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#1
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hallo,
darf ich bei vorlage meiner kontoauszüge die abbuchungen und überweisungen schwärzen?mit gutschriften habe ich kein problem - soll der sachbearbeiter doch sehen was ich bekomme.aber ich möchte nicht, dass er sieht wofür ich mein geld ausgebe.darf ich also die soll-seite schwärzen? danke |
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#2
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Hallo!
Ja, das darfst du. Wenn es keine sehr hohen Summen sind, die irgendwie verdächtig sein könnten, darfst du das machen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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das sie nicht hoch sind kann man aus den gutschriften antizipieren
die gutschriften (also alles mit +) lass ich ja so wie sie sind (also keine schwärzung).nur meine ausgaben gehen niemanden was an.ich habe aber keine erfahrung ob der sachbearbeiter dann nachfragen darf was ich alles bezahlt habe. |
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#4
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Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man "bestimmte" Dinge schwärzen kann, beispielsweise Beiträge an eine Partei, weil damit die Zugehörigkeit offenbart wäre, Beiräge an Vereine, Kirchen und so weiter. Im übrigen sollte das Schwärzen kein Thema sein. Bei mir zum Beispiel ist es so, dass ich in Sachen Selbständigkeit absolut alles angeben muss, was ich wofür bezahlt habe und "die" dann wirklich "entscheiden" können, ob das eine oder andere nötig war und Berücksichtigung findet oder nicht. Allerdings ist das natürlich etwas anders gelagert, als der Fall hier; dennoch gibt es betreffend des Schwärzens Einschränkungen.
Geändert von lirafe (08.07.2009 um 22:09 Uhr) |
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#5
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Moin moin
also bei den K.Auszügen kannst du alles schwärzen was die einen feuchten angeht. Z.b Gewerkschaftsbeiträge oder ähn. Private ausgaben. Alles andere wie Miete Strom Heizung & Co. kannste lassen. Lg |
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