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#1
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Hallo ihr Lieben...
Ich befinde mich zur Zeit in einer schulischen Ausbildung dies ist schon meine zweite. Ich bekomme kein Bafög und keinen Untehalt. Die Ausbildung befindet sich in einem anderen Landkreis, Bitterfeld. Mein derzeitiger Landkreis, Bernburg bezahlt Hartz 4 obwohl ich nicht erwerbsfähig bin. Nun will ich in den Landkreis Bitterfeld ziehen, aber das Amt will kein Hartz 4 zahlen, weil ich nicht erwerbsfähig bin. Ich muss aber in diesen LK Bitterfeld ziehen, weil Fahrkostenanträge alle abgelehnt wurden, ich will aber meine Ausbildung nicht verlieren, denn ich will was aus meinem Leben machen. Der eine Landkreis zahlt, der andere nicht, was ist denn nun richtig? Weil eigentlich sind es doch alles die gleichen Gesetze, oder etwa nicht? Bitte bitte, helft mir, ich weiß nicht mehr weiter, jeder sagt mir was anderes. Danke in Voraus, mit freundlichen Grüßen, D.A. |
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#2
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Hallo D.A.
die Genehmigung zum Umzug wirst du nicht bekommen, weil dies keine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ist. Anders wäre es bei einer betrieblichen Ausbildung. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Hallöle!!!!
Erstmal danke für die Antwort. Also die Bewilligung für den Umzug hab ich ja schon und mein LK(Bernburg) zahlt ja für mich noch ALG2, obwol ich nicht erwerbsfähig bin. Der Umzug ist auch für notwendig angesehen worden. Jetzt ist nur noch das Ding das der LK(Bitterfeld) kein ALG2 zahlen möchte weil ich nicht erwerbsfähig bin, aber mein LK zahlt doch auch. Wäre nett wenn du mir nochmal schreiben könntest.. |
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