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Komplizierte Situation

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  #1  
Alt 13.10.2011, 22:48
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Frage Komplizierte Situation

Hallo,

ich stecke momentan in einer komplizierten Situation. Erst mal zu den Rahmenbedingungen. Ich lebe mit meinem Partner und gemeinsamen Kind (13 Monate) in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner(ü30) ist nicht erwerbstätig. Er ist in Eltern bzw. Erziehungzeit. Ich habe am 19.09 eine BvB angefangen. In dessen ich einen Antrag auf BaB stellen musste. Genau da fängt das ganze Dilema an.

Seit Februar 2011 bin ich offiziell wieder als Ausbildungssuchen gemeldet, seit dieser Zeit beziehen meine Eltern wieder Kindergeld für mich. Dieses verwenden sie dafür die Steuer und Versicherung für das Auto zu bezahlen was ich benutze, aber nicht auf mich angemeldet ist. Jetzt ist es so das, das Job Center möchte, dass ich einen Antrag auf Kindergeld für mich stelle. 1. Frage geht das überhaupt wenn meine Eltern schon Kindergeld für mich beziehen? Oder kann es nicht einfach so wie bisher weiter laufen? Sind die Eltern verpflichtet mir das Kindergeld auszuzahlen obwohl sie damit Kosten decken die durch mich entstehen?

Ich kann auch noch nicht sagen wie viel BaB ich bekomme da der Bescheid noch nicht gekommen ist. Gebe es eine Möglichkeit komplett aus dem Bezug zu fallen?

Ich hoffe das ganze war verständlich geschrieben und ich bin hier in der richtigen Kategoie, ansonsten bitte verschieben. Das ganze macht mir wirklich Kopfzerbrechen.

LG
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  #2  
Alt 14.10.2011, 00:23
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Beiträge: 1.282
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Du sollst nicht Kindergeld beantragen, sondern einen Abzweigungsantrag stellen. Das Kindergeld können deine Eltern nur einbehalten, wenn sie dir Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes leisten. Inwieweit eine ggf. unentgeltliche Überlassung eines Autos monatlich 184 Euro ausmacht, wird die Kindergeldkasse bei der Prüfung des Abzweigungsantrages kontrollieren. Wenn diese Unterhaltsleistungen deiner Eltern nicht die vollen 184 Euro ausmachen, wird der Teil, den die Eltern dafür nicht brauchen, an dich überwiesen. Mit BAB bist du übrigens raus beiim ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB II).

Turtle
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  #3  
Alt 14.10.2011, 10:49
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
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Zitat:
Zitat von Blume87 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich stecke momentan in einer komplizierten Situation. Erst mal zu den Rahmenbedingungen. Ich lebe mit meinem Partner und gemeinsamen Kind (13 Monate) in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner(ü30) ist nicht erwerbstätig. Er ist in Eltern bzw. Erziehungzeit. Ich habe am 19.09 eine BvB angefangen. In dessen ich einen Antrag auf BaB stellen musste. Genau da fängt das ganze Dilema an.

Seit Februar 2011 bin ich offiziell wieder als Ausbildungssuchen gemeldet, seit dieser Zeit beziehen meine Eltern wieder Kindergeld für mich. Dieses verwenden sie dafür die Steuer und Versicherung für das Auto zu bezahlen was ich benutze, aber nicht auf mich angemeldet ist. Jetzt ist es so das, das Job Center möchte, dass ich einen Antrag auf Kindergeld für mich stelle. 1. Frage geht das überhaupt wenn meine Eltern schon Kindergeld für mich beziehen? Oder kann es nicht einfach so wie bisher weiter laufen? Sind die Eltern verpflichtet mir das Kindergeld auszuzahlen obwohl sie damit Kosten decken die durch mich entstehen?

Ich kann auch noch nicht sagen wie viel BaB ich bekomme da der Bescheid noch nicht gekommen ist. Gebe es eine Möglichkeit komplett aus dem Bezug zu fallen?

Ich hoffe das ganze war verständlich geschrieben und ich bin hier in der richtigen Kategoie, ansonsten bitte verschieben. Das ganze macht mir wirklich Kopfzerbrechen.

LG
__________________

Kindergeld scheint ein leidiges Thema zu sein!

Aber es hesist Kindergeld und nicht Elterngeld, das ist nun einmal Fakt.

12 mal 184 EURO = 2208 Euro im Jahr.

Ist das Auto ein Diesel??

Also allgemein
Steuern 160 EURO / Jahr abhängig natürlich vom gefahrerenen Auto
Versicherung auch abhängig von der gefahrenen GefahrenFreiheitsklasse etc. des Fahrers und bei Teilkasko vom Auto!
Oder gar Vollkasko was natürlich sauteuer wäre

Reparaturanteil??
Verschleiss!

Kannste Dich nicht mit Deinen Eltern hinsetzen, ob da nicht 50 EURO / Monat übrig sind, die Du bekommen kannst??

Elch

Sind die Eltern verpflichtet mir das Kindergeld auszuzahlen obwohl sie damit Kosten decken die durch mich entstehen?

---
Naja ist das nicht auch eine Frage der Ehre???
Die Eltern haben doch lange genug für Euch Kinder gezahlt, irgendwann muss ja auch mal Schluss sein.
Also Kinderrgeld voll für Dich und die Kosten nur für Deine Eltern, ist das nicht ein bisschen viel verlangt, schon aus moralischen Gründen??

Elch

Geändert von Elch (14.10.2011 um 10:57 Uhr)
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