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#1
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Halloliebes Forum,
ich habe gerade bei der Agentur für ARbeit angerufen und die konnten mir nicht richtig weiterhelfen :Alsofolgende Situation: ich werde imJuli 20. Ab August beginne ich eine Ausbildung (meine erste,vorher abi). Der Arbeitsort liegt über 100km vom jetzigen Wohnort entfernt, also miete ich mir eine Wohnung. Nun jonglier ich hier malmit den Zahlen, die mir durch den Kopf schwirren: (1) Bruttoverdienst im ersten lehrjahr sind 797€, im zweiten 888€ (2) mir steht noch Kndergeld zu in Höhe von 184€ im Monat (ich liege die erstenbeiden Jahre unter dem Grenzbetrag) (3) Kann ich da jetzt noch BAB beantragen bzw.steht mir dieses noch zu? Miete beläuft sich wahrscheinlich auf ca. 270€ warm. Macht das Sinn, denn wegen 5 oder 10€ das gehalt miner Elter offen zu legen,ohnt sich eher nicht. Es soll ja ziemlich viel Papierkram dahinter stecken. (4) Was hat es mit dem Wohngeldzuschuss auf sich habe ich hier gefunden http://www.azubi-azubine.de/mein-gel...le-hilfen.html Kann ih das bei meinem Verdienst mit beantragen? MEine Eltern haben vor 2 Jahren folgende Arbeitssituation gehabt: Mutter HARTZ4,Vater hat gearbeitet...schätze mal 2000-2400€ brutto Freue mich über Antworten |
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#2
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Ohne dass du vorrangige Leistungen wie BAB oder Unterhalt durch die Eltern hast prüfen lassen, gibt es keinen Mietzuschuss vom Jobcenter.
Turtle |
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#3
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Bei dem Verdienst den du haben wirst plus Kindergeld wirst du kein BAB bekommen.Dein Vater verdient ja sehr gut und müßte dich dann unterstützen.Versuche mal einen BAB Rechner dann hast du schon mal eine Info mehr.
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#4
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Ja also zum einen kenn ichd as Gehaltvon meinem Vater nicht genau, das ist geschätzt. Zum anderen habe ich den rechner mal ausprobiert und kamauf 35€ -.- Laut der Seite, die ich als Quelle verlinkt habe, sollteman gerade bei einer ABlehnung des BAB diese Mietbeihilfe beantrragen. Kann mir denn dazu jmd. was sagen? Wo ich mich da zu melden hab und ob mir sowas zusteht?
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#5
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Beim Jobcenter. Aber nochmal: Der Unterhalt deiner Eltern bzw. BAB wären vorrangig.
Turtle |
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