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#1
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Hallo Zusammen,
ich hab da mal eine frage. mein freund und ich wohnen seit kurzem zusammen. ich beziehen ALG2, sein verdienst liegt aber unter der lohnsteuergrenze (800,00 Euro Brutto). kann mir das arbeitsamt jetzt sämtliche bezüge streichen da theoretisch mein partner mit aufkommt und das trotz geringem verdienst? oder müssen hier zusätzliche anträge ausgefüllt werden? Danke schon mal im Voraus für eure antworten. mfg anja14183 |
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#2
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Hallo Anja,
schau mal im Portal nach zum Punkt Eheähnliche Gemeinschaft. Es ist gesetzl. festgelegt worden, das erst nach einem Jahr des Zudammenlebens" ein wechselseitiger Wille" vermutet werden darf, füreinander einzustehen. Sollte eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen, wird das Einkommen deines Freundes mit in die Berechnung einfließen. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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