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Zitat:
)Die BOS ist in Schweinfurt, Bayern, und heißt Friedrich Fischer Schule Schweinfurt. Danke das du mir hilfst ) |
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#5
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Bei der BOS bin ich mir sicher, dass du da frei aussuchen kannst, wo du wohnen willst. Du musst da keine Begründung abgeben. Für die BOS gibt es auch elternunabhängiges BAföG. Die BOS fällt unter § 13 Abs. 1 Nr.1 BAföG. Alle, die unter § 13 BAföG fallen, können sich den Wohnort frei wählen. Bei der Vorstufe bin ich mir nicht so sicher. Stelle deine Frage doch mal hier rein:
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?1 Da gibt es Experten. Geändert von nataly (08.05.2008 um 21:22 Uhr). |
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#6
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Wo finde ich diese Paragraphen, damit ich das selber mal nachlesen kann. Die Vorstufe fällt ja zu der BOS. Ich hab mal bei google BOS und elternunabhängiges Bafög eingegeben und dazu den link gefunden:
http://bildungsklick.de/pm/51132/bos...ngiges-bafoeg/ hier steht, das ich eine 3jährige ausbildung brauche sowie ein jahr gearbeitet haben muss. also trifft das doch nicht zu oder? In dem Board habe ich auch schon meine Frage hinterlassen. Da hat sich noch keiner gemeldet. Danke dir!!! |
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#7
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"Immerhin muss man im Bafögantrag einen bestimmten Grund angeben warum man ausserhalb des Elternhauses wohnt"
Als BOS-Schüler musst du keinen Grund angeben. Nur diejenigen, die eigentlich bei den Eltern wohnen müssten, müssen angeben, warum sie das nicht tun. |
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#8
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Der Link ist nicht mehr aktuell. Die damals geplante Gesetzesänderung wurde nicht realisiert.
Für Schüler am Kolleg gibt es IMMER elternunabhängiges BAföG (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Und die BOS in Bayern ist dem Kolleg gleichgestellt (BAföG-Verwaltungsvorschrift, Tz 2.1.13). |
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#9
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also heißt das, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnen muss und deswegen auch keinen Grund angeben muss? Und ich muss dann beim Bafög Amt die elternunabhängigen Anträge oder die normalen holen?
Ich danke dir vielmals. Ich bin so erleichtert ![]() |
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#10
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Allerdings steht in dieser Verwaltungsvorschrift auch:
"Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt." Die Berufsaufbauschulen fallen unter § 12 Abs.1 Nr. 2 BAföG. Aber auch als Schüler einer Berufsaufbauschule könntest du den Wohnort frei wählen. Da bin ich sicher. Nur ist das BAföG für Berufsaufbauschüler elternabhängig. Ich bin mir aber nicht sicher, wie du als Schüler der Vorstufe eingestuft wirst.Möglicherweise wird es doch gleich behandelt wie die BOS und du bekommst elternunabhängiges BAföG. Auf jeden Fallmusst du nicht zu den Eltern ziehen, gleich, wie die Vorstufe einzustufen ist. |
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