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kein Bescheid, kein Geld, was ist zu tun?

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  #1  
Alt 30.11.2007, 15:38
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 16
Standard kein Bescheid, kein Geld, was ist zu tun?

Hallo Leidesgenossen,

zur Vorgeschichte: Ich hatte im Oktober Widerspruch auf einen ablehnenden Bescheid zur ARGE geschickt. Gleichzeitig lief über das Sozialgericht eine einstweilige Anordnung. Habe auch dabei Recht bekommen, aber die ARGE hat sich was Neues ausgedacht und mir Steine in den Weg gelegt (ich will da nicht weiter drauf eingehen).

Daraufhin habe ich am 14.11. mit dem stellv. Amtsleiter eine Vereinbarung getroffen (mein SB war zu diesem Zeitpunkt nicht im Amt), er schlug vor, dass wenn ich den Widerspruch zurückziehe und dem Sozialgericht mitteile, dass Verfahren einzustellen, könne ich einen Fortzahlungsantrag, der dann ab Dezember gilt, stellen. Diese mündliche Vereinbarung zwischen mir und dem stellv. Amtsleiter musste ich machen, denn sonst wäre daraus eine unendliche Geschichte draus geworden.

Gesagt, getan, ich hatte dies noch am gleichen Tag, also am 14.11. erledigt und auch einen neuen Fortzahlungsantrag mit Kontoauszüge und Sparbuch vorgelegt, woraus zu erkennen war, dass ich für November von meinem Ersparten gezerrt hatte, welches nun komplett aufgebraucht ist.

Nun ist bis heute kein Bescheid und kein Geld eingegangen. Was soll ich tun? Steht mir ein Vorschuss oder gar die volle Summe zu, die ich mir in Form eines Schecks persönlich am Montag abholen kann? Was ist, wenn die sich weigern, mir einen Vorschuss zu geben? Sollte ich gleichzeitig wieder zum Sozialgericht gehen und eine einstweilige Anordnung mit Eilbedürftigkeit beantragen?

Was kann ich sonst noch tun? Ich habe ab nächster Woche kein Geld mehr und muss mir was leihen um über die Runden zu kommen.
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Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte ihnen gar nichts besseres passieren.

Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.
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  #2  
Alt 30.11.2007, 16:35
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Zitat:
Zitat von enterprise1701 Beitrag anzeigen
Hallo Leidesgenossen,


Daraufhin habe ich am 14.11. mit dem stellv. Amtsleiter eine Vereinbarung getroffen (mein SB war zu diesem Zeitpunkt nicht im Amt), er schlug vor, dass wenn ich den Widerspruch zurückziehe und dem Sozialgericht mitteile, dass Verfahren einzustellen, könne ich einen Fortzahlungsantrag, der dann ab Dezember gilt, stellen. Diese mündliche Vereinbarung zwischen mir und dem stellv. Amtsleiter musste ich machen, denn sonst wäre daraus eine unendliche Geschichte draus geworden.
Das war der falsche Weg, hättest du nie tun sollen.

Also das gleiche Spiel von vorn.

Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 30.11.2007, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von Kätzchen35 Beitrag anzeigen
Das war der falsche Weg, hättest du nie tun sollen.

Also das gleiche Spiel von vorn.

Grüße
Kätzchen
Ich habe mir ein Muster für einen Antrag auf Vorschuss runtergeladen und entsprechend geändert und werde Montag den meinem SB geben. Wenn er mich abwimmelt, gehe ich wieder zum stellv. Amtsleiter, weil der mir ja die Zusage gegeben hatte. Wenn der sich auch stur stellt geh ich wieder zum Sozialgericht und lasse das Verfahren wieder aufleben. Mir bleibt ja sonst nichts anderes übrig. Ich war nur zu dumm, und hatte mir seine mündliche Zusage nicht schriftlich geben lassen. Ich hatte noch das Gute ihn ihm geglaubt, weil er mir wegen einer anderen Sache, aus der beide Seiten schlecht rausgekommen wären, mir entgegenkam.
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Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.
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