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#1
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Hallihallo.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Problemen helfen? Ich bin Mutter eines Siebenjährigen und lebe mit seinem Vater in eheähnlicher Gemeinschaft. Ich erhalte seit Bewilligung im Mai 2007 aufgrund der Selbstständigkeit meines "Mannes" 213,- € / Monat ALG 2, zzgl. Kindergeld. Ist das ausreichend? Zwischenzeitlich hat uns unsere ARGE zur Abgabe unserer Einkommensteuerbescheide für 2006 gebeten, welcher wir auch nachgekommen sind. Dazu ist zu sagen: Ich hatte vor Hartz 4 ja nur mein ALG 1 und mein "Mann" hat nach Abzug aller Kosten seiner Firma ein monatliches Minus-Einkommen von 400,- € / Jahr 2006. Seine Firma erwirtschaftet also mehr sich selbst, als Gewinn und wir zehren immer noch von unseren Reserven und den insgesamt 360,- € von mir, also wirklich Schmerzgrenze. Steht uns eine rückwirkende Änderung / Nachzahlung aufgrund dieser Umstände zu, da die ARGE ja diese Bescheide zur Berechnung heranzieht, oder? Desweiteren kommt noch eine 2. Schwangerschaft meinerseits hinzu (Entbindungstermin: 22.3.08). Habe auch schon alle Anträge auf Mehrbedarf und Erstausstattung für Schwangerschaft / Baby gestellt ( 05.09.07) und bis jetzt noch keine Bescheide. Bei Anruf bei der ARGE wurde mir mitgeteilt, dass zwar der Eingang dieser Anträge vermerkt ist, aber sonst nix. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Habe jetzt um einen persönlichen Termin gebeten, da ich ja auch zusätzlich noch den Fortzahlungsantrag abgeben muss. Soll ich dann auf den Verbleib meiner Anträge ansprechen? Bin echt so verzweifelt, wie soll das dann bloß mit dem Baby werden? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe. Seid lieb gegrüßt, Nicole Geändert von nicole.winkler (21.09.2007 um 18:23 Uhr) |
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#2
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Niemand da der einen Rat für mich hat?
Habe heute auch meinen Fortzahlungsantrag abgegeben. Was mache ich, wenn sich die ARGE jetzt wieder nicht melden tut? |
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#3
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Hallo Nicole,
ich weiß so ungefähr wie es Dir geht. Ich hatte letztes Jahr ungefähr das selbe Problem. Wegen der Schwangerschaft müssten sie Dir die Sachen eig, bewilligen, ich war letztes Jahr in einer Klinik und da meinten meine"lieben" Vermittler auch, mir würde nicx zustehn. Es geht ja um das Kind. Wegen Erstlingsausstatung kannst Du dich auch an Caritas wenden, oder der AWO. Denen musst Du dann nur Bescheide vorlegen, das Du ALG2 bekommst. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. MfG, Amy |
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#4
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Wende dich sofort an den Vorgesetzten - am besten gleich an den Amtsleiter - und schildere die Dringlichkeit.
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