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#1
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Hallo Forum!
Ich bilde zusammen mit meiner Freundin eine BG. Nun bekomme ich ab 01.01.10 ALG 1. Dies ist dann das einzige Einkommen in unserer BG. Nun habe ich gelesen, dass die KFZ-Haftpflicht nur übernommen wird, wenn man Einkommen aus einer Beschäftigung hat. Stimmt das? Wie ist das denn zur Zeit geregelt? Gruß, Jonny |
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#2
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Da verwechselst du was, wer soll denn die Kfz-Haftpflicht übernehmen, du bist hier im Forum bei Hartz IV/Alg 2, hast aber Alg 1, wer bekommt denn Alg 1, wenn er eine Beschäftigung hat???
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#3
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Hmm... Vielleicht hab ich mich ein bisschen komisch ausgedrückt. Also, ich versuchs nochmal
Ich bekomme ALG 1, das ist aber so gering, dass ich zusammen mit meiner Freundin als BG auch ALG 2 bekommen werde. Sie hat weiter kein Einkommen. Wird uns als BG die KFZ-Haftpflicht erstattet?Bedarfsgemeinschaft: ICH FREUNDIN Einkommen: ICH: ALG 1 FREUNDIN: NIX Hoffe ich verstehe nix verkehrt und ihr auch nicht. Gruß, Jonny |
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#4
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es gibt nur versicherungspauschale von 30 euro
kfz-haftpflicht usw. können u. U. (dann keine versicherungspauschale) abgezogen werden, wenn sie für eine tätigkeit notwendig ist oder einem sozialen zweck dient |
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