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#1
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Hallo,
ich hoffe ich finde in diesem forum hilfe und kann von erfahrungen anderer profitieren. Meine Situation sieht folgendermaßen aus. Ich habe bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen (Diplom), war ein Jahr arbeiten und seitdem arbeitsuchend. Ich möchte jetzt ein weiteres Diplom-Studium anfangen, die Finanzierung für das Studium steht noch nicht. Einen Vorabbescheid, dass ich kein Anspruch auf Bafög habe (weil schon Bafög im ersten Studium), wurde mir bereits zugeschickt. Meine Frage ist, hätte ich denn einen Anspruch auf Hartz 4, weil ich in gewissem Maße bedürftig bin? Oder müsste ich im Zweifelsfall erst meine eltern auf Unterhalt verklagen? Abgesehen davon, dass ich arbeiten gehen möchte, um den lebensunterhalt ordentlich bestreiten zu können, aber das würde nicht den gesamten Unterhalt abdecken können. über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...MfG MScholz |
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#2
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Also ich gebe mal zu bedenken, dass jeder, der Alg.II bezieht, grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Und rein vom Gefühl her: Alg.II sollte Hilfsbedürftigen zustehen und nicht Leuten, die meinen, sie müssten sich auf Staatskosten ein 2. Studium finanzieren lassen. Sorry, aber das ist meine Sicht der Dinge... P.S.: Du könntest eine Chance auf Wohngeld haben! Geändert von Danny1911 (05.08.2008 um 20:25 Uhr) |
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#3
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Hallo,
ein Studium und Hartz IV/ALG II schließen sich leider aus. Es gibt wohl Ausnahmen, nach denen es möglich ist, ALG II zu erhalten, um sein Studium abzuschließen, aber das ist hier nicht der Fall. In deinem Fall handelt es sich ja um ein Zweitstudium. Die öffentliche Hand ist nicht verpflichtet, dir ein weiteres Studium zu finanzieren. Sollte es sich um ein Aufbaustudium handeln, das deine Qualifikationen erweitert, könntest du aber mit der Arge bzw. deinem Arbeitsvermittler sprechen, ob hier evlt. ein Zuschuss erfolgen kann. Ein Studium, das auch nur in der Theorie durch Bafög finanzierbar ist, wird nicht von der Arge gefördert. In deinem Fall trifft das zwar zu (denn du bekommst ja kein Bafög mehr), aber der Grund liegt ja nicht darin, dass du nicht förderungswürdig bist, sondern bereits ein Erststudium beendet hast. Tatsächlich bliebe dir nur, deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen, was allerdings ebenfalls kaum Erfolg haben wird: deine Eltern sind nur verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, bis deine Ausbildung vollendet ist. Das ist mit dem Erwerb des ersten Diploms bereits geschehen. Wenn deine Noten gut sind, würde ich mich um ein Stipendium bewerben. Alles andere hätte keinen Sinn... Geändert von brabakbw (05.08.2008 um 22:15 Uhr) Grund: Antwort erweitert |
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